Rechtsprechung
| BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletztengeld - Arbeitsunfall - Krankenversicherungsbeiträge - Kassenmitgliedschaft - Krankengeldanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bei zu Unrecht gewährtem Verletztengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Erstattung des Krankenversicherungsbeitrags an den Unfallversicherungsträger durch die Krankenkasse - Fortbestehen der Kassenmitgliedschaft
Verfahrensgang
- SG Mainz, 07.07.1988 - S 5 K 13/87
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.1989 - L 5 K 48/88
- BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89
Papierfundstellen
- BSGE 68, 82
- NZA 1991, 530
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.12.1980 - 8a RK 20/79
Kein Beitrags-Erstattungsanspruch für eine Berufsgenossenschaft nach Zahlung von …
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89
Hatte eine Berufsgenossenschaft Verletztengeld gewährt, ohne daß ein Arbeitsunfall vorlag, so hatte ihr die Krankenkasse des Versicherten die nach § 381 III a Nr. 2 RVO entrichteten Krankenversicherungsbeiträge zu erstatten, wenn und solange die Kassenmitgliedschaft des Versicherten wegen eines Anspruchs auf Krankengeld erhalten war (Abgrenzung zu BSGE 51, 100 = SozR § 381 Nr. 43).Nach der Rechtsprechung des BundessozIalgerichts (BSG), insbesondere in BSGE 51, 100, erfordere der Schutz eines Beziehers von Verletztengeld, daß seine Mitgliedschaft auch dann nicht erlösche, wenn die Leistung zu Unrecht erbracht sei oder der Rechtsgrund dafür rückwirkend ausgetauscht werde.
Die vom Landessozialgericht (LSG) für einschlägig erachtete Entscheidung des BSG in BSGE 51, 100 betreffe einen anders gelagerten Fall; dort sei ursprünglich zu Recht gewährtes Übergangsgeld auch später nicht förmlich entzogen worden, hier sei dagegen der Anspruch auf Verletztengeld abschlägig beschieden worden.
Das Landessozialgericht (LSG) habe seine Entscheidung zu Recht auf das Urteil des BSG in BSGE 51, 100 gestützt.
Darin hat der 8a-Senat des BSG entschieden, daß eine BG, die Übg und Beiträge zur RV und KV gezahlt hat, keinen Anspruch auf Beitragserstattung hat, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Arbeitsunfähigkeit nicht Folge eines Arbeitsunfalles war (BSGE 51, 100 = SozR 2200 § 381 Nr. 43).
- BSG, 02.02.1978 - 12 RK 29/77
Beiladung von Rehabilitanden bei Streit über deren versicherungsrechtliche …
Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89
Unabhängig von dessen Ausgang blieb nämlich seine Mitgliedschaft bei der Beklagten in der fraglichen Zeit (18.2. bis 5. April 1984) nach § 311 Satz 1 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) erhalten, ohne daß er Beiträge zu zahlen brauchte (vgl BSGE 45, 296, 297 = SozR 2200 § 381 Nr. 26).
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R
Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X
Darin liegt kein Widerspruch zum Urteil des 12. Senat des BSG vom 12. Dezember 1990 (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); denn in jener Entscheidung hatte eine Berufsgenossenschaft wegen eines nur scheinbar vorliegenden Arbeitsunfalls Krankenkassenbeiträge trotz bestehender Beitragsfreiheit entrichtet; ihr stand deshalb ein Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2 SGB IV gegen die Krankenkasse zu.Soweit der Senat mit der Bejahung des die Beiträge betreffenden Erstattungsanspruchs von dem Urteil des damaligen 8a-Senats des BSG vom 18. Dezember 1980 (…BSGE 51, 100 = SozR 2200 § 381 Nr. 43) abweicht, worin eine Erstattung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezuges von Übergangsgeld generell ausgeschlossen wurde, brauchte er eine Anfrage gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 SGG an den inzwischen für das Beitragsrecht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung allein zuständigen 12. Senat des BSG schon deshalb nicht zu richten, weil auch dieser Senat von der genannten Entscheidung des nicht mehr bestehenden 8a-Senats ausdrücklich abgewichen ist und eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen, die aufgrund des Bezuges von Verletztengeld entrichtet worden waren, bejaht hat, weil sich nachträglich herausgestellt hatte, daß kein Arbeitsunfall vorlag (BSGE 68, 82, 86 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).
- BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93
Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen …
Die bisherige Rechtsprechung hat in manchen Fällen einen "Bezug" nur bei rechtmäßigem Bezug, also bei gleichzeitigem Anspruch angenommen (…vgl BSGE 47, 109 = SozR 2200 § 1227 Nr 20 für den Übergangsgeldbezug iS des § 1227 Abs 1 Nr 8a Buchst c, § 1385 Abs 4 Buchst b Reichsversicherungsordnung ; BSG SozR 2200 § 381 Nr 40 und BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr 1 für den Übergangsgeldbezug iS des § 165 Abs 1 Nr 4, § 381 Abs 3a Nr 1 RVO;… BSG SozR 2100 § 26 Nr 9 und SozR 3-2400 § 26 Nr 4 für den Krankengeldbezug iS des § 1385b Abs. 1 RVO;… vgl auch BSG SozR Nr 6 zu § 109 AVAVG für den rechtswidrigen Bezug von Arbeitslosenunterstützung).Insofern ist die grundsätzliche Unzulässigkeit rückwirkender Beeinträchtigungen der KVdA nach § 155 Abs 2 Satz 3 AFG auf andere Sozialversicherungsverhältnisse übertragbar (…BSG SozR 2200 § 381 Nr 50 mwN;… vgl auch SozR 3-4100 § 186 Nr. 1); wo der Versicherungsschutz im Ergebnis erhalten bleibt, braucht auf diesen Gesichtspunkt weder im Rahmen der KVdA, beispielsweise nach § 157 Abs 3a Satz 2 oder Abs 4 AFG, noch bei sonstigen Beitragstragungspflichten Rücksicht genommen zu werden (…so für den dort nicht entschiedenen Fall des an Stelle von Übergangsgeld geschuldeten Arbeitsentgelts: BSG aaO S 135; vgl auch BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr 1).
- BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Entrichtung zu Unrecht - rückwirkender …
Dies hat der Senat für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat er angenommen, daß ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (…BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).Anders als in den og Fällen BSGE 68, 82 (= SozR 3-2200 § 381 Nr. 1) und BSGE 79, 302 (…= SozR 3-2500 § 251 Nr. 1) geht es auch vorliegend nicht darum, eine von Anfang an rechtswidrige Beitragsbelastung eines unzuständigen Trägers zu beseitigen.
- BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96
Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht - …
Unabhängig davon, nach welcher Rechtsgrundlage sich der Erstattungsanspruch für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung dieser Jahre dem Grunde nach richtet (vgl. BSGE 68, 82, 83: Anspruch auf Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen nach § 26 Abs. 2 SGB IV), ist dieser Anspruch ebenfalls nach § 111 Satz 1 SGB X ausgeschlossen. - BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
Krankenversicherung- Beitragspflicht - Unfallversicherungsträger - Erstattung - …
Nach dem seit 1.1.1991 geltenden Recht hat der Unfallversicherungsträger auch dann Beiträge zur Krankenversicherung aus Verletztengeld zu zahlen, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (Fortführung von BSG vom 12.12.1990 - 12 RK 35/89 = BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).Der Senat hat die beitragsrechtliche Rückabwicklung bereits für den Fall anerkannt, daß ein Unfallversicherungsträger zunächst Verletztengeld gewährt hat, sich jedoch später herausstellt, daß ein Arbeitsunfall nicht vorlag (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).
- SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines …
Dies hat das BSG für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 12 RK 35/89 - BSGE 68, 82-86BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat es angenommen, dass ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSG…, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 -BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 5). - BSG, 25.01.1995 - 12 RK 58/94 Die bisherige Rechtsprechung hat in manchen Fällen einen "Bezug" nur bei rechtmäßigem Bezug, also bei gleichzeitigem Anspruch angenommen (…vgl BSGE 47, 109 = SozR 2200 § 1227 Nr. 20 für den Übergangsgeldbezug iS des § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst c, § 1385 Abs. 4 Buchst b RVO; BSG SozR 2200 § 381 Nr. 40 und BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1 für den Übergangsgeldbezug iS des § 165 Abs. 1 Nr. 4, § 381 Abs. 3a Nr. 1 RVO;… BSG SozR 2100 § 26 Nr. 9 und SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 für den Krankengeldbezug iS des § 1385b Abs. 1 RVO;… vgl auch BSG SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG für den rechtswidrigen Bezug von Arbeitslosenunterstützung).
