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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 12 L 7722/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4464
OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 12 L 7722/95 (https://dejure.org/1996,4464)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.1996 - 12 L 7722/95 (https://dejure.org/1996,4464)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 (https://dejure.org/1996,4464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 16a Abs. 1 GG; § 51 Abs. 1 AuslG
    Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Situation der Tamilen; Angehörige der LTTE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gruppengerichtete Verfolgung; Sri Lanka; Situation der Tamilen; Angehörige der LTTE

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 15.07.1997 - 9 C 2.97

    Existenzminimum - Inländische Fluchtalternative - Gegenterror - Verfolgungsdichte …

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) zurückgewiesen und ausgeführt, es halte an den Erwägungen im Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - fest, wonach tamilische Volkszugehörige im Norden Sri Lankas durch die Maßnahmen der srilankischen Streitkräfte in der Zeit zwischen Mitte 1990 und Ende 1993 einer regionalen gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt gewesen seien und daß in dem genannten Zeitraum im Regelfall eine inländische Fluchtalternative nicht bestanden habe.

    Es hat sich hierzu auf sein Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - bezogen, in dem - wiederum unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des Berufungssenats - ausgeführt ist, in der Zeit von Mitte Juni 1990 bis Ende 1993 habe die srilankische Armee im Norden Sri Lankas, namentlich auf der Jaffna-Halbinsel, den Bürgerkrieg gegen die Befreiungsorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in einer Weise geführt, die sich als Gegenterror gegen die dort lebende tamilische Zivilbevölkerung darstelle.

    Diesen Ausführungen läßt sich - auch unter Rückgriff auf das in Bezug genommene frühere Urteil des Berufungssenats vom 22. Februar 1996 (- 12 L 7722/95 -) - nicht entnehmen, wie im einzelnen das Berufungsgericht die aktuelle Verfolgungssituation der Tamilen in Sri Lanka landesweit beurteilt.

    In dem Urteil des Berufungsgerichts vom 22. Februar 1996, a.a.O., ist zwar dargelegt, daß seit der Jahreswende 1993/94 nicht mehr von einer beachtlich wahrscheinlichen regionalen Gruppenverfolgungsgefahr im Rahmen des anhaltenden Bürgerkriegsgeschehens im Norden Sri Lankas ausgegangen und insbesondere das Vorgehen der srilankischen Sicherheitskräfte dort nicht mehr als Gegenterror bewertet werden könne (vgl. UA S. 33 ff.).

  • BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 724.96

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen im Norden Sri …

    Soweit die Beschwerde behauptet, das Berufungsgericht vertrete in der angefochtenen Entscheidung "den Rechtsgrundsatz, daß die Ausübung von 'Gegenterror' bereits begrifflich bzw. per se so eng gestreute Verfolgungsschläge bewirke, daß angesichts der Intensität solcher Maßnahmen nach der 'Relationsbetrachtung' die Verfolgungsdichte - stets - erreicht sei", läßt sich dem angefochtenen Urteil ein derartiger Rechtssatz weder an der in der Beschwerde angeführten Stelle ("s. S. 6 f. UA") noch sonst ausdrücklich oder sinngemäß entnehmen; auch das ferner angeführte und vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - enthält einen solchen Rechtssatz nicht, insbesondere nicht an der von der Beschwerde zitierten Stelle ("S. 26 ff. UA").

    Das Berufungsgericht hat vielmehr in dem von ihm in Bezug genommenen Urteil vom 22. Februar 1996 (a.a.O. UA S. 32) ausgeführt, es halte an seiner in früheren Urteilen gewonnenen Einschätzung "auch unter Einbeziehung der Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994" (BVerwGE 96, 200) "angesichts der Zahl der (Todes-)Opfer für die Zeitspanne bis Ende 1993 mit dem Hinweis fest, daß sie bezogen war (und ist) auf die vom (offenen oder latenten) Bürgerkrieg betroffenen Gebiete im Norden ...".

