Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.12.1998 - 12 M 5283/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Braunschweig, 13.12.2001 - 6 A 116/01
Aktenübersendung; Ermittlung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugführer; …
In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl 1983, 310; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).
- VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto
In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl 1983, 310; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.;… Beschl. vom 21.10.1987 ? Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).
- OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 M 396/99
Fahrtenbuch, Aufklärung; Aufklärung (Verkehrsverstoß); Aussageverhalten; …
Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. Senat, Beschl. v. 9.12.1998 - 12 M 5283/98 -) geklärt, dass nach § 31a Abs. 1 StVZO die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuches dann anordnen darf, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich gewesen ist, wobei die Behörden zur Ermittlung des Täters nur angemessene, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen unternehmen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken.Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. Senat, Beschl. v. 9.12.1998 - 12 M 5283/98 -) geklärt, dass nach § 31a Abs. 1 StVZO die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuches dann anordnen darf, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich gewesen ist, wobei die Behörden zur Ermittlung des Täters nur angemessene, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen unternehmen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.11.1998 - 10 S 2625/98 -, zfs 1999, 39, m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des BVerwG).
- VG Braunschweig, 20.12.2001 - 6 A 199/01
Anschrift; Beweisantrag; Fahrtenbuch; Nötigung; Straßenverkehrsgefährdung; Zeuge; …
Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.;… Beschl. vom 21.10.1987, Buchholz, aaO., Nr. 18; OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98). - VG Augsburg, 16.10.2008 - Au 3 S 08.1315
Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung durch die …
Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei und der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. hierzu OVG NRW vom 30.11.2005, DAR 2006, 172; BayVGH vom 15.11.1997, 11 B 96.2649; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.12.1998, 12 M 5283/98; VG Augsburg vom 23.7.2008, Au 3 S 08.875).
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