Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 08.07.2008 - 12 O 78/07 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 08.07.2008 - 12 O 78/07
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den …
Die Parteien haben darüber hinaus einer Verwertung der Aussagen des Zeugen Ö. ... aus den Verfahren beim Landgericht Stuttgart 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174) zugestimmt (Kopien dieser Protokolle Bl. 167 ff.).in seinen Vernehmungen in den Verfahren 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174), wonach er Anlegern ein solches Kündigungsrecht nach einjähriger Anlagedauer zugesichert habe.
erklärte in seinen Vernehmungen in den Verfahren 12 O 468/06 (Bl. 189), 12 O 78/07 (Bl. 197), 12 O 460/05 (Bl. 167) und 12 O 546/05 (Bl. 174) eindeutig, Anlegern ein Kündigungsrecht nach einjähriger Anlagedauer zugesichert zu haben.
In den Verfahren 12 O 78/07, 12 O 460/05 und 12 O 546/05 teilte der Zeuge mit, dass er die Möglichkeit einer Kündigung von K. ... ......-Verantwortlichen mitgeteilt bekommen habe.
- OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08
Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung ohne Abnahme eines mangelhaften …
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das am 08.07.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Aktenzeichen 12 O 78/07, teilweise abgeändert.das Urteil des Landgerichts Frankfurt Oder, Aktenzeichen 12 O 78/07 vom 08.07.2008 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 41.540,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2007 zu zahlen.
unter Abänderung des am 08.07.2008 verkündeten Urteils des Landgerichtes Frankfurt (Oder), Aktenzeichen 12 O 78/07, den Kläger zu verurteilen, an sie 64.707,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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