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| OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, mit der er u. a. geltend macht, dass den polnischen Behörden bei der Ausstellung des Führerscheins die Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland bekannt gewesen sei, dass ein auf seinen Antrag in Polen erstelltes neues psychologisches Gutachten nicht zu Zweifeln an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gekommen sei und dass die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts jedenfalls dem Beschluss des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) vom 06. April 2006 (C-227/05 ) widerspreche.Im Ergebnis mit Erfolg verweist der Antragsteller aber darauf, dass die von dem Antragsgegner unter dem 06. Januar 2006 erlassene erneute Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und in der Folge die Entziehung der Fahrerlaubnis gegen die gemeinschaftsrechtliche Führerschein-Richtlinie in der Auslegung verstoße, die diese in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…vgl. insbesondere Urt. v. 19.4.2004 - C-476/91 - , NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 372, und Beschl. v. 6.4.2006 - C-227/05 - , NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 375 = ZfSch 2006, 416) gefunden habe.
Ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der - nach Ablauf einer im Inland strafgerichtlich verhängten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgten - Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind, ist nunmehr unter Berücksichtigung des Beschlusses des EuGH vom 06. April 2006 (- C-227/05 - , NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 375 = ZfSch 2006, 416) fraglich.
- OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Auch nach den Maßstäben der zuletzt genannten neueren Entscheidung des EuGH kann nicht in Zweifel stehen, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die zeitlich nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. hierzu die Nachweise im Beschluss des Senats v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DVBl. 2006, 192 = DAR 2005, 704 = VkBl 2005, 785; ebenso Beschl. v. 14.8.2006 - 12 ME 123/06 -, V. n. b.).Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (Beschluss des Senats v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - a. a. O. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Vielmehr bleibt es der Behörde unbenommen, eine neue Aufforderung mit der Begründung zu erlassen, dass zwischenzeitlich zu Tage getretenes weiteres Material begründeteren Anlass zur Annahme der Fahrungeeignetheit biete (BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - BVerwG 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, 80).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Im Ergebnis mit Erfolg verweist der Antragsteller aber darauf, dass die von dem Antragsgegner unter dem 06. Januar 2006 erlassene erneute Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und in der Folge die Entziehung der Fahrerlaubnis gegen die gemeinschaftsrechtliche Führerschein-Richtlinie in der Auslegung verstoße, die diese in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere Urt. v. 19.4.2004 - C-476/91 - , NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 372, und Beschl. v. 6.4.2006 - C-227/05 - , NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 375 = ZfSch 2006, 416) gefunden habe. - OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06
Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Auch nach den Maßstäben der zuletzt genannten neueren Entscheidung des EuGH kann nicht in Zweifel stehen, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die zeitlich nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. hierzu die Nachweise im Beschluss des Senats v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DVBl. 2006, 192 = DAR 2005, 704 = VkBl 2005, 785; ebenso Beschl. v. 14.8.2006 - 12 ME 123/06 -, V. n. b.). - VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06
Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Allerdings hat der EuGH auch Besonderheiten im Fall des dortigen Klägers angesprochen (insbesondere Rdnrn. 30 und 31 des Beschlusses) und seine Entscheidung "aufgrund aller vorstehenden Erwägungen" (Rdnr 32 des Beschlusses) getroffen, was dafür sprechen könnte, dass der Ausschluss der Heranziehung vor der Fahrerlaubniserteilung liegender Sachverhalte nur für mit dem dortigen Ausgangsfall vergleichbar besonders gelagerte Fallkonstellationen gelten soll (so z. B. VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, V. n. b. ; VG Chemnitz, Beschl. v. 07.06.2006 - 2 K 1377/05 -, V. n. b.). - BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94
Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Maßgeblicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Das gilt erst recht dann, wenn die weiteren oder neuen Zweifel an der Fahreignung sich wie hier erst zeitlich nach der Aufforderung bzw. der Fahrerlaubnisentziehung ergeben haben (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1994 - BVerwG 11 B 107/94 -, juris). - OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen den Antrag eines Klägers auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Für die Entscheidung kommt es hier deshalb nur darauf an, ob der im Zeitpunkt der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens bzw. der Fahrerlaubnisentziehung bekannte Sachverhalt diese Maßnahmen rechtfertigte (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholkonsums auch Beschl. d. Senats v. 14.01.2000 - 12 O 136/00 -, V. n. b.). - VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde trotz EU-Fahrerlaubnis zulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
Allerdings hat der EuGH auch Besonderheiten im Fall des dortigen Klägers angesprochen (insbesondere Rdnrn. 30 und 31 des Beschlusses) und seine Entscheidung "aufgrund aller vorstehenden Erwägungen" (Rdnr 32 des Beschlusses) getroffen, was dafür sprechen könnte, dass der Ausschluss der Heranziehung vor der Fahrerlaubniserteilung liegender Sachverhalte nur für mit dem dortigen Ausgangsfall vergleichbar besonders gelagerte Fallkonstellationen gelten soll (so z. B. VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, V. n. b. ; VG Chemnitz, Beschl. v. 07.06.2006 - 2 K 1377/05 -, V. n. b.).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das …
Gegen die in dem Bescheid vom 17. Oktober 2006 zugleich verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Kläger erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (vgl. Beschluss d. Verwaltungsgerichts vom 20.12.2006 - 1 B 2468/06 - und Beschluss d. Senats vom 8.2.2007 - 12 ME 90/07 - vgl. demgegenüber zu der bereits vorangegangenen Entziehungsverfügung vom 8.2.2006: Beschluss d. Senats vom 8.9.2006 - 12 ME 139/06 -).Nachdem der Kläger bereits in der Vergangenheit durch erhebliche Alkoholisierungen und die Begehung von Trunkenheitsfahrten (mit einer BAK von 2, 52 o/oo am 3.8.2003 und einer BAK von 1, 99 o/oo am 23.8.2003) auffällig geworden war (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8.9.2006, a.a.O.), sind im Hinblick auf die polizeilichen Schilderungen seines Erscheinungsbildes neue Umstände hervorgetreten, die in der Gesamtschau in deutlicher Weise auf einen Alkoholmissbrauch hingedeutet und deshalb gemäß § 13 Nr. 2 a) 2. Alternative FeV die Anordnung eines von ihm beizubringenden Gutachtens gerechtfertigt haben.
Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH…, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).
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