Rechtsprechung
| BSG, 25.10.1990 - 12 RK 29/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88
Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …
Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 29/88
Im einzelnen verweist der Senat auf die eingehende Begründung seiner am 21. Juni 1990 in einer ähnlich gelagerten Streitsache ergangene Entscheidung (12 RK 27/88), die zur Veröffentlichung vorgesehen ist. - BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87
Versäumung materieller Fristen
Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 29/88
Auch wenn die Wiedereinsetzungsregelung des § 27 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) auf die Antragsfrist anzuwenden wäre (vgl dazu BSGE 64, 153 = SozR 1300 § 27 Nr. 4), konnte im Oktober 1985 die Wiedereinsetzung nicht mehr mit Erfolg beantragt und auch die versäumte Antragstellung nicht mehr nachgeholt werden, weil seit dem Ende der Frist am 13. Juni 1983 mehr als ein Jahr verstrichen war. - BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79
Versäumung der Ausschlussfrist - Verspätung - Fristablauf - Nachholung der …
Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 29/88
Auch eine Nachsichtgewährung kommt bei einer Versäumung der Frist um mehr als ein Jahr hier nicht in Betracht (BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49), sofern für sie neben einer Anwendung des § 27 SGB X auf Antragsfristen überhaupt noch Raum sein sollte.
- BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93
Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit - …
Dies würde zu einer Aushöhlung des "formellen Publizitätsprinzips" führen, wonach ordnungsgemäß verkündete Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich davon Kenntnis erlangt haben (BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1 mwN sowie BSG-Urteile vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 29/88 - und vom 21. April 1993 - 5 RJ 58/91 -). - BSG, 21.04.1993 - 5 RJ 58/91
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit …
Dies hat das Bundessozialgericht schon wiederholt entschieden (…vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1 mwN; Urteil vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 29/88 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2002 - L 16 P 146/00
Pflegeversicherung
Gleichviel ob dem Kläger - was die Beklagte vermutet und der Kläger vor dem Senat bestritten hat - nicht einmal bewußt war, daß er pflegeversichert war, und gleichviel, ob ihm die Regelungen des ordnungsgemäß verkündeten SGB XI nicht schon nach dem Grundsatz der formellen Publizität von Gesetzen als Normadressat als bekannt galten (vgl. BSG Urt.v. 25.10.90 12 RK 29/88), so hatte der Zeuge bei der Besprechung im Jahre 1997 schon deshalb nicht den geringsten Anlaß, den Kläger über sein Recht auf Pflegegeld aus der Versicherung zu belehren, weil die Beklagte ihren Versicherten und so unstreitig auch dem Kläger zu Beginn der gesetzlichen Pflegeversicherung 1994/95 durch Übersendung ihrer AVB-MB/PPV und der weiteren o.a. Aufklärungs- und Hinweisschreiben hinreichend Gelegenheit gegeben hatte, sich über alle Leistungsrechte aus der Versicherung umfassend zu informieren. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2001 - L 12 B 12/01
Arbeitslosenversicherung
Nach dem für die Bereiche der Rechtsordnung geltenden "formellen Publizitätsprinzip" gelten ordnungsgemäß verkündete Gesetze grundsätzlich allen Normaddressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie tatsächlich davon Kenntnis erlangt haben (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 - und 25.10.1990 - 12 RK 29/88-).
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