Rechtsprechung
| VG Potsdam, 26.10.2005 - 12 L 367/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 475/07
Kommunalaufsicht - Sicherstellungssatzung einer angemessenen Beteiligung an den …
Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Verwaltungsvorgänge (2 Ordner) sowie auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und auf die Verfahrensakten 12 K 3800/04, 12 L 24/05, 12 K 1040/05, 12 L 367/05, 12 K 1759/05, 12 L 563/05 sowie 12 L 265/07 verwiesen.Dies deshalb nicht, weil das vom Antragsteller gegen die sofortige Vollziehung dieser Ersatzvornahme angestrengte einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (zunächst 12 L 563/05, später verbunden mit 12 L 367/05), bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (7 S 71.05) erfolgreich war, so dass der dagegen beim Verwaltungsgericht Potsdam (12 K 1759/05) eingereichten Klage - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ersatzvornahmebescheides - aufschiebende Wirkung zukam.
- VG Potsdam, 02.03.2009 - 12 K 1040/05
Rückwirkende Einführung einer angemessenen Kostenbeteiligung der Eltern …
Des Weiteren beantragte er vorläufigen Rechtsschutz (12 L 367/05).Rn. 12 Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Verwaltungsvorgang (2 Hefte, 2 Ordner) und die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf die Verfahrenakten 12 K 3800/04,12 L 24/05,12 K 1759/05, 12 L 367/05, 12 L 563/05, 12 K 475/07 und 12 L 265/07 Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 22.05.2007 - 15 L 450/07
Stadt Gelsenkirchen unterliegt im Streit um Erhöhung der Elternbeiträge für …
Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Beschluß vom 3. April 1995 - 15 B 947/95 -, NVwZ-RR 1995, 500; dem folgend VG Potsdam, Beschluß vom 26. Oktober 2005 - 12 L 367/05 -, juris. - VG Potsdam, 14.06.2007 - 12 L 265/07
Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten der Kinder
Dies deshalb nicht, weil das vom Antragsteller gegen die sofortige Vollziehung dieser Ersatzvornahme angestrengte einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (zunächst 12 L 563/05, später verbunden mit 12 L 367/05), bestätigt durch die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (7 S 71.05) erfolgreich war, so dass der dagegen beim Verwaltungsgericht Potsdam (12 K 1759/05) eingereichten Klage - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ersatzvornahmebescheides - aufschiebende Wirkung zukam.
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