Rechtsprechung
| BSG, 07.06.1979 - 12 RK 18/78 |
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Anrechnung von Zeiträumen der Zahlung von Übergangsgeld auf die 12-monatige Krankengeldzahlung iSv AVG § 2 Abs. 1 Nr. 10a Buchst a
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankengeldzahlung - Zeitraum - Anspruch auf Krankengeld - Rehabilitation - Übergangsgeld
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.02.1978 - 12 RK 17/76
Zur Frage der Beiladung des Versicherten, wenn nur der Beginn der Beitragspflicht …
Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 18/78
Dem steht nicht entgegen, daß der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 2, Februar 1978 - 12 RK 17/76 - (…SozR 2200 5 381 Nr. 2h) den Begriff "Bezug von Ubergangsgeld" als Voraussetzung für die Pflicht des Rehabilitationsträgers (Unfallversicherungsträgers) zur Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung nach 5 381 Abs. 3a Nr. 2 RVG dahin ver- standen hat, es sei dort nur die tatsächliche Zahlung von Ubergangsgeld gemeint. - BSG, 30.11.1977 - 12 RK 28/76
Ende der Versicherungspflicht eines Rehabilitanden in der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 07.06.1979 - 12 RK 18/78
einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme beruht - nicht zu einer Unterbrechung des Zeitraums der zwölfmcnatigen Krankengeldzahlung führen darf° Die Einbeziehung der Rehabilitanden in die Versicherungspflicht mit Übertragung der Beitragspflicht auf die Rehabilitationsträger als ergänzende Leistung nach 5 12 Nr. 2 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) dient der sozialen Sicherstellung der Behinderten und ist ein Ausgleich des durch die Behinderung bedingten Verlustes der Fähigkeit, sich aus den Erträgnissen einer Erwerbstätigkeit selbst ausreichend gegen die von den gesetzlichen Versicherungen abgedeckten Risiken zu versichern (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 309 November 1977 -'12 RK 28/76 " BSGE &5, 188).
- BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80
Parallelität von Beiträgen und Leistungen
Ergänzend dazu hat der Senat auf das auch in § 12 Nr. 2 des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes (RehaAnglG) zum Ausdruck gekommene Grundanliegen der Rehabilitation hingewiesen, den Behinderten in das Erwerbsleben einzugliedern oder wiedereinzugliedern (vgl. dazu auch die Urteile vom 30. November 1977 - 12 RK 28/76 -, BSGE 45, 188, 190; vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 27;… vgl. ferner daß Urteil des 8. Senats des BSG vom 31. Januar 1980 - 8a RK 10/79 -, SozR 2200 § 385 Nr. 3).Der erkennende Senat hält daher auch unter Berücksichtigung der von der Revision vorgetragenen Bedenken an der in dem Urteil vom 7. Juni 1979 (aaO) vertretenen Ansicht fest: § 112 Abs. 3 Buchst. g AVG ist danach auch für die Fälle der Nr. 2 dieser Vorschrift so auszulegen, daß für die Berechnung der Beiträge das Bruttoarbeitsentgelt (oder der sonst zugrunde zu legende Betrag) bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze maßgebend ist.
- BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 61/84
Arbeitsunfähigkeit - Sperrzeit - Sperrzeitablauf
Abweichend von der Wortbedeutung sind nach der Rechtsprechung des BSG selbst Zeiten des Ruhens eines Anspruchs Zeiten des Bezuges, wenn nämlich eine lediglich am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung des Begriffes dem erkennbaren Zweck und damit dem objektiven Willen des Gesetzes zuwiderlaufen würde (…vgl. BSGE 28, 117 = SozR Nr. 30 zu § 183 RVO;… SozR Nr. 60 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 1227 Nr. 27;… BSGE 51, 172 = SozR 2200 § 1227 Nr. 33). - BSG, 29.01.1981 - 12 RK 78/79
Beginn der Rentenversicherungspflicht nach der RVO
Eine Rentenversicherungspflicht als Rehabilitand, die ua nach einer zwölfmonatigen ununterbrochenen Zahlung von Krankengeld eintritt (RVO § 1227 Abs. 1 S 1 Nr. 8a Buchst a), wird durch eine nur geringfügige Unterbrechung der Krankengeldzahlung (hier: wegen eines mißglückten Arbeitsversuchs von wenigen Tagen) nicht ausgeschlossen; das gilt jedenfalls dann, wenn während der Unterbrechung Arbeitsunfähigkeit fortbestanden hat (Weiterführung von BSG 1979-06-07 12 RK 18/78 = SozR 2200 § 1227 Nr. 27). - BSG, 26.10.1982 - 12 RK 36/81 Eine von der Krankenkasse gewährte Krankenbehandlung wird erst dann zu einer medizinischen Rehabilitationsleistung, wenn sie mit ununterbrochener Krankengeldzahlung von mindestens zwölf Kalendermonaten verbunden war (5 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst a RVG), wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 18/78 - (…SozR 2200 5 1227 Nr. 27) näher ausgeführt hat.
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