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Rechtsprechung
   BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17201
BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82 (https://dejure.org/1983,17201)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1983 - 12 RK 28/82 (https://dejure.org/1983,17201)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 (https://dejure.org/1983,17201)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer …

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    Auch zwei nebeneinander bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind beitragsrechtlich getrennt zu behandeln (vgl BSGE 16, 98, 10ü).

    Bei der Prüfung, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist die Leistung nach dem AFG nämlich nicht zu berücksichtigen, weil hierfür nur Einkünfte aus Besohäftigungen oder aus Tätigkeiten als Selbständiger zählen (vgl für die Versicherungspflichtgrenze BSGE 16, 98, 104; BSGE 33, 12).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    Dort, wo der Beitrag nach Arbeitsentgelt bemessen ist, bedeutet dies, daß möglichst jeder, der auf dem Arbeit3markt Arbeitsentgelt erzielt, zu einem gewissen Prozentsatz mit diesem Arbeitsentgelt zur Beitragsleistung herangezogen wird, unabhängig davon, ob und inwieweit sich dies leistungsrechtlich niederschlägt (BVerfGE 21, 12, 26; BVerfGE 14, 312, 318; BSG SOZR 2100 5 14 Nr. 9; BSG SOZR ü100 % 112 Nr. 3; BSG SOZR 2200 5 1385 Nr. 12; BSG USK 80169).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    Vielmehr wird die Versicherung aus dem Als-Bezug aufgesaugt durch die wiederauflebende Versicherung aus dem Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 52, 152).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    Dort, wo der Beitrag nach Arbeitsentgelt bemessen ist, bedeutet dies, daß möglichst jeder, der auf dem Arbeit3markt Arbeitsentgelt erzielt, zu einem gewissen Prozentsatz mit diesem Arbeitsentgelt zur Beitragsleistung herangezogen wird, unabhängig davon, ob und inwieweit sich dies leistungsrechtlich niederschlägt (BVerfGE 21, 12, 26; BVerfGE 14, 312, 318; BSG SOZR 2100 5 14 Nr. 9; BSG SOZR ü100 % 112 Nr. 3; BSG SOZR 2200 5 1385 Nr. 12; BSG USK 80169).
  • BSG, 24.06.1981 - 12 RK 57/79
    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    - 12 RK 57/79 - S 159 Nrn 1 und 2.
  • BSG, 27.05.1971 - 3 RK 49/68

    Krankenversicherungspflicht - Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis - …

    Auszug aus BSG, 18.05.1983 - 12 RK 28/82
    Bei der Prüfung, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist die Leistung nach dem AFG nämlich nicht zu berücksichtigen, weil hierfür nur Einkünfte aus Besohäftigungen oder aus Tätigkeiten als Selbständiger zählen (vgl für die Versicherungspflichtgrenze BSGE 16, 98, 104; BSGE 33, 12).
  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …

    Die begehrte Feststellung der konkreten Beitragsbelastung für den (mittlerweile) zurückliegenden Zeitraum hat nämlich ua Bedeutung für einen möglicherweise von den Klägern künftig geltend gemachten Beitragserstattungsanspruch (vgl zum Feststellungsinteresse BSG Urteil vom 18.5.1983 - 12 RK 28/82 - Juris RdNr 16;… allgemein Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 15).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg - …

    Dies hat auch das BSG bestätigt, weil dies "letztlich auch der notwendigen Klarheit des Versicherungsschutzes in jedem Zeitpunkt dient" (BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390 mwN).

    Jedes dieser Verhältnisse ist beitragsrechtlich getrennt von dem anderen zu behandeln (vgl BSGE 16, 98, 104; BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390).

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …

    Mithin ist bei Entscheidungen nach § 180 Abs. 4 Satz 3 RVO der beitragsrechtliche Grundsatz der Maßgeblichkeit der individuellen Leistungsfähigkeit für die Höhe der Beitragsfestsetzung ebenso zu berücksichtigen, wie z.B. die Forderung nach einem besonderen Familienlastenausgleich, der auf dem Gedanken der Solidarität beruht (…vgl dazu Schulin a.a.O., S 183 ff;… Koch a.a.O., S 24;… s auch BSGE 48, 134, 137 = SozR 5428 Nr. 6 zu § 4 der 12. AufbauVO; BSG vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - und vom 11. April 1984 - 12 RK 55/82 -).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …

    cc) Der Zuständigkeit der Sozialgerichte für den eingeklagten Erstattungsanspruch steht schließlich auch nicht das Argument der Klägerin entgegen, das Klagebegehren müsse deshalb im Zivilrechtsweg verfolgt werden können, weil das Recht der Sozialversicherung, wie sich aus den §§ 155 Abs. 2 Satz 3, 157 Abs. 4 und 160 AFG ergebe, in Fällen der vorliegenden Art materiell keinen Erstattungsanspruch vorsehe (vgl. dazu BSGE 46, 20, 33; siehe auch Ausschußbericht zu BT-Drucks. V/4110 vom 18. April 1969 S. 23 zu § 52 AFG sowie BSG, Urteile vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390 …und vom 15. Mai 1984 - 12 RK 7/83 - …">381%20RVO%20Nr.%2050#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 381 RVO Nr. 50).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 119/99 R

    Erstattung von Beiträgen bei unrechtmäßigem Leistungsempfang

    Diese Rechtslage war dadurch gekennzeichnet, daß während eines unrechtmäßigen Alg-Bezugs geleistete Krankenversicherungsbeiträge einerseits nicht von der Krankenkasse zurückverlangt werden konnten, weil das Krankenversicherungsverhältnis nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG von einer rückwirkenden Aufhebung der Alg-Bewilligung ausnahmslos unberührt blieb (vgl BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390;… BSGE 66, 176 ff = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 69/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Aufhebung - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge - …

    Der Gesetzgeber hatte folglich bei der Schaffung der in Satz 2 geregelten Ausnahme von der Erstattungspflicht des Leistungsempfängers diejenigen Fallgestaltungen im Blick, bei denen aus einem Nebeneinander von Leistungsbezug und einem anderen zur Krankenversicherung führenden Sachverhalt, zB einem Beschäftigungsverhältnis, eine zweifache Versicherung begründet wird und Beitragspflicht aus jedem dieser Tatbestände erwächst (vgl BSG Urteil vom 18. Mai 1983 - 12 RK 28/82 - USK 8390).
  • LSG Hessen, 20.07.2001 - L 10 AL 797/01

    Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den …

    Vor Einfügung des § 157 Abs. 3a AFG war die Rechtslage dadurch gekennzeichnet, dass die während eines unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung nicht von der Krankenkasse zurückverlangt werden konnten, da nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG das Bestehen des Krankenversicherungsverhältnisses von einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld unberührt bestehen blieb (vgl. dazu Bundessozialgericht Urteil vom 18. Mai 1983, Az. 12 RK 28/82 in SozR 3-4100 § 155 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 16.04.2002 - L 15 VG 10/00

    Feststellung einer entschädigungspflichtigen Gewalttat dem Grunde nach; …

    Der Subsidiaritätsgrundsatz steht nicht entgegen (vgl. z.B. BSG, 18.05.1983, 12 RK 28/82;… Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnr.19b zu § 55).
  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 55/82

    Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge - Erwerbstätige Rentner - Ermäßigung …

    - 12 RK 28/82 -).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 38/83

    Gesetzliche Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes

    Mai - 12 RK 28/82 -, USK Danach ist es für weite.
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