Rechtsprechung
| BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 838
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61
Eine Sonderregelung aber wie in $ 53 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden, wonach die Entschädigung erst dann auszuzahlen ist, sobald der Feststellungsbescheid unanfechtbar geworden ist (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1958, NJW 58, 17ä4), enthält die RVO nicht. - BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61
Den von dem LSG angeführten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG 6, 283 und 8, 218) liege ein völlig anderer Tatbestand zugrunde. - BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60
Gewährung von Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung - Unrichtigkeit des …
Auszug aus BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61
Endlich trifft es auch nicht zu, daß- wie das Sozialgericht gemeint hat, während das Berufungsgericht dies dahingestellt gelassen hat - die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstoße und deshalb eine unzulässige Reehtsausübung sei° Der Umstand allein, daß die Klägerin an der unriehtigen anfänglichen Ablehnung ihres Anspruchs auf Witwenrente sehuldlos ist, rechtfertigt es nicht, die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend anzusehen (zu vgl. Palandt, BGB, 20° Aufl., Anm. 3 vor @ 19h); ob aber die Einrede der Verjährung etwa dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn die anfängliche Ablehnung der Leistung durch den Versicherungsträger auf dessen Verschulden beruht, kann dahinstehen, weil im vorliegenden Falle für ein solches Verschulden der Beklagten kein Anhalt ist (zu vgl. BSG 19, 93, 97).
- BSG, 04.05.1965 - 11 RA 356/64
Anspruch auf Versicherungsleistung - Fälligkeit des Versicherungsanspruchs - …
Die "Fälligkeit" des Anspruchs auf Leistungen der Versicherungsträger (RVO § 29 Abs. 3, AVG § 205) bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und der Rentenanspruch von dem Berechtigten gegenüber dem Versicherungsträger geltend gemacht, dh der Antrag auf Leistung bei dem Versicherungsträger gestellt ist (Fortführung BSG 23.04.1963 1 RA 15/60 = BSGE 19, 93 und BSG 25.06.1964 4 RJ 151/63 = BSGE 21, 162 und BSG 02.12.1964 4 RJ 185/61 = SozR Nr. 5 zu § 29 RVO und BSG 28.08.1964 12 RJ 342/61 = SozR Nr. 6 zu § 29 RVO).BSG 19, 93 ff, 96/97; des 4. Senats vom 25. Juni 1964, BSG 21, 162 und vom 2. Dezember 1964, SozR Nr. 5 zu § 29 RVO und des 12. Senats vom 28. August 1964, 12 RJ 342/61 - ist der Anspruch auf Leistungen der Versicherungsträger jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt "fällig", in dem sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind als auch der Anspruch angemeldet, d. h. der Antrag auf Rente gestellt ist.
Diese Auffassung wird zwar im Schrifttum mehrfach vertreten (…vgl. die Hinweise in dem Urteil des BSG vom 2. Dezember 1964 aaO), das BSG ist ihr aber bereits in dem Urteil vom 23. August 1964 - 12 RJ 342/61 - entgegengetreten; in diesem Urteil ist ausgeführt, der Bescheid stelle für den Einzelfall fest, was nach Meinung der Verwaltung bereits kraft Gesetz rechtens "ist", der Bescheid bringe den Anspruch nicht erst zum "Entstehen", deshalb könne auch die "Fälligkeit" des Anspruchs nicht von dem Zeitpunkt des Bescheides abhängen; dabei ist auch auf die Entstehungsgeschichte des § 29 Abs. 3 RVO und ferner darauf hingewiesen, daß es für die "Fälligkeit" des Rentenanspruchs nicht darauf ankommen könne, wann die Verwaltung tätig werde.
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
Demnach ist eine Festsetzung nach § 155 Abs. 1 BBG nicht Voraussetzung für die "Entstehung" eines Anspruchs, wie er hier geltend gemacht wird, soweit es sich um die Anwendung der Verjährungsvorschriften handelt (so auch Bundessozialgericht im Urteil vom 28. August 1964 [NJW 1965 S. 838] für den Bescheid des Versicherungsträgers über eine Witwenrente). - BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67
Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig …
Vorsorglich werde die Einrede der Verjährung nunmehr ausdrücklich erhoben, die auch in der Revisionsinstanz noch zulässig sei und nicht deshalb gegen Treu und Glauben verstoße, weil den Kläger an der Ablehnung seines Anspruchs keine Schuld treffe (vgl. Urteil des BSG vom 28. August 1964 - 12 RJ 342/61 -). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 107.63
Rechtsmittel
Demnach ist eine Festsetzung nicht Voraussetzung für die "Entstehung" eines Anspruchs, wie er hier geltend gemacht wird, soweit es sich um die Anwendung der Verjährungsvorschriften handelt (so auch Bundessozialgericht im Urteil vom 28. August 1964 [NJW 1965 S. 838] für den Bescheid des Versicherungsträgers über eine Witwenrente).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".