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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36740
OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10 (https://dejure.org/2010,36740)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2010 - 12 N 41.10 (https://dejure.org/2010,36740)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2010 - 12 N 41.10 (https://dejure.org/2010,36740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10
    Die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 2005 (BVerfGE 113, 1ff.) betrifft nicht die den Kläger interessierende Frage, ob bei der Beitragsbemessung stets auf aktuelles Einkommen abzustellen ist, oder ob der Satzungsgeber statt dessen auf in der Vergangenheit erzieltes Einkommen abstellen darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10
    Dieses Vorgehen sowie eine später erforderliche erneute Überprüfung, die auch der Zulassungsantrag letztlich nicht in Frage stellt, sollen - auch im Interesse einer möglichst effizienten und wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung - durch die in § 30 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 der Satzung getroffene Regelung vermieden werden (vgl. insoweit auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 9 S 437/90 -, juris, Rn. 8, und Beschluss vom 27. November 1996, NJW-RR 1997, 630; VG Schleswig, Urteil vom 20. März 2003 - 21 A 243/02 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1990 - 9 S 437/90

    Zu den Voraussetzungen der Beitragsminderung des persönlichen Pflichtbeitrags zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10
    Dieses Vorgehen sowie eine später erforderliche erneute Überprüfung, die auch der Zulassungsantrag letztlich nicht in Frage stellt, sollen - auch im Interesse einer möglichst effizienten und wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung - durch die in § 30 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 der Satzung getroffene Regelung vermieden werden (vgl. insoweit auch VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 9 S 437/90 -, juris, Rn. 8, und Beschluss vom 27. November 1996, NJW-RR 1997, 630; VG Schleswig, Urteil vom 20. März 2003 - 21 A 243/02 -, juris).
  • VG Schleswig, 20.03.2002 - 21 A 243/02

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltkammer, Pflichtversorgung, Beitragsbemessung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10
    Dieses Vorgehen sowie eine später erforderliche erneute Überprüfung, die auch der Zulassungsantrag letztlich nicht in Frage stellt, sollen - auch im Interesse einer möglichst effizienten und wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung - durch die in § 30 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 der Satzung getroffene Regelung vermieden werden (vgl. insoweit auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 9 S 437/90 -, juris, Rn. 8, und Beschluss vom 27. November 1996, NJW-RR 1997, 630; VG Schleswig, Urteil vom 20. März 2003 - 21 A 243/02 -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 6 A 804/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Beitragsfestsetzung bei anteiliger selbstständiger und …

    Rn. 32 Die in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VwS getroffene Regelung, die bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen) mit der Anknüpfung an den Einkommensberechnungszeitraum des vorletzten Kalenderjahres im Unterschied zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitsentgelt) die auf das Veranlagungsjahr bezogene Bemessung (so genannte Gegenwartsveranlagung) ausschließt, bezweckt die Praktikabilität und Vereinfachung des Beitragsveranlagungsverfahrens, indem sie es ermöglicht, auf die von den Finanzämtern erstellten Einkommensteuerbescheide zurückzugreifen, und den Beklagten so von der Aufgabe entlastet, die Beitragsbemessungsgrundlagen für das Arbeitseinkommen selbst zu ermitteln oder ein Vorauszahlungssystem zu unterhalten (…vgl. hierzu und zum Folgenden: VGH BW, Beschl. v. 29. Juni 1992 - 9 S 1346 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. August 2010 - 12 N 41.10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 12 B 23.22

    Rechtsanwaltsversorgungswerk; monatlicher Regelpflichtbeitrag; …

    Zwar trifft es zu, dass eine derartige Beitragsermittlung, die an das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres anknüpft, in der Rechtsprechung mit den vorstehenden Erwägungen grundsätzlich für rechtmäßig erachtet wird (vgl. zur Rechtsanwaltsversorgung in Berlin: Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - OVG 12 N 41.10 - juris Rn. 9 f.; zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen: VGH München…, Urteil vom 16. August 1999 - 9 B 96.2276 - juris Rn. 39; OVG Münster…, Urteil vom 15. Februar 2013 - 17 A 986/11 - juris Rn. 34; OVG Bautzen…, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 A 804/19 - juris Rn. 32).
  • VG Berlin, 18.11.2021 - 12 L 312.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Beitragsbescheid

    Da der Antragsteller somit die Höhe seines Einkommens in den Jahren 2014 bis 2017 nicht nachgewiesen hat, durfte der Antragsgegner mangels anderweitiger Anhaltspunkte von dem Regelpflichtbeitrag ausgehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2010 - 12 N 41.10 - juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 13.12.2021 - 8 K 2159/17

    Recht der freien Berufe

    Die Festsetzung mittels Anknüpfung an das im vorletzten Jahr erzielte Einkommen wird daher in der Regel den wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Erhebung entsprechen (vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2010 - OVG 12 N 41.10 -, juris Rn. 9 f. m.w.N.), und ist (nur) gerade deshalb zulässig.
  • VG Minden, 29.08.2023 - 2 K 3330/20
    Zwar trifft es zu, dass eine derartige Beitragsermittlung, die an das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres anknüpft, in der Rechtsprechung mit den vorstehenden Erwägungen grundsätzlich für rechtmäßig erachtet wird (vgl. zur Rechtsanwaltsversorgung in Berlin: Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - OVG 12 N 41.10 - juris Rn. 9 f.; zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen: VGH München…, Urteil vom 16. August 1999 - 9 B 96.2276 - juris Rn. 39; OVG Münster…, Urteil vom 15. Februar 2013 - 17 A 986/11 - juris Rn. 34; OVG Bautzen…, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 A 804/19 - juris Rn. 32).
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