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Rechtsprechung
   BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10610
BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92 (https://dejure.org/1992,10610)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 12 RK 35/92 (https://dejure.org/1992,10610)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 12 RK 35/92 (https://dejure.org/1992,10610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse - Beendigung eines unbezahlten Sonderurlaubs - Anforderungen an die notwendige Beiladung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
    Ein ausnahmsweiser Verzicht auf die Zurückverweisung (vgl BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) kommt nicht in Betracht, weil aus der Sicht des Revisionsgerichts die Klage nicht in jedem Fall abgewiesen werden muß.
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89

    Rentner - Krankenversicheurngspflicht - Beiladung des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
    Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zu erwartende Entscheidung zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingreift (BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 6/90

    Notwendige Beiladung im Rechtsstreit über Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
    Das Fehlen einer notwendigen Beiladung ist bei zulässiger Revision von Amts wegen zu beachten (BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
    Auszug aus BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere des erkennenden Senats, muß in einem solchen Rechtsstreit der Arbeitgeber nach § 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG beigeladen werden, weil über die Bejahung oder Verneinung der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nur einheitlich entschieden werden kann (BSGE 25, 34, 35;… SozR 1500 § 75 Nr. 36 und Nr. 56).
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem …

    Sie kann gegenüber den Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens als Parteien des zu beurteilenden Rechtsverhältnisses inhaltlich nur einheitlich ergehen (vgl so zum Erfordernis der notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG BSG Urteil vom 18.8.1992 - 12 RK 35/92 - juris RdNr 14).
  • BSG, 20.02.2024 - B 12 KR 3/22 R

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …

    In einem Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Versicherten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber notwendig beizuladen, weil diese Frage auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nur einheitlich entschieden werden kann (vgl bereits BSG Urteil vom 18.8.1992 - 12 RK 35/92 - juris RdNr 14).
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in …

    Werden Bescheide mit diesem Inhalt vom Arbeitgeber angefochten, sind die betroffenen Arbeitnehmer und Versicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG zum Verfahren notwendig beizuladen, da die zu erwartende Entscheidung zugleich unmittelbar in deren Rechtssphäre eingreift und damit auch ihnen gegenüber jeweils nur einheitlich entschieden werden kann (stRspr vgl ua Urteile des Senats vom 18.8. 1992, 12 RK 35/92, Die Beiträge 1993, 349 = USK 9253 …und vom 1.7. 1999, B 12 KR 2/99 R, BSGE 84, 136 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9).

    Das Unterlassen einer echten notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 1. Alternative SGG ist bei einer zulässigen Revision mit der Folge von Amts wegen zu beachten, dass die Sache, soweit der Mangel reicht, zur Nachholung an das SG bzw LSG zurückzuverweisen ist (stRspr seit BSG, Beschluss vom 12.3. 1974, 2 S 1/74, SozR 1500 § 75 Nr. 1, vgl auch Urteil des Senats vom 18.8. 1992, 12 RK 35/92, Die Beiträge 1993, 349 = USK 9253 mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 4 R 2782/12
    Eine Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht in einer Beschäftigung hat sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber rechtsgestaltende Wirkung (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 3/06 R -, in juris), weshalb bei einer Klage des Arbeitgebers der Arbeitnehmer und bei einer Klage des Arbeitnehmers der Arbeitgeber notwendig beizuladen ist (vgl. BSG, Urteile vom 18. August 1992 - 12 RK 35/92 - und 15. Juli 2009 - B 12 KR 1/09 R -, beide in juris).
  • LSG Thüringen, 29.11.2016 - L 6 KR 495/16

    Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen eines wesentlichen Mangels des …

    Zum einen ist die vom SG unterlassene notwendige Beiladung der Pflegekasse der Beklagten sowie der V. H. I. GmbH (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 - Az.: B 12 KR 12/01 R sowie Urteil vom 18. August 1992 - Az.: 12 RK 35/92, jeweils nach juris) verfahrensfehlerhaft.
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