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| BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.05.1978 - S 14 An 544/78
- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Papierfundstellen
- BSGE 50, 16
- ZIP 1980, 913
Wird zitiert von ... (62) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der …
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Mit dieser Ausschlußfrist hat er den Kreis der Personen, die zu der - für sie in der Regel besonders günstigen (vgl. BVerfGE 49, 192, 204 ff.) - Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 § 49a AnVNG berechtigt sind, auf diejenigen beschränkt, die bis zum Ablauf der genannten Frist einen Antrag gestellt haben. - BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Sobald sie entrichtet sind, verbietet sich nach allgemeinen, nicht nur für die Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 § 49a AnVNG geltenden Grundsätzen eine Änderung von Beitragsklasse und Belegungszeit (Urteil des Senats vom 13. September 1979, 12 RK 39/78, mit weiteren Nachweisen). - BSG, 31.01.1980 - 11 RA 36/79
AVG 18d Abs 3 (= RVO 1241a Abs 3), Rehabilitationsantrag
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkannt ist, genügt es, soweit das Gesetz die Stellung eines Antrags vorschreibt, daß der Berechtigte in erkennbarer Weise einen Willen zum Ausdruck bringt, von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen (…vgl. z.B. BSG SozR Nrn. 10 und 26 zu Art. 2 § 42 ArVNG;… SozR 4460 § 21 Nr. 1;… SozR 2200 § 1241d Nr. 1; BSG-Urteile vom 31. Januar 1980 - 11 RA 36/79 - und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 53/79 -).
- BSG, 21.02.1980 - 4 RJ 53/79
Reha-Antrag gilt nach einer erfolglos durchgeführten Reha-Maßnahme nach RVO 1241a …
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkannt ist, genügt es, soweit das Gesetz die Stellung eines Antrags vorschreibt, daß der Berechtigte in erkennbarer Weise einen Willen zum Ausdruck bringt, von seinem Antragsrecht Gebrauch zu machen (…vgl. z.B. BSG SozR Nrn. 10 und 26 zu Art. 2 § 42 ArVNG;… SozR 4460 § 21 Nr. 1;… SozR 2200 § 1241d Nr. 1; BSG-Urteile vom 31. Januar 1980 - 11 RA 36/79 - und vom 21. Februar 1980 - 4 RJ 53/79 -). - BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78
Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der …
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Daß auch ein bereits erteilter Bescheid noch geändert werden kann, hat die Beklagte im übrigen selbst angenommen und in einem Teil ihrer Nachentrichtungsbescheide den Bescheidempfängern sogar ausdrücklich zugestanden (vgl. auch den vom Senat mit Urteil vom 13. September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall). - BSG, 30.01.1980 - 12 RK 13/79
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Aber auch für die Zeit vor der tatsächlichen Beitragsentrichtung kann der Berechtigte nicht uneingeschränkt befugt sein, nach Belieben von den einmal gewählten Beitragsklassen und Belegungszeiten abzuweichen (daß er keinen Anspruch auf Einräumung eines entsprechenden Vorbehalts in dem Nachentrichtungsbescheid des Versicherungsträgers hat, hat der Senat im Urteil vom 30. Januar 1980, 12 RK 13/79, entschieden). - BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78, und vom 12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79). - BSG, 12.10.1979 - 12 RK 49/78
Auszug aus BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Da der Erwerb der Nachentrichtungsberechtigung somit von der fristgemäßen Stellung eines entsprechenden Antrages abhängig war, hat der Senat diesen Antrag in ständiger Rechtsprechung als rechtsgestaltend angesehen, und zwar auch insofern, als es nicht um das Recht zur Beitragsnachentrichtung überhaupt, sondern um den Umfang der Beitragsnachentrichtung (Zahl und Klasse der Beiträge) geht; er hat deshalb eine nachträgliche Änderung, insbesondere eine Erweiterung des Antrages, grundsätzlich für unzulässig gehalten (Urteile vom 7. Juni 1979, 12 RK 33/78, und vom 12. Oktober 1979, 12 RK 49/78 und 3/79).
