Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 24.01.2011 - 7 B 16/11
- OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11
Im Hinblick auf das Ziel der Bestimmung, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug im Sinne des § 31 a Abs. 1 Satz 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167, m. w. N.).
- VG Aachen, 07.02.2012 - 2 K 1924/10
Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter eines …
1993, 611; OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.Dabei kommt es hinsichtlich des Zwecks der Nutzung nicht auf die Person des konkreten Nutzers an, sondern auf die objektiv vergleichbare Zweckbestimmung des Fahrzeugs, vgl. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.
- VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894
Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug
Die Vorschrift soll verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung oder Abmeldung des Tatfahrzeugs der zum Zweck der Gefahrenabwehr bestehenden Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs entziehen kann; der Halter soll diese Verpflichtung nicht umgehen können (vgl. OVG Berlin, B. v. 13.03.2003 - 8 S 330.02 -, juris; Nds. OVG, B.v. 10.06.2011 - 12 ME 40/11 -, juris; VG Hannover, U.v. 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, juris). - OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen
Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.;… Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6;… OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.). - VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16
Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung
Die Vorschrift soll verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung oder Abmeldung des Tatfahrzeugs der zum Zweck der Gefahrenabwehr bestehenden Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs entziehen kann; der Halter soll diese Verpflichtung nicht umgehen können (…vgl. OVG Berlin, B. v. 13.03.2003 - 8 S 330.02 -, juris Rn. 3 = NJW 2003, 2402; Nds. OVG, B. v. 10.06.2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5;… VG Hannover, U. v. 30.10.2008 - 9 A 461/08 -, juris Rn. 20;… Dauer, a. a. O., m. w. N.). - VG Braunschweig, 07.06.2024 - 6 B 142/24
Ersatzfahrzeug; Farhrtenbuch; Farhrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchanordnung …
Entscheidend für die Bewertung als ein Ersatzfahrzeug ist hierbei stets, welches Fahrzeug in der Art und Weise seiner typischen Benutzung an die Stelle des früher verwendeten Fahrzeugs getreten ist oder tritt (…vgl. bspw. OVG Berlin, B. v. 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, juris Rn. 3;… Nds. OVG, B. v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6; B. v. 10.6.2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5;… B. v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 9;… Sächs. OVG, B. v. 5.9.2017 - 3 A 749/16 -, juris Rn. 10;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 31a StVZO Rn. 59 m. w. N.).
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