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Rechtsprechung
   BSG, 01.11.1968 - 12 RJ 342/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6033
BSG, 01.11.1968 - 12 RJ 342/66 (https://dejure.org/1968,6033)
BSG, Entscheidung vom 01.11.1968 - 12 RJ 342/66 (https://dejure.org/1968,6033)
BSG, Entscheidung vom 01. November 1968 - 12 RJ 342/66 (https://dejure.org/1968,6033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsforderungen - Aufrechnung mit Rente - Gegenseitigkeit der Forderungen

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 288
  • MDR 1969, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger - …

    Das BSG habe bereits im Urteil vom 1.11.1968 (BSGE 28, 288 = SozR Nr. 12 zu § 1299 RVO) den Vorrang der sachlichen Einheit vor der formalen Selbstständigkeit der Versicherungsträger betont und aufgrund dessen die Aufrechnung mit Beitragsansprüchen eines Versicherungsträgers gegen Ansprüche auf Leistungen eines anderen Trägers desselben Versicherungszweigs gebilligt.

    Rn. 34 Zwar hat der 12. Senat des BSG in einem - insoweit vereinzelt gebliebenen - Urteil vom 1.11.1968 entschieden, dass ein in der Arbeiterrentenversicherung (ArV) Versicherter "im Hinblick auf die sachliche Einheit des Versicherungszweigs der ArV nach Treu und Glauben nicht das Fehlen der Gegenseitigkeit (§ 387 BGB) infolge der formalen rechtlichen Selbständigkeit der verschiedenen LVA als Träger der ArV geltend machen" kann (BSGE 28, 288, 289 = SozR Nr. 12 zu § 1299 RVO Bl Aa 15 Rücks).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines …

    bb) § 52 SGB I wurde eingeführt, nachdem die Rechtsprechung des BSG Aufrechnungen der Sozialversicherungsträger mit Forderungen anderer Sozialversicherungsträger, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen waren (wie zB in Fällen der Wanderversicherung nach dem bis zum 31. Dezember 1975 geltenden § 1312 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung ) mangels Gegenseitigkeit der Forderungen ebenso wie die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Abtretung oder Einziehungsermächtigung für unzulässig erklärt (…BSG Urteil vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 - BSGE 15, 36 f = SozR Nr. 1 zu § 1299 RVO) und unter dem Gesichtspunkt der Funktionseinheit nur die Aufrechnung von Leistungsansprüchen mit Beitragserstattungsansprüchen gegen einen Träger desselben Versicherungszweigs zugelassen hatte (BSG Urteil vom 1. November 1968 - 12 RJ 342/66 - BSGE 28, 288 = SozR Nr. 12 zu § 1299 RVO).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied …

    Auch ist anerkannt, daß ein Versicherungsträger seine Leistungen gegenüber dem Versicherten mit Beitragsforderungen aufrechnen kann, die ein anderer Versicherungsträger gegenüber dem Versicherten hat (BSGE 28, 288, 290; s auch BSGE 44, 69, 72).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07

    Erklärung der Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes - Wirksamkeit - …

    Das BSG hat hinsichtlich der einzelnen Rentenversicherungsträger des seinerzeitigen Versicherungszweiges der Arbeiterrentenversicherung den Vorrang der sachlichen Einheit vor der formalen Selbstständigkeit der Versicherungsträger festgestellt und daher die Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Beitragsansprüchen eines Versicherungsträgers gegen Ansprüche auf Leistungen eines anderen Trägers desselben Versicherungszweiges angenommen (BSG, Urteil vom 1. November 1968, 12 RJ 342/66, Juris, Randnr. 16).
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Sie hielt eine Aufrechnung nicht schon deshalb für ermessensfehlerhaft, weil dadurch der Versicherte die Sozialhilfe überhaupt oder stärker in Anspruch nehmen mußte (vgl. BSG, Urteil vom 1. November 1968 - 12 RJ 342/66 BSGE 28, 288, 291 f.;… Urteil vom 14. Januar 1969 - 4 RJ 309/67 = SozR Nr. 13 zu § 1299 RVO), und sie beurteilte es als ermessensgerecht, wenn dem Versicherten ein dem Regelsatz der Sozialhilfe gleichkommender Betrag der Rente belassen wurde (BSGE 27, 54, 57).
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