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass die Aktionen der Sicherheitskräfte ihrer objektiven Gerichtetheit nach über die militärische Zielsetzung der Rückeroberung der von der LTTE eingenommenen Gebiete unter Schwächung der LTTE hinaus auf die physische Vernichtung oder schwerwiegende Beeinträchtigung der tamilischen Minderheit im Norden etwa durch die Ausübung militärischen Gegenterrors abzielen (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 -, S. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996 - 21 A 3050.96 A - OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7722/95 - Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1997 - 10 UE 3270/96.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.1998 - 21 A 571.96 A -).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 12 L 169/97

    Gruppenverfolgung; Asyl; Gruppengerichtete Verfolgung; Tamilen

    Insoweit verweist der Senat auf seine den Beteiligten bekannten Urteile vom 22. Februar 1996 (12 L 6850/94, 12 L 7722/95 u.a.).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 12 L 2110/99

    Einreiserecht; Ausreiserecht; Paßrecht; Asylrelevante Strafbestimmung; …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch geklärt, daß es in Sri Lanka derzeit keine gegen die tamilische Volksgruppe gerichtete Gruppenverfolgung gibt (vgl. nur Nds.OVG, Urt. v. 22.2.1996 - 12 L 7722/95 - seitdem ständige Rechtsprechung;… OVG Münster, Urt. v. 13.11.1998 - 21 A 4412/96 - Hess.VGH, Urt. v. 10.11.1998 - 10 UE 3035/95 - m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 78/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend …

    Die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - und 24. April 1997 - 12 L 1734/96 vorgenommene Einschränkung, daß eine inländische Fluchtalternative für vorverfolgte 14- bis 35jährige tamilische Volkszugehörige nicht bestehe, die nicht im oder in den Familienverband einreisten oder für die keine vergleichbaren persönlichen Bindungen beständen, stelle diese gefestigte Rechtsprechung nicht in Frage.
  • VG Stade, 02.12.2005 - 6 A 1150/05

    Voraussetzungen für einen Widerruf eines bereits zuvor gewährten …

    Da § 60 Abs. 2 AufenthG nicht ein generelles Abschiebungsverbot statuiert, sondern dem Individualschutz dient (…Begründung zu § 53 Abs. 1, BT-Drucksache 11/6321, S. 75), muss die Foltergefahr für den Ausländer konkret bestehen; deshalb reicht eine abstrakte oder generelle Gefahr nicht aus (vgl. zum wortgleichen § 53 Abs. 1 AuslG Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 154/93 - VBl. BW 1993, 480, 482).
  • VG Stade, 20.04.2005 - 6 A 276/05

    Widerruf von zuvor gewährtem Abschiebungsschutz; Verlust der …

    Da § 60 Abs. 2 AufenthG nicht ein generelles Abschiebungsverbot statuiert, sondern dem Individualschutz dient (…Begründung zu § 53 Abs. 1, BT-Drucksache 11/6321, S. 75), muss die Foltergefahr für den Ausländer konkret bestehen; deshalb reicht eine abstrakte oder generelle Gefahr nicht aus (vgl. zum wortgleichen § 53 Abs. 1 AuslG Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 154/93 - VBl. BW 1993, 480, 482).
  • VG Stade, 22.09.2006 - 6 A 645/06
    Da § 60 Abs. 2 AufenthG nicht ein generelles Abschiebungsverbot statuiert, sondern dem Individualschutz dient (…Begründung zu § 53 Abs. 1, BT-Drucksache 11/6321, S. 75), muss die Foltergefahr für den Ausländer konkret bestehen; deshalb reicht eine abstrakte oder generelle Gefahr nicht aus (vgl. zum wortgleichen § 53 Abs. 1 AusIG Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 -12 L 7722/95 - VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 154/93 - VBI. BW 1993, 480, 482).
  • VG Stade, 16.06.2004 - 6 A 2321/03

    Vorliegen von Gründen, die ein Abschiebungsschutz eines Asylsuchenden …

    Da § 53 Abs. 1 AuslG nicht ein generelles Abschiebungsverbot statuiert, sondern dem Individualschutz dient (…Begründung zu § 53 Abs. 1, BT-Drucksache 11/6321, S. 75), muss die Foltergefahr für den Ausländer konkret bestehen; deshalb reicht eine abstrakte oder generelle Gefahr nicht aus (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7722/95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 154/93 - VBl. BW 1993, 480, 482).
  • VG Stade, 16.01.2004 - 6 A 1519/03

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter wegen politischer Verfolgung in …

  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 120/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend …

  • VG Lüneburg, 12.07.2005 - 4 A 130/03

    Abschiebungsverbot; Kosovo; Roma; Serbien und Montenegro

  • BVerwG, 13.08.1998 - 9 B 997.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 736.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfolgung tamilischer …

  • BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 840.97

    Drohen einer politischen Verfolgung oder menschenrechtswidriger Misshandlungen in …

  • OVG Sachsen, 06.01.1997 - A 4 S 427/96
  • VG Osnabrück, 14.12.1998 - 5 A 734/98

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, Herabgestufter …

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