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   OVG Niedersachsen, 28.08.1992 - 12 L 7153/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,34107
OVG Niedersachsen, 28.08.1992 - 12 L 7153/91 (https://dejure.org/1992,34107)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.1992 - 12 L 7153/91 (https://dejure.org/1992,34107)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 (https://dejure.org/1992,34107)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 28.08.1992 - 12 L 7279/91

    Anerkennung; Asyl; Familienasyl; Politische Verfolgung; Pakistan

    Rn. 37 Wie der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tage - 12 L 7153/91 - im einzelnen dargelegt hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, droht den Klägern zu 1) und 2) im Falle ihrer Rücckehr nach Pakistan keine (unmittelbare staatliche) politische Verfolgung aufgrund der Art. 298 B und 298 C sowie des Art. 295 C des Pakistan Penal Code (PPC).

    Der Senat hat nämlich im Urteil vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 - näher ausgeführt, daß auch nach dem Wahlsieg der Islamischen Demokratischen Allianz und nach Verabschiedung der Sharia Bill keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß die genannten Strafvorschriften des Pakistanischen Strafgesetzbuches von den maßgeblichen staatlichen Stellen Pakistans einschneidend in dem Sinne angewandt werden, daß sie über den Bereich der Öffentlichkeit hinaus auch religiöse Betätigungen der Ahmadis in der privaten, asylrelevanten Sphäre oder im gemeinschaftsinternen Raum erfassen und mit Strafe bedrohen.

    Wie der Senat in bezug auf die einzelnen Strafvorschriften im schon erwähnten Urteil vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 - aber näher begründet hat, ist nach den vorliegenden Erkenntnissen eine asylrelevante Anwendungspraxis nicht überwiegend wahrscheinlich.

    Auch insoweit ist auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage - 12 L 7153/91 - zu verweisen, in dem näher begründet worden ist, daß es seit dem Jahre 1974 nicht zu einem den Ausschreitungen des Jahres 1974 vergleichbaren Pogrom gekommen ist und daß für die Kläger zu 1) und 2), selbst wenn ihre Sicherheit in den ländlichen Bezirken ihrer Heimat-Provinz Punjab aufgrund fehlender Schutzbereitschaft der Polizei nicht gewährleistet sein sollte, eine zumutbare inländische Fluchtalternative in den großen Städten Pakistans bestünde.

  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

    Es verweist insoweit auf sein (dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekanntes) Urteil vom 20. August 1992 - 12 L 7153/91 - (Aktenzeichen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG 9 B 10.93), in dem es sich - außer auf seine eigene bisherige Rechtsprechung - ausdrücklich auf die (dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger aus einer Reihe von Verfahren, an denen er mitgewirkt hat, bekannte) Rechtsprechung des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts beruft.
  • BVerwG, 15.06.1993 - 9 B 458.93

    Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer politischer Verfolgung in Pakistan

    Es beruft sich insoweit u.a. auf sein dem Prozeßbevollmächtigten des Beigeladenen bekannte Urteil vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 - und die dort genannte, dem-Prozeßbevollmächtigten des Beigeladenen ebenfalls bekannte Rechtsprechung des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 457.93

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen …

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer Würdigung des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials unter Hinweis auf sein dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger bekanntes Urteil vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 - zu dem Ergebnis gekommen, die Praxis bei der Anwendung der in Rede stehenden Strafvorschriften durch die pakistanischen Behörden spreche dagegen, daß diese Bestimmungen seit ihrem Erlaß, gegenwärtig und in absehbarer Zukunft auch in den privaten und gemeinschaftsinternen Bereich der Religionsausübung der Ahmadis eingegriffen haben bzw. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eingreifen oder eingreifen werden, weil diese, sofern sie - was nicht überall der Fall ist - überhaupt durchgesetzt werden, jedenfalls nicht im Sinne einer Bestrafung für religiöse Verhaltensweisen im privaten und gemeinschaftsinternen Bereich umgesetzt werden.
  • BVerwG, 11.02.1993 - 9 B 26.93

    Unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung von Mitgliedern der …

    Es verweist insoweit auf sein (dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekanntes) Urteil vom 28. August 1992 - 12 L 7153/91 - (Aktenzeichen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG 9 B 18.93), in dem es sich - außer auf seine eigene bisherige Rechtsprechung - ausdrücklich auf die (dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers aus einer Reihe von Verfahren, an denen er mitgewirkt hat, bekannte) Rechtsprechung des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts beruft.
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