Rechtsprechung
| BSG, 27.02.1970 - 12 RJ 62/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei Altersruhegeld - Berücksichtigung von Versicherungszeiten einer jugoslawischen gesetzlichen Rentenvesicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 31, 54
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 114/79
Sozialversicherung - Heimatlose Ausländer
Nach Art. 5 Abs. 1 VertragsG werden Zeiten, die von den in Art. 1 Abs. 1 Buchst a) des Vertrages genannten Deutschen vor dem 1. Januar 1956 in einer jugoslawischen gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt worden sind oder als zurückgelegt gelten und nach jugoslawischem Recht Versicherungszeiten oder ihnen gleichgestellte Zeiten sind oder wären, wenn diese Personen bis zum genannten Tage im Gebiet der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien beschäftigt gewesen wären, wie Versicherungszeiten angerechnet, die in einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Bundesgebiet zurückgelegt werden sind" Der Umstand allein, daß zwischenzeitlich am 1. September 1969 (vgl Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 11. August 1969; BGBl II S. 1568) das DJuSVA in Kraft getreten ist, steht der Anwendung des Vertrages und des VertragsG nicht entgegen" Mit Ausnahme einiger hier nicht einschlägiger Sonderregelungen hat das DJuSVA die im Vertrag vom 10. März 1956 getroffene Regelung über den Austaüsch von Versicherungslasten und damit auch Art. 5 Abs. 1 VertragsG unberührt gelassen (BSGE 31, 54, 55.Insofern geht die Beklagte selbst zutreffend davon aus, daß angesichts der Unanwendbarkeit des Vertrages und des VertragsG auf den vorliegenden Sachverhalt das FRG unmittelbar Anwendung findet (BSGE 31, 54, 58 = SozR Nr. 1 zu GesAbk mit Jugoslawien Soners Art. 5 vom 25.6.1958;… BSGE 47, 142, 147 = SozR 5050 5 19 Nr. 6 S. 15).
- BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 55/91
Doppelstaater - Rentenversicherung - Jugoslawien - Versicherungslast
An eine solche Zielsetzung knüpft auch die bisher zum Vertrag von 1956 ergangene Rechtsprechung des BSG (…BSGE 18, 113, 114 = SozR Nr. 19 zu § 1 FremdRG; BSGE 31, 54, 58 = SozR Nr. 1 zu Art. 5 GesAbk Jugoslawien Sozvers.;… BSGE 51, 198, 201 f = SozR 6561 Art. 5 Nr. 4;… SozR 6560 Art. 1 Nr. 6;… SozR 6560 Art. 2 Nr. 1) und des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] (…SozR 6561 Art. 5 Nr. 5). - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 3637/13 Da sich rentenrechtliche Zeiten des Klägers in Jugoslawien aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses nicht feststellen lassen, kann der Kläger auch keine weiteren Rechte aus dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen oder dem Vertrag vom 10.03.1956 (vgl hierzu BSG 27.02.1970, 12 RJ 62/69, BSGE 31, 54; Urteil 03.04.1986, 4 ARJ 89/84) ableiten.
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - L 11 R 2695/07 Da sich rentenrechtliche Zeiten des Klägers in Jugoslawien/Serbien auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses nicht feststellen lassen, kann der Kläger auch nichts aus dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens oder dem Vertrag vom 10. März 1956 (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. Februar 1970, 12 RJ 62/69, BSGE 31, 54; Urteil vom 3. April 1986, 4a RJ 89/84) ableiten.
- BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 89/84 insoweit anwendbar ist, als Vertrag und Zustimmungsgesetz keine Regelung enthalten (…BSGE 47, 142, 1ü4f : SozR 5050 % 19 Nr. 6; BSGE 31, 54, 58).
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