Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einrichtungsbegriff bei der Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 97 Abs. 4 BSHG; § 100 BSHG; § 103 BSHG
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Begriff der Einrichtung; Erfordernis der neuen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel der Hilfeart von einer stationären Maßnahme zu einer ambulanten ... - Judicialis
BSHG § 103 II; ; BSHG § 103 III; ; BSHG § 97 I 1; ; BSHG § 97 I 2; ; BSHG § 97 II 1; ; BSHG § 97 IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einrichtungsbegriff im Kostenerstattungsrecht nach BSHG - Einrichtung; Kostenerstattung; Sozialhilfe; Träger; Verlassen; Zuständigkeit, örtliche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe; Begriff der Einrichtung; Erfordernis der neuen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel der Hilfeart von einer stationären Maßnahme zu einer ambulanten ...
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 332/03
- OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 856 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
Nach der engen Bestimmung des Begriffs der Einrichtung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339) setze die Annahme einer Einrichtung voraus, dass die Unterkunft des Hilfeempfängers der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sei, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen sei.Denn wenn ein Sozialhilfeträger für eine stationäre Hilfe nach § 97 Abs. 2 BSHG zuständig geworden ist, endet eine zuvor bestehende Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BSHG und kann deshalb nicht im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG "bestehen bleiben" (BVerwG, Urt. v. 27.6.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339).
- BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92
Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 24.92 -, BVerwGE 95, 149) zu der ebenfalls in dem die Zuständigkeiten der Träger der Sozialhilfe bestimmenden Abschnitt 8 des BSHG enthaltenen Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (§ 100 Abs. 1 BSHG) ist der Begriff der "Einrichtung" eng zu fassen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 15 B 125/06
Kostenübernahme für das ambulant betreute Wohnen
Soweit die Beigeladene zu 2) unter Hinweis auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2006 (12 LC 528/04) zu Beginn des ambulanten betreuten Gruppenwohnens einen gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin und damit die aus § 98 Abs. 1 SGB XII folgende Zuständigkeit des Antragsgegners annimmt, bleibt dabei unberücksichtigt, dass diese Entscheidung ersichtlich einen Sachverhalt betrifft, bei dessen Würdigung die hier streitige und erst ab 01. Januar 2005 eingeführte Regelung noch nicht vorhanden war. - SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
In diesem Fall endet die nach § 98 Abs. 2 SGB XII begründete Zuständigkeit unter Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die nunmehr erfolgende ambulante/teilstationäre Leistung nach Absatz 1 Satz 1 (BVerwG…, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30.01, Rz. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04, Rz.29 ff.).
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