Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2010 - 12 L 73.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Streitwert für Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Informationsfreiheitsgesetz; Streitwert; wirtschaftliches Interesse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.07.2010 - 2 K 30.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2010 - 12 L 73.10
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 12 B 49.07
Zum Anspruch auf Informationszugang - hier: Angaben über Flugdaten in den USA …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2010 - 12 L 73.10
Der Senat geht in Verfahren, in denen ein Kläger Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bzw. nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder Brandenburg oder Berlin begehrt, pauschal und typisierend von dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. November 2009 - OVG 12 L 73.09 - Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 12 B 49.07 -).
- VG Cottbus, 26.05.2011 - 3 K 820/10 Da der Kläger mit seiner Klage mehrere Einsichtsbegehren geltend macht namentlich die Einsicht in die Bauakten zu insgesamt 29 Grundstücken war der Auffangstreitwert für jedes einzelne Informationsbegehren anzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 12 L 73.10 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 12 N 97.10
Informationszugang hinsichtlich bezirklicher Baumkontrollen zur Vorbereitung …
(vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 12 L 73.09 - und vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 12 L 42.11
Akteneinsicht; Informationsfreiheitsgesetze; Streitwert; Streitwertbeschwerde; …
Der Senat geht in Verfahren, in denen ein Kläger/Antragsteller Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bzw. nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder Berlin oder Brandenburg begehrt, pauschal und typisierend von dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG aus (vgl. Beschlüsse vom 4. November 2009 - OVG 12 L 73.09 -, vom 1. Oktober 2008 - OVG 12 B 49.07 -, vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 - und vom 22. März 2011 - 12 L 20.11).
- VG Cottbus, 25.01.2011 - 3 K 1050/09
Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht
Da die Klägerin mit ihrer Klage mehrere Informationsbegehren geltend macht - die Akteneinsicht in alle Vergütungsvereinbarungen mit den einzelnen Trägern von Einrichtungen zur Betreuung Behinderter im Land Brandenburg -, war der Auffangstreitwert für jedes einzelne Informationsbegehren anzusetzen (vgl. OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 12 L 73.10 -). - VG Cottbus, 27.02.2012 - 3 L 307/11
Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
Da es für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen weder auf ein berechtigtes, noch auf ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse der Antragstellerin ankommt, ist auf den Auffangstreitwert abzustellen (vgl. zum Akteneinsichtsanspruch aus dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - 12 N 37.11
Akteneinsichtsrecht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bei …
An Stelle des von dem Verwaltungsgericht festgesetzten mehrfachen Auffangwertes ist hier nur der einfache Auffangwert in Höhe von 5.000 Euro festzusetzen, weil es sich hier - anders als in dem von dem Verwaltungsgericht zitierten Verfahren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -) - im Hinblick auf den Gegenstand um ein einheitliches Informationsbegehren handelt. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 12 M 67.10
Informationszugang gegenüber dem Finanzamt zur Durchsetzung einer …
(vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 12 L 73.09 - und vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2025 - 1 O 288/25
Rechtsmittelverzicht in Bezug auf eine Streitwertfestsetzung; Änderung der …
Eine derartige Differenzierung widerspricht der mit dem Ansetzen des Auffangwertes einhergehenden Pauschalierung und Typisierung, die weder auf die konkrete Art der Information noch auf die materiell-rechtliche Würdigung des geltend gemachten Informationszugangs - etwa mit Blick auf die im Gesetz geregelten Ausschlussgründe - abstellt, und würde je nach der Ausgestaltung der Informationsanträge zu zufälligen Ergebnissen führen (…vgl. OVG Berlin, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - OVG 12 B 3.13 -, juris Rn. 225 …und vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 13.13 -, juris Rn. 146 ff.; im Ergebnis anschließend: VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 64; a. A.: OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. August 2018 - 4 O 20/18 -, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -, juris Rn. 2; OVG Koblenz…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, juris Rn. 48, das bei mehreren Fragen einen Streitwert von 1.000 Euro/Frage angenommen hat). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2025 - 1 R 222/25
Streitwertfestsetzung in umfangreichen Informationszugangsverfahren
Eine derartige Differenzierung widerspricht der mit dem Ansetzen des Auffangwertes einhergehenden Pauschalierung und Typisierung, die weder auf die konkrete Art der Information noch auf die materiell-rechtliche Würdigung des geltend gemachten Informationszugangs - etwa mit Blick auf die im Gesetz geregelten Ausschlussgründe - abstellt, und würde je nach der Ausgestaltung der Informationsanträge zu zufälligen Ergebnissen führen (…vgl. OVG Berlin, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - OVG 12 B 3.13 -, juris Rn. 225 …und vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 13.13 -, juris Rn. 146 ff.; im Ergebnis anschließend: VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 64; a. A.: OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. August 2018 - 4 O 20/18 -, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -, juris Rn. 2; OVG Koblenz…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, juris Rn. 48, das bei mehreren Fragen einen Streitwert von 1.000 Euro/Frage angenommen hat). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2025 - 1 R 213/25
Streitwertfestsetzung in umfangreichen Informationszugangsverfahren
Eine derartige Differenzierung widerspricht der mit dem Ansetzen des Auffangwertes einhergehenden Pauschalierung und Typisierung, die weder auf die konkrete Art der Information noch auf die materiell-rechtliche Würdigung des geltend gemachten Informationszugangs - etwa mit Blick auf die im Gesetz geregelten Ausschlussgründe - abstellt, und würde je nach der Ausgestaltung der Informationsanträge zu zufälligen Ergebnissen führen (…vgl. OVG Berlin, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - OVG 12 B 3.13 -, juris Rn. 225 …und vom 28. Januar 2015 - OVG 12 B 13.13 -, juris Rn. 146 ff.; im Ergebnis anschließend: VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 64; a. A.: OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. August 2018 - 4 O 20/18 -, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -, juris Rn. 2; OVG Koblenz…, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, juris Rn. 48, das bei mehreren Fragen einen Streitwert von 1.000 Euro/Frage angenommen hat).
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