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Rechtsprechung
   BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3698
BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93 (https://dejure.org/1994,3698)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 12 RK 37/93 (https://dejure.org/1994,3698)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 12 RK 37/93 (https://dejure.org/1994,3698)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Sie haben keine entsprechende vermögenswerte Position erworben, die ihnen nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht und zur Existenzsicherung dient (so die Anforderungen an den Eigentumsschutz für sozialversicherungsrechtliche Positionen: BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 72, 9, 19 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 72, 141, 153 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78;… BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).

    Sie verletzt nicht den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der eine Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit verlangt (BVerfGE 69, 272, 309 ff = SozR 2200 § 165 Nr. 81).

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 12/93

    Selbständiger - Nebenbeschäftigung - Krankenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    - Eine ähnliche Regelung zum Ausschluß von Versicherungspflichten wie in § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V findet sich in § 5 Abs. 5 SGB V für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (dazu Urteil vom 10. März 1994 - 12 RK 12/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Bei denen, die Anspruch auf einen Zuschuß haben, ist die Beschäftigung die wesentliche Grundlage ihrer Krankenversicherung, während das bei dem hier behandelten Personenkreis ebensowenig zutrifft wie bei den hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, die aufgrund einer Nebenbeschäftigung ebenfalls keinen Anspruch auf den Zuschuß haben (Urteil vom 10. März 1994 - 12 RK 12/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BSG, 11.11.1975 - 3 RK 61/74

    Anspruch auf Beitragszuschuß - Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß - …

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Bei ihnen sieht § 257 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V ebenso wie Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der JAE-Grenze versicherungsfrei sind, eine wirtschaftlich gleiche Beteiligung der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag vor, wie sie bei versicherungspflichtig Beschäftigten als Arbeitgeberanteil am Pflichtbeitrag zu tragen ist (…vgl zu früheren Zuschußregelungen und ihrer Entstehung: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BSGE 37, 292, 293 = SozR 1500 § 51 Nr. 2; Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 41, 13, 13/14 = SozR 2200 § 381 Nr. 4;… BSG SozR 2200 § 405 Nrn 7, 9).

    Dabei kann offenbleiben, ob der frühere krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf den Beitragszuschuß von den Beschäftigten durch ihre Arbeit erworben worden und ihnen zuzuordnen war (zur Höhe des Zuschusses ablehnend BSGE 41, 13, 14/15 = SozR 2200 § 381 Nr. 4 und SozR aaO Nr. 6, jeweils früheres Recht betreffend).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Zwischen den (ehemaligen) Beamten, Richtern und Soldaten, die keinen Zuschuß erhalten, und den nach § 257 SGB V Zuschußberechtigten bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen; ungleiche Behandlung und rechtfertigender Grund stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander (zu diesem Erfordernis BVerfGE 82, 126, 146 mwN).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Sie haben keine entsprechende vermögenswerte Position erworben, die ihnen nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht und zur Existenzsicherung dient (…so die Anforderungen an den Eigentumsschutz für sozialversicherungsrechtliche Positionen: BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 72, 9, 19 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 72, 141, 153 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78; BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Sie haben keine entsprechende vermögenswerte Position erworben, die ihnen nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht und zur Existenzsicherung dient (…so die Anforderungen an den Eigentumsschutz für sozialversicherungsrechtliche Positionen: BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 72, 9, 19 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 72, 141, 153 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78;… BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Bei ihnen sieht § 257 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V ebenso wie Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der JAE-Grenze versicherungsfrei sind, eine wirtschaftlich gleiche Beteiligung der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag vor, wie sie bei versicherungspflichtig Beschäftigten als Arbeitgeberanteil am Pflichtbeitrag zu tragen ist (vgl zu früheren Zuschußregelungen und ihrer Entstehung: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BSGE 37, 292, 293 = SozR 1500 § 51 Nr. 2;… Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 41, 13, 13/14 = SozR 2200 § 381 Nr. 4;… BSG SozR 2200 § 405 Nrn 7, 9).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Sie haben keine entsprechende vermögenswerte Position erworben, die ihnen nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht und zur Existenzsicherung dient (…so die Anforderungen an den Eigentumsschutz für sozialversicherungsrechtliche Positionen: BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 72, 9, 19 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 72, 141, 153 = SozR 2200 § 1265 Nr. 78;… BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • BSG, 21.09.1993 - 12 RK 39/91

    Verwitwete Angestellte - Krankenversicherungspflicht - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Dadurch werde zB vermieden, daß ein versicherungsfreier Soldat durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung oder eine Beamtin durch den Bezug einer Hinterbliebenenrente versicherungspflichtig werde (vgl jedoch zur Versicherungspflicht beim Bezug von Hinterbliebenenversorgung und Hinterbliebenenrente den später im Gesetzgebungsverfahren eingefügten neuen Abs. 2 des § 6 SGB V und das Urteil vom 21. September 1993 - 12 RK 39/91, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 37/93
    Stand ein derartiger Beschäftigter außerdem als Beamter, Richter oder Soldat in einem Dienstverhältnis, für das als solches Versicherungsfreiheit bestand (§ 169 RVO), so blieb davon die Versicherungspflicht in dem daneben ausgeübten Beschäftigungsverhältnis in der Regel unberührt (zuletzt BSGE 40, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1;… BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4;… BSG SozR 2200 § 169 Nrn 4, 6).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 81/92

    Berufssoldat - Ruhegehalt - Versicherungspflicht - Beschäftigung - …

  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 2/77

    Arbeitgeberzuschuß - Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Private Krankenversicherung …

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 10/74

    Keine Versicherungsfreiheit der Soldaten auf Zeit bei Berufsförderung nach dem …

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 695/01

    Beitragszuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Der Arbeitgeber soll in gleicher Weise wirtschaftlich an den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt werden, wie dies bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer der Fall ist (BSG 10. März 1994 - 12 RK 37/93 - SozR 3-2500 § 257 Nr. 4).
  • BFH, 23.01.2013 - X R 43/09

    Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …

    Wirtschaftlich soll der Arbeitgeber in gleicher Art und Weise an den Krankenversicherungsbeiträgen eines privat versicherten Arbeitnehmers beteiligt werden, wie dies bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer der Fall wäre (BSG-Urteil vom 10. März 1994 12 RK 37/93, SozR 3-2500 § 257 Nr. 4).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 675/11

    Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei …

    § 257 SGB V und - ihm nachgebildet - § 61 SGB XI regeln Beitragszuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Ziel, eine wirtschaftliche Gleichbehandlung mit pflichtversicherten Beschäftigten zu erreichen (vgl. zu § 257 SGB V BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 104, 289; BSG 10. März 1994 - 12 RK 37/93 - zu § 61 SGB XI KassKomm/Peters Stand April 2009 § 61 SGB XI Rn. 2).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 81/92

    Berufssoldat - Ruhegehalt - Versicherungspflicht - Beschäftigung - …

    Ehemalige Beamte, Richter und Soldaten, denen er mangels Befreiung nach altem Recht noch zustand, haben ihn nach neuem Recht verloren (vgl Urteil vom 10. März 1994 - 12 RK 37/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2026 - L 1 KR 425/23

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur …

    Daher haben etwa Beamte, Ruhestandsbeamte oder hauptberuflich Selbstständige dem Grunde nach keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss (vgl. BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 12 RK 37/93 und 12 RK 12/93 - Grimmke, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 5. Aufl., § 257 SGB V [Stand: 01.04.2025], Rn. 47).
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