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| BSG, 22.09.1988 - 12 RK 14/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86
Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 12 RK 14/86
Beitrag den Einnahmen zum Lebensunterhalt und damit dem beitragspflichtigen Grundlohn zuzurechnen ist (vgl hierzu im einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tag in der Sache 12 RK 12/86), wirkt sich hier allerdings im Ergebnis nicht aus, denn auch der sich dann ergebende Gesamtbetrag der Einnahmen zum Lebensunterhalt von monatlich 382"ü0 DM übersteigt (auf den Kalendertag bezogen) mit 12, 74 DM immer noch nicht den Mindestgrundlohn.
- BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R
Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen …
Sie ergab sich jedoch später aus den beiden Urteilen vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86 in BSGE 64, 100, 104 = SozR 2200 § 180 Nr. 44 S 184 und - 12 RK 14/86 in USK 88153. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. - BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 36/00 R
Beitragspflichtige Einnahmen eines freiwillig krankenversicherten …
Sie ergab sich jedoch später aus den beiden Urteilen vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86 in BSGE 64, 100, 104 = SozR 2200 § 180 Nr. 44 S 184 und - 12 RK 14/86 in USK 88153. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten. - BSG, 23.11.1992 - 12 RK 27/92
Krankenversicherung - Bemessungsgrundlage - Freiwillig Versicherte - Angehörige
Der Senat hat jedoch bereits entschieden, daß Sozialhilfeleistungen, die dem Kind eines freiwilligen Mitglieds gewährt werden, dem Mitglied nicht als beitragspflichtige Einnahmen zugerechnet werden dürfen (Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 14/86 - USK 88153).
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