Rechtsprechung
| LG Dortmund, 10.07.2007 - 12 O 63/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Erben gegen einen Testamentvollstrecker wegen angeblicher unterlassener Ansetzung von Steuerverbindlichkeiten des Erblassers in den Erbschaftssteuererklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06
Anspruch von Miterben gegen Testamentvollstrecker auf Schadensersatz wegen Ratens …
Insoweit sei ebenfalls vor dem Landgericht Dortmund ein weiterer Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 12 O 63/05 anhängig.Dieser Sachverhalt werde im Verfahren 12 O 63/05 bereits geltend gemacht und könne nicht Gegenstand eines Schadensersatzanspruches im hiesigen Verfahren sei.
Rn. 71 Das Gericht hat die Akten 4 O 78/06 und 12 O 63/05 des Landgerichts Dortmund beigezogen.
Rn. 161 In Höhe von je 1.500 EUR der Kläger zu 1), 2), 5) und 6) geht das Gericht von der Unzulässigkeit des Hilfsantrages wegen anderweitiger rechtskräftiger Entscheidung aus, da in diesem Umfang bereits im Verfahren 12 O 63/05 hierüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.
Durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11.05.2007 (Bl. 259 ff d. Beiakte 12 O 63/05) wurde die Klage abgewiesen.
Die Kläger sind bereits im Rahmen der Berufungsinstanz des Verfahrens 12 O 63/05 darauf hingewiesen worden, dass die Hypothekenforderung doch aus der dem Finanzamt vorgelegten Bilanz bekannt war.
- LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06
Pflichtverletzung eines Testamentvollstreckers i.R.d. Abwicklung eines Nachlasses …
Rn. 6 Die Frage nach der Richtigkeit der von dem Beklagten bei diesen Steuererklärungen angesetzten Nachlassverbindlichkeiten war Gegenstand des Verfahren vor dem Landgericht Dortmund 12 O 63/05 bzw. vor dem Oberlandesgericht Hamm 10 U 86/07 und ist es zum Teil hilfsweise auch im vorliegenden Rechtsstreit.Er habe diverse Nachlassverbindlichkeiten nicht in Abzug gebracht, weshalb ein anderes Verfahren vor dem Landgericht geführt worden sei (12 O 63/05).
Von der Feststellung ausgenommen worden sind die Ansprüche der Kläger, die hilfsweise aus der angeblich falschen Erbschaftssteuerklärung hergeleitet worden ist und bereits Gegenstand der Verfahrens 12 O 63/05 waren.
Rn. 100 Hinsichtlich der behaupteten falschen Angabe im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung bestehe eine anderweitige Rechtshängigkeit in dem Verfahren 12 O 63/05, mittlerweile seien dort die Ansprüche abgewiesen.
Rn. 105 Die Verfahren 12 O 63/05 und 4 O 91/06 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Die Ansprüche waren hinsichtlich erstrangiger Teilbeträge Gegenstand des Verfahrens 12 O 63/05.
- OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09
Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus …
Rn. 11 In dem Verfahren 12 O 63/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 86/07 - Oberlandesgericht Hamm haben Miterben Schadensersatzforderungen wegen vermeintlich fehlerhafter Erklärungen des Testamentsvollstreckers M zur Erbschaftssteuerveranlagung und wegen geleisteter Vermögenssteuerzahlungeni m 3. und 4. Quartal 1995 geltend gemacht; auch diese Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden.Rn. 45 Mit am 04.06.2009 verkündetem Urteil hat das Landgericht schließlich ein zuvor ergangenes und durch rechtzeitigen Einspruch der Kläger angefochtenes Versäumnisurteil vom 21.11.2006 aufrecht erhalten, mit dem es die Klage abgewiesen und auf die Widerklage festgestellt hatte, dass den Klägern die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche nicht zustünden; ausgenommen von der Feststellung hatte das Veräumnisurteil diejenigen Ansprüche, die von den Klägern erstinstanzlich hilfsweise aus der angeblich falschen Erbschaftssteuererklärung des Beklagten hergeleitet wurden und die Gegenstand des Verfahren 12 O 63/05 - LG Dortmund - sind.
- OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus …
Rn. 13 In dem Verfahren 12 O 63/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 86/07 - Oberlandesgericht Hamm haben u.a. auch die Kläger des vorliegenden Verfahrens Schadensersatzforderungen wegen vermeintlich fehlerhafter Erklärungen des Testamentsvollstreckers M zur Erbschaftssteuerveranlagung und wegen geleisteter Vermögenssteuerzahlungen im dritten und vierten Quartal 1995 geltend gemacht; auch diese Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden.
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