- BSG, 25.10.1990 - 12 RK 1/90
Nachträgliche Änderung der Zahl und Höhe der Beiträge durch den …
Zur Befugnis eines Nachentrichtungsberechtigten, Zahl und Höhe der Beiträge auch nach Ablauf der ihm gesetzten Konkretisierungsfrist und nach Erteilung des Zulassungsbescheides noch zu ändern, insbesondere im Anschluß an ein Kontenklärungsverfahren (Fortführung und Ergänzung zu BSG vom 22.2.1980 - 12 RK 12/79 = BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36 und BSG vom 16.10.1986 - 12 RK 30/86 = BSGE 60, 266 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 66).Das Nachentrichtungsverfahren vollzieht sich, wie in anderen Fällen einer solchen außerordentlichen Nachentrichtung, grundsätzlich in den drei Schritten der Antragstellung, der Konkretisierung und der Zahlung der Beiträge nach Erlaß des Zulassungsbescheides (vgl BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36;… BSGE 60, 266, 268 = SozR aaO Nr. 66).
Bis zum Eintritt der Bindungswirkung hat der erkennende Senat jedoch in seinen Urteilen vom 22. Februar 1980 (BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) und vom 27. März 1980 (…SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 38) sowohl eine Herabsetzung als auch eine Erhöhung der früher gewählten Beitragsklasse für zulässig erklärt, in der erstgenannten der beiden Entscheidungen eine Herabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Zahlung der Beiträge.
Er hat allerdings, soweit hiernach die Bindungswirkung des Zulassungsbescheides die zeitliche Grenze für eine Änderung bildet, hinzugefügt, die Änderung könne nur in einem geordneten Verwaltungsverfahren geschehen, indem der Berechtigte bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist oder - nach Einlegung eines Widerspruchs - bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens bei dem Versicherungsträger eine im einzelnen genau bezeichnete Änderung des ergangenen Bescheides beantrage und dieser darauf einen entsprechenden Änderungsbescheid erlasse (BSGE 50, 16, 19/20 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36).
In dem genannten Urteil vom 22. Februar 1980 (BSGE 50, 16, 19 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) hat der Senat eine rechtliche Notwendigkeit, eine einmal erfolgte Konkretisierung für abschließend zu halten, ua verneint, weil das Gesetz keine Frist enthalte, bis zu der Anträge auf Nachentrichtung konkretisiert werden müßten.
- BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …
Das hat gerade der erkennende Senat seit der grundlegenden Entscheidung zur Aufklärung und Beratung der Antragsteller im Beitragsnachentrichtungsverfahren (BSGE 50, 16, 18 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) wiederholt betont. - BSG, 18.11.1980 - 12 RK 54/79 Mit der Revision macht die Beklagte nunmehr geltend, daß auch unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat im Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - aufgestellten Grundsätze im vorliegenden Fall kein Recht des Klägers bestehe, niedrigere Beitragsklassen zu entrichten.
Im übrigen lasse aber auch das Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - nicht hinreichend deutlich erkennen, wann und unter welchen Umständen der Antrag eines Nachentrichtungsberechtigten einer nochmaligen Prüfung zu unterwerfen sei.
Sie ist unbegründet" soweit die Beklagte sich gegen die Aufhebung ihrer Bescheide wendet, Wie der Senat bereits im Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - entschieden hat, ist dem Nachentrichtungsberechtigten selbst nach dem Eintritt der Bindungswirkung des die Nachentrichtung zulassenden Bescheides noch nicht endgültig die Möglichkeit abgeschnitten, niedrigere als die in dem Bescheid festgesetzten Beiträge zu entrichten.
- BSG, 28.04.1982 - 12 RK 74/80 Da es dem Kläger nicht darum gehe, lediglich die gewählten Beitragsklassen ohne Änderung ihrer Zahl und der zeitlichen Zuordnung herabzusetzen, er vielmehr eine Änderung der Belegungszeiträume herbeiführen wolle, könnten die Erwägungen des BSG in dem Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - keine Anwendung finden.
Die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - aufgestellten Grundsätze könnten für den vorliegenden Fall keine uneingeschränkte Gültigkeit haben; das gelte insbesondere für die Annahme, daß mit der Bindungswirkung des Nachentrichtungsbescheides die Befugnis erlösche, von den gewählten Klassen und Entrichtungszeiträumen abzuweichen.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den Sondervorschriften über die Nachentrichtung von Beiträgen in Art. 2 @ 49a AnVNG und Art. 2 5 51a ArVNG endet die Be- fugnis des Nachentrichtungsberechtigten, Anzahl und Klasse der Beiträge zu wählen, grundsätzlich mit der Bindungswirkung des Bescheides, den der Versicherungsträger auf den Nachentrichtungsantrag hin erteilt (Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 36 mwN).
