Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad wegen Alkoholmissbrauch
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs. 3 FeV; § 13 Nr. 2 Buchst. c) FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Erfordernis eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Führen eines Fahrrads mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr - Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Erfordernis eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Führen eines Fahrrads mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
In Fällen, in denen ein Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde, ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08
Der Antragsteller habe ein hinreichendes Problembewusstsein im Umgang mit Alkohol nicht entwickelt und eine verfestigte Verhaltensänderung nicht darlegen können (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.3.2007 - 5 S 9.07 -, NJW 2007, 519), so dass mit einer erneuten Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unter Alkoholeinfluss zu rechnen sei.Ob die Ungeeignetheit des Antragstellers im Übrigen - wie von der Antragsgegnerin geltend gemacht - auch mit einem in der Trunkenheitsfahrt vom 14. Juli 2007 zu sehenden erheblichen Verstoß gegen ein Strafgesetz im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG begründet werden könnte, kann danach dahinstehen (vgl. zu § 46 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 FeV verneinend: BVerwG, Urteil vom 21.5.2008, a.a.O).
- BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 64/06
Zulässigkeit einer ohne vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren erhobenen Klage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08
Der Antragsteller habe ein hinreichendes Problembewusstsein im Umgang mit Alkohol nicht entwickelt und eine verfestigte Verhaltensänderung nicht darlegen können (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.3.2007 - 5 S 9.07 -, NJW 2007, 519), so dass mit einer erneuten Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unter Alkoholeinfluss zu rechnen sei. - OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 5 S 9.07
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,6 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 12 ME 136/08
Der Antragsteller habe ein hinreichendes Problembewusstsein im Umgang mit Alkohol nicht entwickelt und eine verfestigte Verhaltensänderung nicht darlegen können (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 3 C 32.07 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.3.2007 - 5 S 9.07 -, NJW 2007, 519), so dass mit einer erneuten Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unter Alkoholeinfluss zu rechnen sei.
- VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13
Betreuung; Prozessfähigkeit; Rechtsmittelverzicht; Fahrerlaubnis; Gutachten; …
Denn Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV hat insoweit - in Übernahme der zuvor praktizierten ständigen Verwaltungsrechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, NJW 2008, 2601; U. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, DVBl. 1996, 165; OVG Lüneburg, B. v. 11.07.2008 - 12 ME 136/08 - VG Oldenburg, B. v. 24.03.2009 - 7 B 457/09 -, jew. www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.) - eine Klarstellung im Wortlaut dahingehend erfahren, dass der Normgeber nunmehr in Kenntnis des unterschiedlichen Bedeutungsgehalts der Begriffe "Fahrzeug" und "Kraftfahrzeug" für die Definition des (eignungsausschließenden) Alkoholmissbrauchs nur noch an das Führen von Fahrzeugen - und nicht wie zuvor Kraftfahrzeugen - anknüpft.
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