Rechtsprechung
| BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit - Pflichtversicherung - Versicherungsantrag
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 14.09.1976 - S 6 An 773/74
- BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77
Papierfundstellen
- BSGE 49, 38
Wird zitiert von ... (26)
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (…vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN …und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148). - BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (…vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN …und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148). - BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (…vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN …und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148).
- BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9.1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN;… Urteil vom 2.6.1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148). - BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen …
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9.1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN;… Urteil vom 2.6.1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) . - BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83 Abweichend von der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (BSGE 49, 38) sei davon auszugehen, daß die Antragspflichtversicherung gemäß § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 RVO nicht neben der Pflichtversicherung aus einer abhängigen Beschäftigung begründet werden oder fortbestehen könne.
Der erkennende Senat hat hierzu bereits in dem ausführlich begründeten Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 26/77 - (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29;… s. ferner BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 24) auf die Mehrdeutigkeit des Wortlautes dieser Vorschrift hingewiesen und ihren Normgehalt unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Zielsetzung sowie der vergleichbaren Regelung der Versicherungspflicht sogenannter Mehrfachbeschäftigter dahin abgegrenzt, daß Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sogenannte Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen können.
Eine solche - nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 31. September 1979 - 12 RK 26/77 - a.a.O.) stehende - Information enthält das von der Beklagten herausgegebene "Sondermerkblatt über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige und andere Personen - Stand März 1973 -" in Abschn. A 1.
- BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96
Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem …
Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Ausschluß der Antragspflichtversicherung in § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 1 Halbs. 2 RVO) durch eine Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften nur auf einen Versicherungspflichttatbestand wegen derselben Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht; dagegen können Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und während dieser Zeit eine davon unabhängige selbständige Tätigkeit ausüben (sog. Doppelberufler), für die selbständige Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163). - BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97
Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung
Die Rechtsprechung des BSG hat eine solche Doppelbelegung schon bisher für zulässig gehalten, wenn Beiträge aufgrund verschiedener zeitgleich erfüllter Versicherungstatbestände entrichtet werden, etwa neben einer Pflichtversicherung aufgrund abhängiger Beschäftigung eine Antragspflichtversicherung als Selbständiger besteht (vgl BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29; BSG vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163;… vgl auch das Urteil vom 25. Februar 1997 - SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8).Der Senat hat bei diesem Sachverhalt die Nachentrichtung von Beiträgen nach Art. 2 § 49a Abs. 1 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG) auch für Zeiten zugelassen, die aufgrund der Beitragsentrichtung aus dem Beschäftigungsverhältnis schon mit Beiträgen belegt waren (BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29;… vgl auch BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 48 S 97).
- BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 2/04 R
Rentenversicherung - selbstständige Tätigkeit - Beendigung - neue selbstständige …
Soweit der Senat in mehreren Entscheidungen (vgl Urteile des Senats vom 1. Februar 1979, 12 RK 39/77, SozR 2200 § 1227 Nr. 24, vom 13. September 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29, vom 15. Dezember 1983, 12 RK 6/83, USK 83163, juris KSRE 021421117;… vgl auch Urteil vom 25. Februar 1997, 12 RK 33/96, SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8) davon ausgegangen ist, dass eine Antragspflichtversicherung für eine konkrete selbstständige Erwerbstätigkeit begründet werden kann, ohne dass sie sich auf eine weitere ausgeübte Tätigkeit erstreckt, betrafen sie stets sog Doppelberufler, deren weitere Tätigkeit oder Beschäftigung - wenn auch nur dem Grunde nach - einer vorrangigen Versicherungspflicht kraft Gesetzes unterfiel. - BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R
Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Versicherungspflicht - …
Vielmehr gilt mangels einer speziellen gesetzlichen Regelung auch insofern, dass verschiedene Sachverhalte, auch wenn sie in einer Person zusammentreffen, getrennt und unabhängig von einander zu beurteilen sind (vgl bereits Urteil des Senats vom 13. September 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 = SozR 2200 § 1227 Nr. 29). - BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96
Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 22 R 881/10
Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines im Wesentlichen nur für einen …
- BSG, 05.06.1997 - 12 RK 7/97
Aufstockung von Beiträgen in der Rentenversicherung - Nachzahlung von Beiträgen …
- BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte/Unternehmer - …
- BSG, 09.12.1982 - 12 RK 8/82
Pflichtversicherung; Freiwillige Versicherung; Antragspflichtversicherung
- BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97
Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht
- BSG, 08.07.2013 - B 12 R 33/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
- LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 177/14
Anspruch eines Volljuristen bei einer Versicherung auf Befreiung von der …
- LSG Hessen, 12.02.2015 - L 1 KR 183/13
Anspruch eines Rechtssekretärs auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der …
- BSG, 16.02.1982 - 12 RK 16/80
Verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften des Zwanzigsten …
- BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/80
Versicherungsfreiheit; Beamter; Beamtenverhältnis; Versicherungspflicht
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 2654/00
- LSG Sachsen, 23.06.2009 - L 5 R 649/07
- BSG, 17.03.1981 - 12 RK 79/79
Teilzeitbeschäftigung - Beitragsnachentrichtung - Aufstockung des …
- BSG, 26.10.1978 - 8 RU 74/77
- BSG, 02.03.1971 - 2 RU 81/68
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