Rechtsprechung
| BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 02.01.1979 - S 2 KR 23/78
- LSG Niedersachsen, 07.11.1979 - L 4 KR 7/79
- BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits entschieden, daß ein während der Semesterferien abgeleistetes Praktikum versicherungs- und beitragsfrei ist, weil der Studierende unabhängig davon, ob er in den Semesterferien als Werkstudent oder in anderer Weise tätig wird, seinem Erscheinungsbild nach Student bleibt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 34/79 -; BSG, Urteil vom 29. September 1980 - 4 RJ 27/79 -; erkennender Senat…, Urteil vom 17. Dezember 1980 a.a.O.). - BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73
Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis …
Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Praktika, die Teil einer Hochschulausbildung sind, fallen nicht unter die betriebliche Berufsbildung im Sinne von § 19 des Berufsbildungsgesetzes (vgl. BAG, Urteil vom 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 -, BAGE 26, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT). - BSG, 31.05.1978 - 12 RK 48/76
Abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten …
Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Ein Praktikum, das Teil der Berufsausbildung ist und deshalb - wenn keine Besonderheiten vorliegen - auch als Ausbildungsverhältnis anzusehen ist (vgl. BSGE 46, 241 = SozR 2200 § 1229 Nr. 7), mag zwar dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen dienen. - BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 27/79
Beginn des Studiums - Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt - …
Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits entschieden, daß ein während der Semesterferien abgeleistetes Praktikum versicherungs- und beitragsfrei ist, weil der Studierende unabhängig davon, ob er in den Semesterferien als Werkstudent oder in anderer Weise tätig wird, seinem Erscheinungsbild nach Student bleibt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Februar 1980 - 12 RK 34/79 -; BSG, Urteil vom 29. September 1980 - 4 RJ 27/79 -; erkennender Senat…, Urteil vom 17. Dezember 1980 a.a.O.). - Drs-Bund, 15.05.1975 - BT-Drs 7/3640
Auszug aus BSG, 17.12.1980 - 12 RK 3/80
Die Notwendigkeit, Studenten allein nach den für die geltenden Sondervorschriften zu behandeln, solange sie ihrem Erscheinungsbild nach Student bleiben, folgt nicht zuletzt auch aus dem Grundsatz der versicherungsrechtlichen Kontinuität, wonach ein Wechsel des Versicherungsgrundes während des Studiums möglichst vermieden werden soll (vgl. dazu Bundestags-Drucks. 7/3640, S. 5, Begründung zu § 1 Nr. 3); dieser Grundsatz muß erst recht gelten, wenn der Student eine Beschäftigung nicht neben seinem Studium ausübt, sondern aufgrund der Studienbestimmungen - als Bestandteil des Studiums - eine berufspraktische Tätigkeit ableistet (…erkennender Senat a.a.O.).
- BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87
Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - …
Die Spitzenverbände, die ursprünglich eine andere Ansicht vertreten hätten, seien im Anschluß an die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 10/79 (…SozR 2200 § 172 Nr. 15) und 12 RK 3/80 - zu der Auffassung gelangt, daß Versicherungs- und Beitragsfreiheit bestehe.Die gleiche Auffassung ist, wie die Beklagte im angefochtenen Bescheid dargelegt hat, ursprünglich auch von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vertreten worden (vgl. Besprechungsergebnisse vom 22./23. September 1976 unter 3 = DOK 1977, 106), die ihre Auffassung jedoch im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1980 (12 RK 10/79, SozR 2200 § 172 Nr. 15, und 12 RK 3/80) geändert und Versicherungsfreiheit - in der Rentenversicherung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG - angenommen hatten (vgl. Besprechungsergebnisse vom 23./24. September 1981 unter 2 = DOK 1982, 95).
Im zweiten Fall (12 RK 3/80) ging es um ein zwar achtmonatiges Praktikum, dem jedoch ein zweijähriges Grundstudium vorausging und dem ein Hauptstudium von nochmals zwei Jahren folgte.
- LSG Baden-Württemberg, 07.10.2003 - L 11 RA 2419/03
Anerkennung eines Arbeitsaufenthaltes während des Studiums als Anrechnungszeit
Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.1980 - 12 RK 10/79 und 12 RK 3/80 - gehe eindeutig hervor, dass während eines obligatorischen Praktikums der sozialrechtliche Status als Student nicht verloren gehen könne.Entsprechendes geht auch aus dem Urteil des BSG vom 17.12.1980 - Az: 12 RK 3/80 - hervor.
Etwas anderes geht im Übrigen auch nicht aus den Urteilen des BSG, in denen auf die versicherungsrechtliche Kontinuität abgestellt wird (vgl. u.a. Urteil des BSG vom 06.10.1988 - Az: 1 RA 53/87 -, Urteil vom 17.12.1980 - Az: 12 RK 3/80 -) hervor.
- BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92
Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA
Da die Abgrenzung der versicherungsfreien Studentenbeschäftigung von der versicherungspflichtigen Beschäftigung danach zu erfolgen hat, ob Zeit und Arbeitskraft des Betreffenden überwiegend vom Studium oder überwiegend von der Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen werden, ob also der Betreffende seinem Erscheinungsbild nach Student oder Erwerbstätiger ist, sind durch die Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene (zeitlich gegenüber der reinen Studienzeit untergeordnete) Zwischenpraktika im Rahmen des Studiums versicherungs- und beitragsfrei (…BSG SozR 2200 § 172 Nrn 12 und 15; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 3/80 -, USK 80283).
- BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87
Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung
Nach der Rechtsprechung des BSG ist auch eine berufspraktische Tätigkeit während eines durch Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praxissemesters versicherungsfrei nach § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO aF und damit beitragsfrei nach § 169 Nr. 1 AFG aF (…SozR 2200 § 172 Nrn 12 und 15; BSG vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 3/80 -). - BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 8/83
Versicherungsfreiheit von Studenten
- 12 RK 3/80 - in. - BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an …
Nach der Rechtsprechung des BSG ist auch eine berufspraktische Tätigkeit während eines durch Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praxissemesters versicherungsfrei nach § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO aF und damit beitragsfrei nach § 169 Nr. 1 AFG aF (…SozR 2200 § 172 Nrn 12 und 15; BSG vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 3/80 -). - BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92
Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen …
Für eine berufspraktische Tätigkeit während eines durch Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praxissemesters hat der 12. Senat des BSG jedoch Versicherungsfreiheit nach § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO aF und damit Beitragsfreiheit nach § 169 Nr. 1 AFG aF angenommen (…vgl SozR 2200 § 172 Nrn 12 und 15; Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 3/80 - USK 80282). - BSG, 11.06.1986 - 1 RA 7/85
Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - Rechtspraktikantenverhältnis …
Dabei ist allerdings zu bedenken, daß Praktika nur im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung als Beschäftigung gelten und, wenn und soweit sie Teil einer Hochschulausbildung sind, nicht unter den Begriff der betrieblichen Berufsaus- bildung iS des § 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen (…vgl jeweils unter Hinweis auf BAGE 26, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 3 BAT, BSG SozR 2200 § 172 Nr. 15 S 29 und Urteil des BSG vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 3/80 - = Die Beiträge 1981, 229, 231).
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