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 14/80
Antrag auf Beitragsnachentrichtung - Konkretisierung des Antrags - …
Eine solche Änderung war und ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Antragsteller schon einen Bescheid vom Versicherungsträger erhalten hatte, der - wie hier - seinem Antrag voll entsprach (vgl. vor allem die Urteile vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - und vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).Daß eine solche einseitige Änderung des Nachentrichtungsantrags nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens im Interesse der Rechtssicherheit und einer geordneten Verwaltung nicht hingenommen werden kann, hat der Senat schon früher entschieden (Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 - am Ende).
- BSG, 16.10.1986 - 12 RK 30/86
Befugnis eines Versicherungsträgers - Verfahren zur Nachentrichtung freiwilliger …
Schließlich hat er in einem dritten Schritt - in der Regel nach Erlaß des Nachentrichtungsbescheides und soweit er von der eingeräumten Nachentrichtung Gebrauch machen will - die Beiträge einzuzahlen (vgl. zum Ganzen BSGE 50, 16 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36).Dem materiellen Recht gehören sie deshalb an, weil von einem rechtzeitigen Antrag die Entstehung des Nachentrichtungsrechts abhängt (BSGE 50, 16, 17 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 36) und dieses Recht wieder erlischt, wenn die bewilligten Teilzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.
- BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81
Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger
Hatte er - wie im vorliegenden Fall - noch selbst einen solchen Antrag gestellt, so war damit wegen der gestaltenden Wirkung dieses Antrags für ihn ein Nachentrichtungsrecht entstanden (vgl BSGE 50, 16, 18, dort entschieden für einen Nachentrichtungsantrag nach Art. 2 § 49a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes). - BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im …
Das BSG und besonders der Senat haben schon wiederholt auf die zentrale Bedeutung hingewiesen, die eine ausreichende Information und Beratung für das Funktionieren des sozialen Leistungssystems haben (3 28 BSGE HQ, 30, 33 f; BSGE 50, 16, 18;… SozR 1200 5 14 Nrn 11 und 13;… SozR M100 % "& Nr. 9;… SozR 5070 5 10 Nr. 19, S 41 f; Urteil vom 27- März 1980 - 12 RK 61/79 -). - BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79
Antragsfrist - Ablauf der Antragsfrist - Nachentrichtungsantrag - …
Auch eine sachgemäße Beratung der Antragsteller durch den Versicherungsträger über die für sie jeweils zweckmäßigste Wahl der Beitragsklassen (vgl dazu das Urteil des Senats vom 22. Februar 1980, 12 RK 12/79) wäre schwieriger geworden; denn der Versicherungsträger hätte die Antragsteller zusätzlich darauf hinweisen müssen, daß für die Beitragsnachentrichtung je nachdem, ob die Beiträge im Jahr 1975 oder 1976 entrichtet wurden, verschiedene Beitragsklassen galten.Es genügt vielmehr, daß bis zu dem Stichtag "dem Grunde nach" ein Nachentrichtungsantrag gestellt war; dessen Konkretisierung konnte auch noch nachträg- lich im anschließenden Verwaltungsverfahren, ggf nach Beratung des Antragstellers durch den Versicherungsträger, erfolgen (vgl das Urteil des Senats vom 22. Februar 1980, 12 RK 12/79).
