Rechtsprechung
| BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlustausgleich - Verschiedene Einkunftsarten - Gleichbehandlungsgebot - Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82
Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen
Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87
In einem weiteren Urteil vom 27. November 1984 (SozR 2200 § 180 Nr. 20) hat der Senat - in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts, nach der die Legaldefinition des § 16 SGB 4 auch für die Bestimmung des "Gesamteinkommens" iS des § 205 RVO anzuwenden sei (…SozR 2200 § 205 Nr. 45; neuerdings das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 -) - daran festgehalten, daß § 16 SGB 4 ein von § 180 Abs. 4 RVO abweichendes System der Einkommensbestimmung enthält. - BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86
Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe - …
Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87
In einem weiteren Urteil vom 27. November 1984 (…SozR 2200 § 180 Nr. 20) hat der Senat - in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts, nach der die Legaldefinition des § 16 SGB 4 auch für die Bestimmung des "Gesamteinkommens" iS des § 205 RVO anzuwenden sei (…SozR 2200 § 205 Nr. 45; neuerdings das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. August 1987 - 3 RK 25/86 -) - daran festgehalten, daß § 16 SGB 4 ein von § 180 Abs. 4 RVO abweichendes System der Einkommensbestimmung enthält. - BSG, 28.04.1983 - 12 RK 60/81
Auszug aus BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87
Die Nichtanwendbarkeit des § 16 SGB 4 im Rahmen des § 180 Abs. 4 RVO hat der Senat dabei aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften und ihrem gleichzeitigen Inkrafttreten gefolgert (vgl hierzu im einzelnen das Urteil vom 28. April 1983 - 12 RK 60/81 = USK 83101-).
- BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R
Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein …
Andernfalls wären die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten begünstigt worden gegenüber den Pflichtversicherten, aber auch gegenüber den freiwillig Versicherten mit Arbeitsentgelt, bei denen ein Ausgleich negativer Einkünfte mit dem Arbeitsentgelt nicht zulässig ist und innerhalb des Arbeitsentgelts nicht einmal Werbungskosten abzugsfähig sind (…vgl Urteile des Senats vom 28. Februar 1984, 12 RK 65/82, SozR 2200 § 180 Nr. 16 S 48 f, vom 16. April 1985, 12 RK 47/83, USK 85233…, vom 28. April 1987, 12 RK 50/85, SozR 2200 § 180 Nr. 36 S 142, und vom 10. Juni 1988, 12 RK 2/87, USK 8860, jeweils mwN). - BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen
Zum früheren Recht hatte der Senat ihn vielmehr ebenfalls für unzulässig erklärt (…BSG SozR 2200 § 180 Nr. 16; BSG ErsK 1989, 41 = USK 8860). - LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.1995 - L 6 A 17/94 Die Verrechnung der Verluste aus selbständiger Tätigkeit mit anderen positiven Einkünften sei nicht zulässig (BSG 3 RK 25/86 und 12 RK 2/87).
Zwar ist der Klägerin und dem Sozialgericht durchaus zuzugeben, daß die von der Beklagten zur Stützung ihrer Meinung angeführten Urteile des BSG (28.2.1984 - 12 RK 65/82 -;; 6.8.1987 - 3 RK 25/86 - und 10.6.1988 - 12 RK 2/87 - ) jeweils die Berechnung des Einkommens für Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung betrafen.
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 KR 3317/04
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus …
Das BSG hatte bereits zur Rechtslage des § 180 RVO (in der bis zum 31.12.1988 geltenden Fassung) einen vertikalen Verlustausgleich (also einen Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen Einnahmearten des Versicherten) als unzulässig erklärt (…vgl. BSG vom 28.02.1984 - 12 RK 65/82 = SozR 2200 § 180 Nr. 16; BSG Urteil vom 10.06.1988 - 12 RK 2/87 -). - SG Marburg, 18.11.2003 - S 6 KR 506/01
Rechtmäßigkeit der Beitragseinstufung i. R. der Mitgliedschaft als freiwillig …
Ebenso entschied das Bundessozialgericht im Urteil vom 10.06.1988 (Az. 12 RK 2/87): kein Verlustausgleich zwischen negativen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Einkünften aus Vermietung. - LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 2844/05 So habe u. a. das BSG in einem gleich gelagerten Fall (Hinweis auf Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 2/87 -), in dem ein Rechtsanwalt negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielt habe, die Einstufung in der Krankenversicherung jedoch lediglich nach den positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorgenommen worden sei, entschieden, dass bei der Ermittlung der für die Beitragseinstufung eines freiwillig bei einer Ersatzkasse versicherten Selbständigen maßgeblichen Einnahmen zum Lebensunterhalt eine Verrechnung der aus der selbständigen Tätigkeit resultierenden Verluste mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten nicht zulässig sei.
- SG Rostock, 16.04.2003 - S 1 KR 7/01 Es sind daher nicht nur die zu versteuernden Einkünfte heranzuziehen (vgl. BSG, Urt. vom 10.06.1988, 12 RK 2/87 mwN, BSG…, Urt. vom 28.02.1984, 12 RK 65/82).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".