Rechtsprechung
| BSG, 17.03.1981 - 12 RK 33/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
Rücknahme einer Befreiungsentscheidung nach § 8 Abs 1 SGB 5 betrifft nur …
Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Entschließung des Arbeitnehmers und auf das Antragsverfahren (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1981 - 12 RK 12/81 - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 - juris, Rn. 15;… Hampel, a.a.O.).Rn. 37 Der Senat verkennt nicht, dass die auf einen Antrag des Arbeitnehmers ergehende Befreiungsentscheidung der Krankenkasse - wie hier der Befreiungsbescheid der Beklagten vom 9. März 2018 - als rechtsgestaltender Verwaltungsakt auch den Arbeitgeber begünstigt, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt, weshalb der Arbeitgeber in einem Rechtstreit zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenkasse um die Befreiung von der Versicherungspflicht auch regelmäßig notwendig beizuladen ist (vgl. BSG…, Urteil vom 24. Juni 1981 - a.a.O.; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - a.a.O.).
- BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte - …
Vor allem wegen dieser (grundsätzlichen) Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen ist der Ehemann der Klägerin - vergleichbar einem Arbeitgeber (…vgl dazu allgemein BSG SozR Nr. 32 zu § 75 SGG) - an dem diese betreffenden, auf § 1 Abs. 3 ALG beruhenden Versicherungsverhältnis in einer von § 75 Abs. 2 SGG vorausgesetzten Weise beteiligt (zur notwendigen Beiladung des Arbeitgebers beim Rechtsstreit über eine Befreiung des Arbeitnehmers von der Versicherungspflicht vgl BSG, Urteile vom 23. Februar 1977 - 12 RK 14/76 - USK 7736, vom 23. Februar 1977 - 12/3 RK 30/75 - USK 7739, und vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 - USK 8135). - BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 1/01 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Seemann - Auslandsaufenthalt - …
Soweit der Senat bei dem Streit über die vom Arbeitnehmer zu beantragende Befreiung nach dem früheren § 173b der Reichsversicherungsordnung ( ; heute § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die Beiladung des Arbeitgebers für notwendig gehalten hat (Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 in USK 8135), führt er dieses zu einer Befreiung nach neuem Recht nicht fort. - BSG, 24.06.1981 - 12 RK 12/81 dung begünstigt die Befreiung nach § 7 AVG als ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (vgl dazu erkennender Senat…, Urteil vom 25. Oktober 1976 - 2/3 RK 50/75 -, SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; Urteil vom 17. März 1981 - 12 RK 33/80 -, unveröffentlicht) nicht nur den Versicherten, sondern unmittelbar auch den Arbeitgeber, weil sie ihn von der Pflicht zur Beitragsentrichtung freistellt.
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