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Rechtsprechung
   BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,878
BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91 (https://dejure.org/1991,878)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 12 RK 22/91 (https://dejure.org/1991,878)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 12 RK 22/91 (https://dejure.org/1991,878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Ende - Handwerker - Hinweis - Merkblatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der Versicherungspflicht eines Handwerkers, Erfüllung der Beratungspflicht mit der Übersendung von Merkblättern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87

    Anforderungen an die Nachentrichtung von Arbeiterrentenversicherungsbeiträgen - …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Zur Frage, wann die Beratungspflicht mit der Übersendung von Merkblättern erfüllt werden kann (Fortführung von BSG vom 8.12.1988 - 12 RK 7/87).

    Der Senat hat dieses jedoch schon früher nicht als ausreichend angesehen, wenn der Versicherte in schwierigen Fragen um Beratung gebeten und seine Unsicherheit deutlich gemacht hatte (Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 RK 7/87).

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Damit hat der Senat seine frühere Entscheidung vom 12. Oktober 1979 (BSGE 49, 76 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6) indes nicht aufgegeben, in der er aufgrund des Herstellungsanspruchs die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für eine weit zurückliegende Zeit für zulässig gehalten hat.
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung - …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Allerdings hat der Senat dieses bei der Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen in seinem Urteil vom 15. Mai 1984 (BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8) angenommen, weil die Absätze 2 und 3 des § 1418 RVO ein zeitlich abgestuftes System der Nachentrichtung zur Verfügung stellen, in dem auch ein Fehlverhalten des Versicherungsträgers berücksichtigt werden kann.
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung - …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Aufgrund der Beratungspflicht ist ein Versicherungsträger, auch wenn - wie hier - ein Beratungsbegehren nicht vorliegt, gehalten, auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 25).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 5/88

    Wirksame Entrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Beim Kläger des vorliegenden Rechtsstreits kann auch nicht wie im Urteil des Senats vom 7. Dezember 1989 (BSGE 66, 129 = SozR 2200 § 1418 Nr. 11) angenommen werden, er habe sich noch im Dezember 1986 i.S. des § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO zur Beitragsentrichtung bereit erklärt.
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 53/88

    Wirksamkeit freiwilliger Beiträge zur BfA - Unwirksamkeit bei Entrichtung nach …

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91
    Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 21. (nicht: 12.) Februar 1990 - 12 RK 53/88.
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten …

    Andererseits ergibt sich bereits aus der Thematik und dem insoweit angesprochenen Kreis der Sozialleistungsträger eine Begrenzung dahingehend, dass im Bereich der Massenverwaltung ein derartiger Träger nicht von Amts wegen für jeden einzelnen Versicherten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen kann, sondern lediglich eine solche, die sich auf Grund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt, etwa wenn eine klar zu Tage liegende Dispositionsmöglichkeit besteht, die so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7, Nr. 16 S 49 f; vgl hierzu auch Hase, Der Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung, SGb 2001, 593, 595).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger …

    Aus konkretem Anlaß ist der Versicherungsträger jedoch auch ohne ausdrückliches Beratungsbegehren gehalten, den Versicherten von sich aus "spontan" auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, daß jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (…stRspr seit BSG Urteil vom 14. Juni 1962 - 4 RJ 75/60 - SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; vgl Senatsurteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 S 192 und BSG Urteile vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7…, vom 6. Mai 1992 - 12 RK 45/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 6 S 13 …und vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 S 31 jeweils mwN).

    Im Hinblick auf die weitreichenden Folgen für den Erhalt der Anwartschaft auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit muß die individuelle Beratung, auf die der Versicherte gemäß § 14 SGB I einen Rechtsanspruch hat, insoweit aber klar und eindeutig erfolgen und auch für einen juristisch nicht vorgebildeten Versicherten verständlich sein (vgl BSG Urteile vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 8 …und vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 S 31 f mwN).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Dadurch, dass die Beklagte einen umfassenden und vollständigen Hinweis trotz eines konkreten Anlasses und klar zu Tage liegender Gestaltungsmöglichkeiten, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängten und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt worden wären (vgl Urteil des Senats vom 7.11.1991, SozR 3-1200 § 14 Nr. 5) unterlassen hat, obwohl der Eintritt der Verjährung mit Ablauf des Jahres 1998 jedenfalls hinsichtlich der Ansprüche auf Erstattung des Großteils der für das Kalenderjahr 1994 entrichteten Beiträge drohte (…vgl zu gesteigerten Beratungspflichten bei drohendem Fristablauf etwa Urteil des Senats vom 26.10.1982, 12 RK 37/81, SozR 1200 § 14 Nr. 13), hat die Beklagte den Anspruch der Klägerin nach § 14 Satz 1 SGB I auf Beratung über ihre Rechte verletzt.
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