Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Urheberrechte eines Fotografen durch Nachstellen und Verbreiten einer Fotografie; Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos als Vorlage für ein neu geschaffenes Bild; Erfordernis der Einwilligung des Urhebers eines bearbeiteten Werkes für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00
Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05
Rn. 22 Eine Fotografie kann auch dadurch in unzulässiger Weise vervielfältigt werden, dass das fotografierte Objekt nachgestellt und erneut fotografiert wird (vgl. BGH GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus). - OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 189/97
Verletzung des Urheberrechts durch Nachstellen der Pose einer Fotografie; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05
Wird bei dem Nachstellen einer bereits vorhandenen Fotografie die in der Vorlage verkörperte schöpferische Leistung übernommen, handelt es sich um eine Vervielfältigung in Form der Bearbeitung, die gemäß § 23 UrhG der Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten Werkes bedarf (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43 - Klammerpose). - OLG Düsseldorf, 13.02.1996 - 20 U 115/95
Beuys-Fotografien
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 34/05
An der erforderlichen Individualität fehlt es bei rein handwerklichen Leistungen, mögen sie auch solide und fachmännisch erbracht sein (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1997, 49, 50).
- LG Hamburg, 14.11.2008 - 308 O 114/08
Motivschutz bei einem Lichtbildwerk: Übernahme eines fotografischen Motivs als …
Eine rechtsverletzende Übernahme eines Motivs kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Fotograf das Motiv selbst in einer urheberrechtlichen Schutz begründenden besonderen Weise arrangiert hat und dieses Arrangement mit seinen prägenden schutzbegründenden Gestaltungselementen nachgestellt worden ist mit der Folge, das der künstlerische Gehalt des nachgemachten Fotos mit dem der Vorlage übereinstimmt (vgl. OLG Köln, GRUR 2000, 43, 44 - Klammerpose; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2006 zum Az. 12 O 34/05, BeckRS 2007, 11237 - TV-MAN).
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Rechtsprechung
| LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 34/05 |
Verfahrensgang
- LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 34/05
- OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06
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