Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig - 4 B 4184/98
- OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Nicht abschließend zu klären ist, weil der Rechtsstreit hierzu keinen Anlaß gibt, ob "ernstliche Zweifel" i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordern, daß der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg, ob hierfür im Anschluß an die Auslegung der gleichlautenden Wendung in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG durch das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516193 -, BVerfGE 94, 166) zu verlangen ist, daß erhebliche Gründe dafür sprechen, daß die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält, oder ob ernstliche Zweifel bereits dann vorliegen, wenn im Zulassungsverfahren auszuschließen ist, daß die angefochtene Entscheidung offensichtlich richtig oder das Rechtsmittel als aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslos ist (…zum Ganzen s. - jeweils m.w.N. - Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 80 Rn. 36, § 124 Rn. 15, § 124a Rn. 16; Roth VerwArch 1997, 416 ff; Seibert DVBl. 1997, 932 f). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei dem Antrag, Prozeßkostenhilfe zu gewähren, zu stellen sind, sind im Lichte der Art. 3 Abs. 1 - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte - und Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 - Rechtsschutzgarantie - Grundgesetz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233184 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) dahin zu bestimmen, daß sie nur in Umrissen deutlich machen muß, auf welchen Zulassungsgrund der anwaltlich nicht vertretene Rechtsmittelführer sein Begehren stützt. - BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei dem Antrag, Prozeßkostenhilfe zu gewähren, zu stellen sind, sind im Lichte der Art. 3 Abs. 1 - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte - und Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 - Rechtsschutzgarantie - Grundgesetz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233184 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) dahin zu bestimmen, daß sie nur in Umrissen deutlich machen muß, auf welchen Zulassungsgrund der anwaltlich nicht vertretene Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251). - BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
Keine PKH für das Bewilligungsverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die anderweitige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Darlegung (Begründung) des Gesuches nicht für erforderlich hält (Beschl. v. 12.2.1965 - BVerwG V ER 224/64 -, NJW 1965, 1293 zu § 132 Abs. 3 VwGO a.F. sowie Beschl. v. 22.8.1990 - BVerwG 5 ER 640.90 - Rpfleger 1991, 63) teilt der Senat nicht. - VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann. - VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95
Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251). - VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann. - BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die anderweitige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Darlegung (Begründung) des Gesuches nicht für erforderlich hält (Beschl. v. 12.2.1965 - BVerwG V ER 224/64 -, NJW 1965, 1293 zu § 132 Abs. 3 VwGO a.F. sowie Beschl. v. 22.8.1990 - BVerwG 5 ER 640.90 - Rpfleger 1991, 63) teilt der Senat nicht. - OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94
Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 18 A 1721/10
Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S.d. § 124 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …
Rn. 4 Vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 8 A 2893/09.Z -, NJW 2010, 3530; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. April 2010 - 2 L 15/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - OVG 5 N 37.07 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. September 2001 - 1 Bf 113/99 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 21 S 00.30468 -, juris; Nds.OVG, Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - 12 L 2133/99 - , juris, und vom 24. August 1998 - 12 M 3916/98 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 S 443/98 -, NVwZ-RR 1998, 598.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".