Insofern ist die grundsätzliche Unzulässigkeit rückwirkender Beeinträchtigungen der KVdA nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG auf andere Sozialversicherungsverhältnisse übertragbar (…BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50 mwN;… vgl auch SozR 3-4100 § 186 Nr. 1); wo der Versicherungsschutz im Ergebnis erhalten bleibt, braucht auf diesen Gesichtspunkt weder im Rahmen der KVdA, beispielsweise nach § 157 Abs. 3a Satz 2 oder Abs. 4 AFG, noch bei sonstigen Beitragstragungspflichten Rücksicht genommen zu werden (…so für den dort nicht entschiedenen Fall des an Stelle von Übergangsgeld geschuldeten Arbeitsentgelts: BSG aaO S 135; vgl auch BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).
- BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93
Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung - Gewährung einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht zwischen der Krankenkasse und dem beitragspflichtigen Rehabilitationsträger ein Über- und Unterordnungsverhältnis, das die Krankenkasse zur Entscheidung über Versicherungspflicht, Beitragspflicht und Beitragshöhe durch Verwaltungsakt berechtigt; es hat trotz der dazu geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung festgehalten (…BSG SozR 2200 § 381 Nr 24;… BSGE 45, 296 = SozR 2200 § 381 Nr. 26;… BSG SozR 2200 § 381 Nr 29;… BSG SozR 2200 § 381 Nrn 39 und 40;… BSGE 51, 100 = SozR 2200 § 381 Nr 43; vgl auch Urteil vom 12. Dezember 1990 - 12 RK 35/89, insoweit in BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr 1 nicht wiedergegeben). - BSG, 25.01.1995 - 12 RK 59/94 Die bisherige Rechtsprechung hat in manchen Fällen einen "Bezug" nur bei rechtmäßigem Bezug, also bei gleichzeitigem Anspruch angenommen (…vgl BSGE 47, 109 = SozR 2200 § 1227 Nr. 20 für den Übergangsgeldbezug iS des § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst c, § 1385 Abs. 4 Buchst b RVO; BSG SozR 2200 § 381 Nr. 40 und BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1 für den Übergangsgeldbezug iS des § 165 Abs. 1 Nr. 4, § 381 Abs. 3a Nr. 1 RVO;… BSG SozR 2100 § 26 Nr. 9 und SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 für den Krankengeldbezug iS des § 1385b Abs. 1 RVO;… vgl auch BSG SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG für den rechtswidrigen Bezug von Arbeitslosenunterstützung).
Insofern ist die grundsätzliche Unzulässigkeit rückwirkender Beeinträchtigungen der KVdA nach § 155 Abs. 2 Satz 3 AFG auf andere Sozialversicherungsverhältnisse übertragbar (…BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50 mwN;… vgl auch SozR 3-4100 § 186 Nr. 1); wo der Versicherungsschutz im Ergebnis erhalten bleibt, braucht auf diesen Gesichtspunkt weder im Rahmen der KVdA, beispielsweise nach § 157 Abs. 3a Satz 2 oder Abs. 4 AFG, noch bei sonstigen Beitragstragungspflichten Rücksicht genommen zu werden (…so für den dort nicht entschiedenen Fall des an Stelle von Übergangsgeld geschuldeten Arbeitsentgelts: BSG aaO S 135; vgl auch BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 18 KN 70/15
Erstattung von Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen
Rn. 48 Eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast kommt nach der Rechtsprechung des BSG allerdings in Betracht, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit Geltung verschafft wird (BSG, Urt vom 12.12.1990, Az 12 RK 35/89 = BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1;… BSG, Urt vom 17.12.1996, Az 12 RK 45/95 = BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 5). - SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12
Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes …
- LSG Hessen, 13.12.2000 - L 1 KR 13/96
Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Zahlung zu Unrecht - rückwirkender …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09
Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses
- LSG Bayern, 04.02.2003 - L 3 U 239/02
Erstattung von Geld- und Sachleistungen; Verletztengeld zuzüglich …
- LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18
1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt …
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 R 4844/10
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit - Vorliegen der …
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3143/16
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