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| OVG Niedersachsen, 28.05.1993 - 12 L 7381/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 28.05.1993 - 12 L 7381/91
- BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93
Wird zitiert von ... (3)
- VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03
Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; …
Die vom Kläger geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Messung sind unsubstanziiert und geben keine Veranlassung, die Richtigkeit der genannten Feststellungen in Frage zu stellen sowie weitergehende Ermittlungen durchzuführen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 - Niedersächsisches OVG, Urt. vom 28.05.1993 - 12 L 7381/91 -; Beschl. vom 14.06.1999, NZV 1999, 486; Beschl. vom 29.11.1999 - 12 L 4605/99 -). - VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99
Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät; …
In der Rechtsprechung ist schon wegen der Voraussetzungen des § 98 VwGO i. V. m. § 418 ZPO anerkannt, dass ein unsubstantiiertes Bestreiten des Verkehrsverstosses bzw. der diesbezüglichen polizeilichen Feststellungen weitere Ermittlungen nicht erforderlich macht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 - Nds. OVG, Urt. vom 28.05.1993 - 12 L 7381/91 - Beschl. vom 14.06.1999 - 12 M 2491/99 - NZV 1999, 486; Beschl. vom 29.11.1999 - 12 L 4605/99). - OVG Niedersachsen, 13.10.1997 - 12 L 2884/96
Unverzügliche Antragstellung bei Familienasyl;; Ahmadis; Antragstellung, …
Im übrigen entspricht es der neuen Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3371/95 - u. v. 12.7.1996 - 12 L 3497/96, 3277/96 - sowie Beschl. v. 10.9.1997 - 12 L 4336/97 -), daß Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft (wie der Beigeladene) in Pakistan einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt sind und daß selbst nach der früheren Rechtsprechung des Senats nur religiös geprägte Angehörige der Gemeinschaft einer Verfolgung ausgesetzt sein konnten, dies bei einem noch nicht 4jährigen Kind - der Beigeladene vollendet erst am 13. Oktober 1997 das 4. Lebensjahr - aber keinesfalls in Betracht kam (vgl. Urt. v. 27.9.1994 - 12 L 7381/91 -).
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