Rechtsprechung
| BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen
Papierfundstellen
- DB 1999, 851
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.03.1979 - 12 RK 5/78
Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 LSG Rheinland-.In Art. 2 5 512 ArVNG hat der Gesetzgeber unter Durchbrechung des 5 1418 RVO (= 5 140 Abs. 1 AVG) in beschränktem und zeitlich erschöpfend abgegrenztem Umfange die Nachentrichtung von Beiträgen zugelassen, hingegen das Doppelbelegungs- und Aufstockungsverbot des 5 140? RVO (= 5 129 AVG) unberührt gelassen (Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 -.
Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 8. März 4979 - 12 RK 5/78 - ferner ausgeführt hat, kann auch der Umstand, daß es sich bei der Nachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) um einen Nachentrichtungszeitraum von bis zu 48 Jahren handeln kann, dessen Unterbelegung sich erheblich auf die spätere Rentenhöhe auswirkt, keine andere Beurteilung rechtfertigen.
- BSG, 28.10.1966 - 2 RU 152/66
Elternrente - Tod des Versicherten vor Juli 1963
Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
- - BSGE 25, 249,. - BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75
Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …
Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
Zumindest habe die Beklagte ihm die Nachentrichtung aufgrund des vom Bundessozialgericht +BSG4 (BSGE 41, 126) entwickelten besonderen Herstellungsanspruches zu gestatten, da sie für den bei ihm entstandenen Irrtum verantwortlich sei. - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der …
Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
1 des Grundgesetzes -GG- (BVerfG, Beschluß vom 27.September 1978 - 1 BvL 54/76 und 1 BvL 4/77 - Soners 1978, 527 = DAnsvers 4979, 42)-. - BSG, 14.06.1984 - 8 RK 18/83
Wahl zum Selbstverwaltungsorgan; Erwerben eines Mandats; Ungültige Wahl; …
Auszug aus BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
Unter diesen Umständen hatte der Senat nicht mehr zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung einer Willenserklärung im öffentlichen Recht anders abzugrenzen sind als im bürgerlichen Recht (vgl dazu BSGE 57, 42, 453 57, 257, 260f; Krause, Verwaltungsarchiv Bd 64 s. 297, 526 ff ).
- ArbG Hagen, 05.07.2006 - 2 Ca 2440/05
Zeugnis, Führung und Leistung, Beurteilung, differenziert Darlegungs- und …
Derartige Schlussformeln wie der Satz "wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die geleisteten Dienste und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute" können das Zeugnis abrunden, sind aber kein rechtlich notwendiger Bestandteil, auf sie besteht kein Anspruch (BAG vom 20.02.1991, 9 AZR 44/00, AP zu § 630 BGB Nr. 26, LAGE Berlin vom 10.12.1998, 10 Sa 106/98, DB 1999, Seite 851 f.; LAG Köln vom 02.07.1999, 11 Sa 255/99, NZA-RR 2000, Seite 235 f.). - BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des …
In mehreren Fällen, in denen es um eine Beitragsaufstockung ging (Urteile vom M. April 1979 - 12 RK 36/78 Dezember 1980 12 RK 68/79. - BSG, 17.03.1981 - 12 RK 79/79
Teilzeitbeschäftigung - Beitragsnachentrichtung - Aufstockung des …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung zu anderen Nachentrichtungsvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung die nachträgliche Aufstockung, Aufspaltung, Zusammenlegung oder Verschiebung bereits entrichteter Beiträge für unzulässig gehalten (…vgl zu 5 1407 der Reichsver- sicherungsordnung =RVO-z BSG SozR Nr. 3 zu 5 1407 RVG;… BSGE 35, 178 = SozR Nr. 4 zu 5 1407 RVO;… zu 5 1418 RV03 BSG SozR Nr. 8 zu 5 1418 RVG;… zu Art. 2 EUR 42 ArVNG: BSG SozR Nr. 38 zu Art. 2 5 42 ArVNG;… zu Art. 2 5 52 ArVNG3 BSG SozR Nr. 10 zu Art. 2 5 52 ArVNG; Urteil vom 22° August 1967 = 11 RA 338/64 - DAngVers 1968, 67)° In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat (vgl Urteil vom 40 April 1979 - 12 RK 36/78 - mwN, DBV 1979, 339) herausgestellt, daß dieses Änderungsverbot einem dem Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung eigenen Wesenszug entspricht, wonach dieses Verhältnis grundsätzlich nachträglich nicht mehr geändert werden darf, Der Senat hat ferner im Urteil vom 30° November 1978 = 12 RK 43/76 = (BSGE 47, 207) entschieden, daß der Gesetzgeber diesen Grundsatz auch bei der Schaffung der Ausnahmevorschrift des Art. 2 5 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) voll gewahrt hat; er hat darin nur unter Durchbrechung des 5 1418 RVO (= 5 140 Abs. 1 AVG) in béfschränktem und zeitlich erschöpfend abgegrenztem Umfange die Nachentrichtung von Beiträgen zugelassen, hingegen das in 5 1407 Abs. 2 Satz 1 RVO (= 5 129 Abs. 2 Satz 1 AVG) normierte Doppelbelegungs- und Aufstockungsverbot unberührt gelassen (ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 8° März 1979 5/78 -)°. - BSG, 12.10.1979 - 12 RK 3/79 Darüber hinaus hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 4. April 1979 - 12 RK 36/78 - entschieden, daß eine über die allgemeine Aufklärungspflicht (vgl jetzt 5 13 des Sozialgesetzbuches I) hinaus - Allgemeiner Teil - SGB bestehende.
- BSG, 12.10.1979 - 12 RK 49/78 Die Beklagte hat schließlich keine Aufklärungspflicht gegenüber der Klägerin verletzt" Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 4" April 1979 - 12 RK 36/78 - (nicht veröffentlicht) entschieden, daß eine über die allgemeine Aufklärungspflicht (vgl jetzt 5 13 des Sozial- I).
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