Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.05.2011 - 12 L 595.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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KapVO BE, LVerpflV BE
Zulassung zum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) an der TU Berlin SS 2011 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 5 NC 89.08
Zulassung zum medizinischen Hochschulstudium: Berechnung der …
Auszug aus VG Berlin, 20.05.2011 - 12 L 595.11
1 Akademischer Oberrat (Stellennr. 0033541, Stelleninhaber K…); diese Stelle ist als Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Dauerstellung anzusehen, so dass sie ein Deputat von 8 LVS zu erbringen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 -, Juris Rdnr. 28);. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - 12 L 67.11
Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs - hier: Antrag auf Übersendung …
Auszug aus VG Berlin, 20.05.2011 - 12 L 595.11
Rn. 35 Da nach Auskunft der Antragsgegnerin im Sommersemester 2011 zum 3. Fachsemester (dessen Studienanfänger im Sommersemester 2010 zugelassen worden sind) 143 Studierende (vgl. Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 12. Mai 2011im Verfahren VG 12 L 366.11), zum 2. Fachsemester (vormaliges Wintersemester 2011/11) 290 Studierende (vgl. Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 5. Mai 2011 im Verfahren VG 12 L 505.11) und zum 1. Fachsemester 205 Studierende zugelassen worden sind (vgl. Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 19. April 2011 im Verfahren VG 12 L 67.11), stehen freie Studienplätze weder im 3. Fachsemester noch in niedrigeren Fachsemestern zur Verfügung. - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 5 NC 96.10
Kürzung der Curriculareigenanteile um die Curricularanteile für die Betreuung der …
Auszug aus VG Berlin, 20.05.2011 - 12 L 595.11
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 4. April 2011 - OVG 5 NC 96.10 -, Wirtschaftsingenieurwesen/Bachelor, TU Berlin, Wintersemester 2010/11) bestehen weder gegen den Ansatz eines "Anrechnungsfaktors" für die Betreuung von Bachelor- und Masterabschlussarbeiten noch gegen die Höhe der angesetzten Curricularanteile (0,2 für Bachelorarbeit und 0, 4 für Masterarbeit) Bedenken.
- VG Berlin, 19.06.2012 - 12 L 136.12
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium und Berechnung der Ausbildungskapazität
Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a.-, Juris, ausgeführt hat, berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits grundsätzlich die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit. Zwar sieht § 7 Abs. 2 LVVO vor, dass Hochschullehrer mit Lehrtätigkeit in wissenschaftlichen Fächern gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen von der Dienstbehörde oder Personalstelle nach Anhörung des Fachbereichsrats mit zeitlicher Begrenzung ausschließlich oder überwiegend mit Forschungstätigkeiten betraut werden können, indes hat die Antragsgegnerin weder das Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Anhörung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats) dargelegt noch die Funktionsbeschreibung der Stelle vorgelegt.Die von der Antragsgegnerin geltend gemachte Verrechnung von Lehrauftragsstunden in einem Umfang von 38 LVS wegen sog. Vakanzvertretung kann nicht anerkannt werden (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a. - Juris).
- VG Magdeburg, 14.04.2016 - 7 B 550/15
Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie
Dieser Sichtweise hat sich nach einer dahingehenden Entscheidung des OVG A-Stadt-Brandenburg (Beschl. v. 04.04.2011 - OVG 5 NC 96.10 -, juris) nunmehr auch die von der Antragstellerin in Bezug genommene 12. Kammer des VG A-Stadt angeschlossen (Beschl. v. 20.05.2011 - 12 L 595.11 -, juris). - VG Berlin, 15.05.2013 - 12 L 575.13
Zulassung zur Hochschule und Ermittlung der Ausbildungskapazität
Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a.-, Juris, ausgeführt hat, berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits grundsätzlich die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit. Zwar sieht § 7 Abs. 2 LVVO vor, dass Hochschullehrer mit Lehrtätigkeit in wissenschaftlichen Fächern gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen von der Dienstbehörde oder Personalstelle nach Anhörung des Fachbereichsrats mit zeitlicher Begrenzung ausschließlich oder überwiegend mit Forschungstätigkeiten betraut werden können, indes hat die Antragsgegnerin weder das Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Anhörung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats) dargelegt noch die Funktionsbeschreibung der Stelle vorgelegt.
- VG Berlin, 15.05.2013 - 12 L 414.13
Hochschulzulassung: Ermittlung der Ausbildungskapazität
Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a.-, Juris, ausgeführt hat, berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits grundsätzlich die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit. Zwar sieht § 7 Abs. 2 LVVO vor, dass Hochschullehrer mit Lehrtätigkeit in wissenschaftlichen Fächern gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen von der Dienstbehörde oder Personalstelle nach Anhörung des Fachbereichsrats mit zeitlicher Begrenzung ausschließlich oder überwiegend mit Forschungstätigkeiten betraut werden können, indes hat die Antragsgegnerin weder das Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Anhörung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats) dargelegt noch die Funktionsbeschreibung der Stelle vorgelegt. - VG Berlin, 05.12.2012 - 12 L 710.12
Vorläufige Zulassung zum Studium im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen …
Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a.-, Juris, ausgeführt hat, berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits grundsätzlich die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit. Zwar sieht § 7 Abs. 2 LVVO vor, dass Hochschullehrer mit Lehrtätigkeit in wissenschaftlichen Fächern gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen von der Dienstbehörde oder Personalstelle nach Anhörung des Fachbereichsrats mit zeitlicher Begrenzung ausschließlich oder überwiegend mit Forschungstätigkeiten betraut werden können, indes hat die Antragsgegnerin weder das Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Anhörung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats) dargelegt noch die Funktionsbeschreibung der Stelle vorgelegt. - VG Berlin, 23.06.2011 - 12 L 655.11
Vorläufige Zulassung zum Studium und Ermittlung der Ausbildungskapazität
Denn grundsätzlich berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 -, Juris). - VG Berlin, 15.05.2013 - 12 L 279.13
Hochschulzulassung: Ermittlung der Ausbildungskapazität
Wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Mai 2011 - VG 12 L 595.11 u.a. -, Juris, ausgeführt hat, berücksichtigt der in der LVVO festgelegte Umfang der Lehrverpflichtung bereits grundsätzlich die den Hochschullehrern obliegende Forschungstätigkeit. Zwar sieht § 7 Abs. 2 LVVO vor, dass Hochschullehrer mit Lehrtätigkeit in wissenschaftlichen Fächern gemäß der Funktionsbeschreibung ihrer Stellen von der Dienstbehörde oder Personalstelle nach Anhörung des Fachbereichsrats mit zeitlicher Begrenzung ausschließlich oder überwiegend mit Forschungstätigkeiten betraut werden können, indes hat die Antragsgegnerin weder das Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Anhörung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats) dargelegt noch die Funktionsbeschreibung der Stelle vorgelegt.
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