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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24585
OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07 (https://dejure.org/2009,24585)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 (https://dejure.org/2009,24585)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. September 2009 - 12 LA 287/07 (https://dejure.org/2009,24585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elefantenrennen auf der Autobahn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07
    Zu vergleichbaren Verkehrsverhältnissen habe das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April 2006 - 4 LB 8/05 - (gemeint 4 LB 7/05) zutreffend ausgeführt, dass es bei einer hohen Verkehrsdichte mit hohem Lkw-Anteil in kurzer Abfolge zu Verkehrsabläufen komme, die in hohem Maße Unfallgefahren in sich bürgen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 - (NJW 2007, 3015-3016), mit dem eine Zulassung der Revision gegen das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 - (NordÖR 2006, 300-302) abgelehnt worden ist, ausdrücklich ausgeführt, dass sich eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs ergeben kann.

    Die Anordnung eines Überholverbots stellt in diesem Zusammenhang auch keine unzulässige Privilegierung anderer Verkehrsteilnehmer dar (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 27.4.2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 - (NJW 2007, 3015-3016), mit dem eine Zulassung der Revision gegen das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 - (NordÖR 2006, 300-302) abgelehnt worden ist, ausdrücklich ausgeführt, dass sich eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs ergeben kann.

    Die im DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche Verkehrsstärke ist für die Beurteilung der Verkehrsbelastung maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.2007 - 3 B 79.06 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07
    Ausreichend ist, dass mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernder Tätigkeit ab (BVerwG, Urt. v. 5.4.2001 - 3 C 23.00 -, NJW 2001, 3139-3140).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23

    Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen …

    Rn. 18 Dem Einwand des Klägers, für die Annahme einer besonderen Gefährdungslage sei eine höhere Unfallhäufigkeit in Vergleich mit anderen Straßen der vergleichbaren Größe oder Bedeutung notwendig, weswegen das Verwaltungsgericht die Unfallzahlen auf dem streitgegenständlichen Streckenabschnitt ins Verhältnis zu der Unfallstatistik der Gemeinde Ortenberg hätte setzen müssen, steht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 05.04.2001 a. a. O. Rn. 28 …und vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 31) für die Bejahung einer konkreten Gefahrenlage nicht der Ermittlung eines Unfallhäufigkeitsprozentsatzes oder anderer vertiefter Ermittlungen zu der Frage bedarf, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist, der ausschließlich oder überwiegend auf die festgestellte Verkehrssituation zurückzuführen ist (ebenso BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.08.2016 - 7 A 10885/14 - juris Rn. 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 12 LA 287/07 - juris Rn. 6).

    Rn. 36 Die Maßstäbe, wann eine Gefahrenlage anzunehmen ist, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 23.9.2010 a. a. O. Rn. 27) und der Oberverwaltungsgerichte (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.09.2020 a. a. O; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 30.03.2022 a. a. O. Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6.6.2019 a. a. O. Rn. 8 ff.; BayVGH…, Urteil vom 05.06.2018 a. a. O. Rn. 26; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2009 a. a. O. Rn. 6;… vgl. auch König in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 45 StVO Rn. 49e) geklärt und wurden oben unter 1. a. und 1. b. bb.

  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08

    Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung; …

    Maßgeblich für die Verkehrsbelastung ist die im DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ausgedrückte durchschnittliche Verkehrsstärke (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 12 LA 287/07 -, Datenbank OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, NJW 2007, 3015).
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