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| BSG, 30.01.1980 - 12 RK 13/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79
Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag
Aber auch für die Zeit vor der tatsächlichen Beitragsentrichtung kann der Berechtigte nicht uneingeschränkt befugt sein, nach Belieben von den einmal gewählten Beitragsklassen und Belegungszeiten abzuweichen (daß er keinen Anspruch auf Einräumung eines entsprechenden Vorbehalts in dem Nachentrichtungsbescheid des Versicherungsträgers hat, hat der Senat im Urteil vom 30. Januar 1980, 12 RK 13/79, entschieden). - BSG, 18.11.1980 - 12 RK 14/80
Antrag auf Beitragsnachentrichtung - Konkretisierung des Antrags - …
Der Senat hat deshalb einen Vorbehalt der von der Klägerin begehrten Art schon im Urteil vom 30. Januar 1980 (12 RK 13/79) für unzulässig gehalten. - BSG, 11.06.1980 - 12 RK 60/79
Nachentrichtungsantrag - Konkretisierung des Nachentrichtungsbeitrags - Ablehnung …
Der erkennende Senat hat auch bereits im Urteil vom 30. Januar 1980 - 12 RK 13/79 - (unveröffentlicht) entschieden, daß der Gesetzgeber mit der Ausschlußfrist des Art. 2 § 51 a Abs. 3 Satz 1 ArVNG bezweckt hat, die Entstehung und Ausübung des Nachentrichtungsrechts nicht auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 48/09
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Aufnahme eines unbezahlten …
Rn. 62 Die persönliche Abhängigkeit erfordert zum einen Eingliederung in den Betrieb und zum anderen Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsleistung (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 -, 08. August 1990 - 11 RAr 77/89 - und 29. Januar 1981 - 12 RK 13/79 -). - BSG, 25.08.1982 - 12 RK 49/80 Er hat aber ferner in dieser und anderen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß eine Ablehnung der Beitragsnachentrichtung wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nur dann in Betacht kommt, wenn der Versicherungsträger den Antragsteller auf die möglichen Rechtsfolgen seines Verhaltens hingewiesen hat (8 Urteil vom 30. Januar 1980 12 RK 13/79 - -.
- BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79 Aber auch für die Zeit vor der tatsächlichen Beitragsentrichtung kann der Berechtigte nicht uneingeschränkt befugt sein, nach Beliben von den einmal gewählten Beitragsklassen und Belegungszeiten abzuweichen (daß er keinen Anspruch auf Einräumung eines entsprechenden Vorbehalts in dem Nachentrichtungsbescheid des Versicherungsträgers hat, hat der Senat im Urteil vom 300 Januar 1980, 12 RK 13/79, entschälen)° Das maßgebende Ereignis, nach dem die beantragte Beitragsnachentrichtung grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, ist vielmehr der Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides, den der Versicherungsträger auf den Antrag 9 -.
- BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79 vom 50. Januar 1980 - 12 RK 13/79 -, vom 22. Februar 1980 - 12 RK 12/79 -, vom 27. März 1980 - 12 RK 7/79 -).
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