Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 24.06.2010 - 12 L 461/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abordnung, Dienstliches Bedürfnis, Dienstlicher Grund, Versetzung, Laufbahn, Gerichtsvollzieher, statusberührend, Bandidos
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 54 Abs. 4 Beamt StG, § 24 Abs. 1 LBG NRW, § 24 Abs. 2 LBG NRW, § 39 Beamt StG
Abordnung, Dienstliches Bedürfnis, Dienstlicher Grund, Versetzung, Laufbahn, Gerichtsvollzieher, statusberührend, Bandidos - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Bandidos-Mitglied als Gerichtsvollzieher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Differenzierung zwischen dienstlichem Grund i.S.d. § 24 Abs. 2 S. 1 Landesbeamtengesetz Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) und dienstlichem Bedürfnis i.S.d § 24 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW); Abordnung eines Beamten aus dienstlichem Grund ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80
Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.06.2010 - 12 L 461/10
Rn. 8 BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270.Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem zitierten Urteil vom 29. April 1982, a.a.O., in einem Fall, in dem ein Gerichtsvollzieher ebenfalls von einer solchen Organisationsmaßnahme betroffen war, im Ausgangspunkt auf die Zulässigkeit einer "vorläufigen Versetzung" abgestellt hat und davon ausgehend eine entsprechende Anwendung der die Abordnung regelnden Norm vorgenommen hat, beruht diese Herleitung offenbar auf dem seinerzeit anderslautenden Gesetzeswortlaut der die Versetzung bzw. die Abordnung regelnden Vorschriften.
Der Antragsgegner lehnt sich allerdings mit seiner Begründung an den Fall des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. April 1982, a.a.O., an, der sich von der vorliegenden Konstellation deutlich unterscheidet.
- VG Gelsenkirchen - 12 K 1883/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Ex-Bandido darf wieder als Gerichtsvollzieher arbeiten
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.06.2010 - 12 L 461/10
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes I. vom 21. April 2010 (12 K 1883/10) wird angeordnet.
- VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
Versetzungen und Abordnungen
Eine solche "statusberührende" Verfügung wurde schon unter Geltung des Beamtenrechtsrahmengesetzes als Abordnung qualifiziert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270 ff.) und zwar auch dann, wenn - wie hier - ein Behördenwechsel unterbleibt (vgl. auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 L 461/10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 5).
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