- BSG, 22.10.1987 - 12 RK 49/86
Nachentrichtung freiwilligr Rentenversicherungsbeiträge - Wirksamkeit einer …
Wird nun der Antrag zum Zwecke der Fristwahrung zunächst nur dem Grunde nach gestellt, was der Senat im Interesse der Versicherten zugelassen hat, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich vorab vom Versicherungsträger über die für sie günstigste Art der Beitragsnachentrichtung beraten zu lassen (vgl. dazu BSGE 50, 16, 18), dann kann, wenn der Grundantrag erst kurz vor Ablauf der Antragsfrist gestellt worden ist, die nachfolgende Konkretisierung in aller Regel nicht mehr innerhalb der Antragsfrist erfolgen. - SG Aachen, 31.03.2010 - S 1 U 85/09
Unternehmerversicherung: Schweigen führt nicht zum Versicherungsschutz
- BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des …
- BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des …
- LSG Hessen, 25.09.1980 - L 6 J 795/80
Materielle Bedeutung eines Beitragsnachentrichtungsantrages; Fristen für Änderung …
- BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79
- BSG, 17.03.1981 - 12 RK 8/80
- LSG Hessen, 08.09.1980 - L 11/2 J 1474/79
Beitragsnachentrichtung; Beratungsanspruch; Änderung der Beiträge; …
- BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91
Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von …
- BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82
Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung - …
- BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82
Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der …
- BSG, 07.11.1995 - 12 RK 66/94
Beanstandung nachgezahlter Rentenversicherungsbeiträge, Rücknahme der …
- BSG, 15.08.1991 - 12 RK 42/90
Fristsetzung des Versicherungsträgers bei der Beitragsnachentrichtung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
Versicherter Personenkreis - freiwillige Unternehmerversicherung - …
- BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91
Erziehungsgeld - Einkommen - Erlöschen
- BSG, 11.06.1980 - 12 RK 60/79
Nachentrichtungsantrag - Konkretisierung des Nachentrichtungsbeitrags - Ablehnung …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 28/91
Bereiterklärung im Verfahren der Beitragsnachentrichtung
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86
Umfassende Beratung - Auswirkungen einer Beitragsentrichtung - …
- LSG Bayern, 13.09.2001 - L 9 EG 10/99
Gewährung von Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr eines Kindes; …
- BSG, 12.03.1981 - 11 RA 4/80
Recht des überlebenden Ehegatte und der waisenrentenberechtigten Kinder zur …
- BSG, 29.01.1981 - 12 RK 19/80
Rentenversicherungsträger - Beratungspflicht - Rentenberater
- LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04
Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von …
- BSG, 28.10.1993 - 12 RK 26/93
Nachentrichtungsverfahren - Konkretisierung - Bereiterklärung
- BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84
NS-Zeit - Verfolgte Personen - Neue Staatsangehörigkeit - Verlust derdeutschen …
- LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 4 KR 941/08
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 53/91
Berechtigung zur Nachentrichtung von Beiträgen in der Rentenversicherung - …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 56/91
Berechtigung zur Nachentrichtung von Beiträgen in der Rentenversicherung - …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
- BSG, 19.12.1995 - 12 RK 25/95
Anforderungen an die Rücknahme eines Bescheids - Anforderungen an die Zulassung …
- BSG, 30.08.1994 - 12 RK 35/94
Nachentrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung - Vorliegen einer …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 13/92
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 10/92
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 29/91
Berechtigung zur Beitragsnachentrichtung in der Rentenversicherung - …
- BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/91
Recht zur Beitragsnachentrichtung in der Rentenversicherung - …
- BSG, 15.08.1991 - 12 RK 41/90
Recht zur Nachentrichtung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Fehlende …
- BSG, 26.06.1985 - 12 RK 38/84
Versicherungsträger - Nachentrichtungsverfahren - Prüfung der …
- BSG, 18.05.1983 - 12 RK 67/82
Rentenversicherung - Mitwirkung des Versicherten - Ausschlußfrist - …
- BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 11/92
Berechtigung zur Beitragsnachentrichtung in der Rentenversicherung - Folgen des …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 43/91
Berechtigung zur Beitragsnachentrichtung in der Rentenversicherung - Berechtigung …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 1/92
Anspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung von Beiträgen - Ausspruch von einem …
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 12/92
Berechtigung zur Beitragsnachentrichtung in der Rentenversicherung - …
- BSG, 28.04.1983 - 12 RK 52/80
Ruhestandsbeamte - Freiwillige Rentenversicherung - Ausschluß von der …
- BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 65/79
- BSG, 06.05.1992 - 12 RK 15/91
- BSG, 28.04.1982 - 12 RK 77/80
- BSG, 24.06.1981 - 12 RK 76/80
- BSG, 15.12.1983 - 12 RK 37/82
- BSG, 29.01.1981 - 12 RK 80/79
- BSG, 21.09.1971 - 11 RA 204/70
- LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 5 R 228/11
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 36/80
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