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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6672
OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97 (https://dejure.org/1997,6672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.1997 - 12 M 264/97 (https://dejure.org/1997,6672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 1997 - 12 M 264/97 (https://dejure.org/1997,6672)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95

    Zu den Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des AsylbLG § 2 Abs 1Nr 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97
    Mit den dargestellten Erwägungen findet sich der Senat im Einklang mit dem Beschluß des VGH Mannheim vom 24.7.1995 (VBlBW 1995, 492).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 6 S 3303/95

    Zum Vertreten der Paßlosigkeit iSv AsylbLG § 2 Abs 1 Nr 2; zur Zumutbarkeit einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97
    Der freiwilligen Ausreise stehen Hindernisse entgegen, die der Leistungsberechtigte nicht zu vertreten hat, wenn ihm die freiwillige Ausreise nicht zuzumuten ist (vgl. VGH Mannheim, InfAuslR 1996, 222).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.1995 - 12 M 5688/94

    Asylbewerberleistungsgesetz; Vertretenmüssen; Vernichtung von Dokumenten; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97
    Ersichtlich knüpft nämlich § 2 I Nr. 2 AsylbLG ("zu vertreten haben") an das Verhalten des Leistungsberechtigten in dem Sinne an, daß sein Verhalten allgemein geeignet sein muß, sich seiner Ausreisepflicht zu entziehen (vgl. Senat, Beschl. v. 30.1.1995 -12 M 5688/94, m.w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 471/02

    Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ; Mitwirkung bei Ausreise ; Nichtabgabe …

    Für das Vertretenmüssen im Sinne des § 1 a Nr. 2 AsylbLG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die die Vollziehung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme hindernden Gründe in den Verantwortungsbereich des Leistungsberechtigten fallen (…vgl. GK-AsylbLG, Stand September 2002, § 1a Rdnr. 98; Nds. OVG - 12. Senat -, Beschl. v. 27. Januar 1997 - 12 M 264/97 - FEVS 47, 296).

    Vor diesem Hintergrund verlangt die Rechtsprechung daher eine gesetzliche Grundlage für die geschuldete Mitwirkungshandlung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.01.1997 - 12 M 264/97- FEVS 47, 296; VGH BW, Urt. v. 7.3.1996 - 13 S 1443 - NVwZ-Beil.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 1232/98

    Zur Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen; Ausreise, freiwillige; Bosnien; …

    Der Senat hat auf Antrag des Beklagten mit Beschluß vom 6. März 1998 - 12 L 511/98 - die Berufung des Beklagten gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen Divergenz zu seinen im Beschluß vom 27. Januar 1997 (- 12 M 264/97 -, NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, 28 = FEVS 47, 296) aufgestellten Rechtssätzen zugelassen; wegen der Einzelheiten der Beschlußbegründung wird auf den Beschluß vom 6. März 1998 Bezug genommen.

    Der Senat hält auch in Ansehung dessen, daß der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in nunmehr ständiger Rechtsprechung (s. etwa aus jüngster Zeit den Beschluß vom 9.11.1998 - 4 L 4538/98 - und die rechtskräftigen Urteile vom 25.6.1998 - 4 L 767/98 - und 4 L 859/98 -) die Ansicht vertritt, dem Tatbestandsmerkmal der freiwilligen Ausreise in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a.F. komme keine selbständige Bedeutung zu, nach erneuter Prüfung an seiner gegenteiligen Auffassung fest und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1997 (- 12 M 264/97 -, FEVS 47, 296 ff. = NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 28 ff.) dargestellten Gründe, zumal der 4. Senat des erkennenden Gerichts in den genannten Entscheidungen für seine gegenteilige Ansicht zusätzliche Argumente nicht ins Feld geführt hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2009 - L 11 AY 27/09

    Gewährung von Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Wege …

    Sollten diese auf humanitären oder familiären Gründen beruhen, so könnten dies Indizien dafür sein, dass aus denselben Gründen auch eine freiwillige Ausreise nicht zumutbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 21.01.2009, Az.: L 11 AY 2/08 RdNr 27 in juris zur Notwendigkeit der Differenzierung der Duldungsgründe, vgl. auch Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.01.1997, 4 M 7062/96 in juris und vom 27.01.1997, 12 M 264/97 in juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.10.1995, Bs IV 130/95 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1997 - 6 S 35/97

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Möglichkeit der freiwilligen …

    Rn. 15 Einem Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der freiwillig ausreisen kann, stehen auch dann nur Leistungen nach §§ 3 bis 7 AsylbLG a.F. zu, wenn er eine Duldung erhalten hat, weil seiner Abschiebung rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 24.07.1995 - 6 S 1712/95 -, VBlBW 1995, 492; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.1997 - 12 M 264/97 -, NVwZ-Beilage 4/1997, 28; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1997 - 4 M 7062/96 -, NVwZ- Beilage 4/1997, 28).
  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 3 B 73/02

    Ashkali; ethnische Minderheit; Kosovo; Roma; Sozialhilfeleistungen; Ägypter

    Die selbständige Bedeutung sowohl der freiwilligen Ausreisemöglichkeit als auch der Möglichkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hat die erkennende Kammer bereits für § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a.F. angenommen (vgl. B. v. 05.05.1997 - 3 B 3131/97 -, ebenso Nds. OVG, B. v. 27.01.1997 - 12 M 264/97 - und VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.11.1995 - 6 S 1347/95 - in FEVS 46, 410, 411; a.A. u.a. Nds. OVG, B. v. 20.01.1997 - 4 M 7062/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98

    Entsprechende Anwendung des BSHG auf; Bekleidungsbeihilfe

    Soweit andere Gerichte die Auffassung vertreten, die entsprechende Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes sei ausgeschlossen, wenn die freiwillige Ausreise und die Rückkehr der Ausländer in ihr Heimatland möglich und ihnen zuzumuten seien (Beschl. d. 12. Sen. d. Nds. OVG v. 27. Jan. 1997 - 12 M 264/97 -, NVwZ-Beilage 1997, 28 = FEVS 47, 296; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 27. Okt.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.1997 - 12 M 1282/97

    Maßstab d. ernstl. Zweifel im Zulassungsrecht;; Abschiebungshindernis; …

    Es ist daher erforderlich, aber auch ausreichend, daß die nicht mögliche Ausreise/Abschiebung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Leistungsberechtigten zuzurechnen sind (Beschl. d. Sen. v. 27.1.1997 - 12 M 264/97 -).
  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 3 B 59/04

    Kosovo; Roma; Ägypter

    Die selbständige Bedeutung sowohl der freiwilligen Ausreisemöglichkeit als auch der Möglichkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hat die erkennende Kammer bereits für § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a. F. angenommen (vgl. B. v. 05.05.1997 - 3 B 3131/97 -, ebenso Nds. OVG, B. v. 27.01.1997 - 12 M 264/97 - und VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.11.1995 - 6 S 1347/95 - in FEVS 46, 410, 411; a. A. u. a. Nds. OVG, B. v. 20.01.1997 - 4 M 7062/96 -).
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