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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - 12 N 37.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26167
OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - 12 N 37.11 (https://dejure.org/2011,26167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2011 - 12 N 37.11 (https://dejure.org/2011,26167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 12 N 37.11 (https://dejure.org/2011,26167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 AktenE/InfZG BB, § 6 Abs 1 S 6 AktenE/InfZG BB, § 6 Abs 1 S 7 AktenE/InfZG BB
    Akteneinsichtsrecht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bei Wechsel der aktenführenden Stelle

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 AktenE/InfZG BB, § Abs 1 S 6 AktenE/InfZG BB, § Abs 1 S 7 AktenE/InfZG BB
    Akteneinsicht; Sozialhilfeträger; Entgeltsatzvereinbarung; aktenführende Stelle; behördlicher Zuständigkeitswechsel; Abgabe der Akten; Wiederbeschaffungspflicht; Treu und Glauben

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Bestimmtheit des Antrags, Durchführung des Antragsverfahrens, Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Durchführung des Antragsverfahrens - Begriffsbestimmung - Prozessuales - Bestimmtheit des Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AIG § 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Begründung einer Wiederbeschaffungspflicht durch eine aufgrund eines behördlichen Zuständigkeitswechsels nach Stellung eines Antrages auf Akteneinsicht erfolgte Aktenabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Bestimmtheit des Antrags, Prozessuales, Durchführung des Antragsverfahrens, Begriffsbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer Wiederbeschaffungspflicht durch eine aufgrund eines behördlichen Zuständigkeitswechsels nach Stellung eines Antrages auf Akteneinsicht erfolgte Aktenabgabe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 12 B 41.08

    Einsichtsanspruch und Wiederbeschaffungspflicht bei Rückgabe von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - 12 N 37.11
    Die Abgabe von Akten aufgrund einer gesetzlichen Änderung der behördlichen Zuständigkeit ist nicht mit einer (freiwilligen) Rückgabe von Aktenbestandteilen an Dritte in Kenntnis des beantragten Informationszuganges zu vergleichen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2011 - 12 B 41.08 -, LKV 2010, 275).

    Rn. 10 3. Divergenz ist nicht gegeben (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO): Die von dem Zulassungsantrag zitierte Entscheidung des Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2011 - 12 B 41.08 -, LKV 2010, 275) hat einen Wiederbeschaffungsanspruch ausnahmsweise bejaht, wenn die Rückgabe der Akten einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2010 - 12 L 73.10

    Streitwert für Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - 12 N 37.11
    An Stelle des von dem Verwaltungsgericht festgesetzten mehrfachen Auffangwertes ist hier nur der einfache Auffangwert in Höhe von 5.000 Euro festzusetzen, weil es sich hier - anders als in dem von dem Verwaltungsgericht zitierten Verfahren (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - OVG 12 L 73.10 -) - im Hinblick auf den Gegenstand um ein einheitliches Informationsbegehren handelt.
  • VG Cottbus, 19.09.2013 - 1 L 219/13

    Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates offenbaren

    Ungeachtet des Umstandes, dass in der Rechtsprechung als "aktenführende Behörde" diejenige Behörde angesehen wird, die die begehrten Unterlagen tatsächlich und dauerhaft vorhält und mit ihnen arbeitet (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 25. Januar 2011 - 3 K 1050/09 - juris Rn. 20 und die eine Berufungszulassung ablehnende Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Mai 2011 - OVG 12 N 37.11 - juris), meint § 2 Abs. 4 AIG ersichtlich lediglich die Fälle, in denen Einzelpersonen oder juristische Personen des Privatrechts durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18. Januar 2012 - 2 BvR 133/10 - juris Rn. 176;… Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urt. v. 15. Januar 2002 - St 1/01 - juris Rn. 106) mit der hoheitlichen Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben betraut worden sind und insoweit als Beliehene handeln (…vgl. Gesetzentwurf der Landesregierung zum AIG, LT-Drs. 2/4417, S. 9 : "Andere, z. B. wirtschaftlich tätige und am Wettbewerb teilnehmende Unternehmungen der öffentlichen Hand sind wie andere Private von einer Einsichtnahme ausgenommen." und die Beschlussempfehlung sowie den Bericht des Ausschusses für Inneres, LT-Drs. 2/4999, S. 3 und S. 16 mit der Einfügung des - aktuell unveränderten - § 2 Abs. 4 AIG, die "zur Klarstellung" empfohlen wurde, so dass auch "Private, die von einer aktenführenden Behörde mit hoheitlichen Aufgaben beauftragt sind" als Adressaten des "Grundrechts auf Akteneinsicht" verpflichtet wurden ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2011 - 12 N 20.10

    Tätigkeit eines Vertrauensanwaltes in Berg-Karabach für die Deutsche Botschaft in …

    Bereits in seinem Urteil vom 18. März 2010 (OVG 12 B 41.08) - LKV 2010, 275 ; vgl. auch Beschluss des Senats vom 26. Mai 2011 - OVG 12 N 37.11 -) hat der Senat zu der entsprechenden Fragestellung nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ausgeführt, dass es keine generelle Verpflichtung der auskunftspflichtigen Stellen gibt, nicht vorhandene Akten zu beschaffen oder wieder zu beschaffen.
  • VG Potsdam, 11.04.2014 - 9 K 2311/13

    Datenschutzrecht/Ansprüche auf Akteneinsicht

    Urteil der Kammer vom 18. Juli 2012 - VG 9 K 2107/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - OVG 12 N 37.11 -, Juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 K 1050/09 -, Juris Rn. 20.

    Urteil der Kammer vom 18. Juli 2012 - VG 9 K 2107/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss, vom 26. Mai 2011 - OVG 12 N 37.11 -, Juris Rn. 4 sowie Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 9.07 -, Juris Rn. 37,.

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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 37.11   

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