Rechtsprechung
| BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rentner - Krankenversicheurngspflicht - Beiladung des Rentenversicherungsträgers
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 24.07.1987 - S 8 KR 258/86
- BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 792 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BSG, 16.02.1983 - 12 RK 79/80
Neuregelung der Krankenversicherung - Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz …
Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89
Diese Auslegung entspreche auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 2200 § 165 Nr 69) und dem Willen des Gesetzgebers, der grundsätzlich die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum maßgebenden Zeitpunkt für den Beginn der Rahmenfrist bestimmt habe, aus verwaltungs- und beweistechnischen Gründen aber vor 1950 liegende Zeiten der Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt haben wollte (BT-Drucks 8/338, S 60, zu Art 1 Nr 1). - BSG, 15.02.1989 - 12 RK 67/87
Publizistische Tätigkeit eines Redakteurs iS. des § 2 KSVG , notwendige Beiladung …
Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89
Um dies zu vermeiden, ist er zum Rechtsstreit beizuladen (…vgl Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 1981 - SozR 1500 § 75 Nr 36 - und vom 15. Februar 1989 - 12 RK 67/87). - BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78
Versicherungsschutz - Kraftfahrzeughaltung - Zweck
Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zu erwartende Entscheidung zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingreift (BSGE 11, 262, 265; 46, 232, 233;… SozR 1500 § 75 Nr 49). - BSG, 29.01.1960 - 2 RU 76/56
- BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 38/89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere des erkennenden Senats, muß zu einem solchen Rechtsstreit der Arbeitgeber nach § 75 Abs 2, 1. Fall SGG beigeladen werden, weil über die Bejahung oder Verneinung der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nur einheitlich entschieden werden kann (BSGE 25, 34, 35;… SozR 1500 § 75 Nr 36 und Nr 56).
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R
Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines …
Eine derartige Beiladung muss von Amts wegen jedoch nur ausgesprochen werden, wenn die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre des Dritten unmittelbar eingreift (stRspr vgl Senatsurteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 6/90 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 3 S 6 sowie BSG Urteile vom 21. Februar 1990 - 12 RK 38/89 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 S 2 …und vom 7. August 1991 - 10 RAr 8/90 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 9 S 13 mwN). - BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko …
Um dies zu vermeiden, ist er zum Rechtsstreit beizuladen (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 S 2 f mwN).. - BSG, 25.04.1991 - 12 RK 6/90
Beitragsbemessung für freiwillig krankenversicherte, noch erwerbstätige Rentner
Der erkennende Senat hat zwar entschieden (SozR 3 - 1500 § 75 Nr. 2), der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sei an einem Rechtsverhältnis, in dem es um die Feststellung einer Pflichtmitgliedschaft in der KVdR gehe, insofern beteiligt, als er einen monatlichen Zuschuß nach § 83e Abs. 1 Nr. 1 AVG zu leisten sowie den vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteil von der Rente einzubehalten und mit dem Zuschuß an die Krankenversicherung abzuführen habe.
- BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90
Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen …
Die Entscheidung im vorliegenden Verfahren würde dann nicht, wie die ständige Rechtspr des BSG dies für die notwendige Beiladung nach § 75 Abs. 2 Alternative 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) fordert (…BSGE 11, 262, 265 = SozR Nr. 17 zu § 75 SGG;… BSGE 46, 232, 233 = SozR 2200 § 658 Nr. 3;… SozR 1500 § 75 Nr. 49; SozR 3 - 1500 § 75 Nr. 2), unmittelbar in die Rechtssphäre der Angehörigen eingreifen; denn bei einem Rechtsstreit um eine solche Versicherungsberechtigung wäre die Frage der Mitgliedschaft von Frau P. lediglich Vorfrage.Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1990 (SozR 3 - 1500 § 75 Nr. 2) eine derartige Beiladung zu einem Rechtsstreit über die Krankenversicherungspflicht der Rentner bejaht, weil Bejahung und Verneinung der Versicherungspflicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Rentenversicherungsträgers eingreifen.
- BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96
Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung …
Denn mit dem "Widerruf" der Befreiung wird nicht unmittelbar in dessen Rechtssphäre eingegriffen, wie dies für eine notwendige Beiladung erforderlich ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 mwN). - BSG, 30.04.1997 - 12 RK 20/96
Fortbestand einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Beendigung der …
Denn mit dem "Widerruf" der Befreiung wird nicht unmittelbar in dessen Rechtssphäre eingegriffen, wie dies für eine notwendige Beiladung erforderlich ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 mwN). - BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94
Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum …
Auch waren weder RV-Tr noch die BA noch die Versicherten, für die Beiträge von der Firma entrichtet worden sind, gemäß § 75 Abs. 2 Fall 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig beizuladen, weil ihre Rechtssphäre durch die Entscheidung nicht unmittelbar berührt wird (…vgl BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4;… BSG SozR 1500 § 75 Nrn 33, 34, 49 und 59;… BSGE 59, 30, 31 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2 mwN). - BSG, 29.09.1994 - 12 RK 86/92
Vertriebener - Verfolgung - Krankenversicherung - Rentner - Wohnsitz - Inland
Zwar haben die für eine notwendige Beiladung des Rentenversicherungsträgers sprechenden Gründe durch dessen eigene Beitragstragungspflicht nach § 249a SGB V seit dem 1. Januar 1992 zusätzliches Gewicht bekommen (zur Notwendigkeit der Beiladung nach bisherigem Recht: BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2). - BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 26/98 R
Zugang zur KVdR - Vorversicherungszeit - Pflichtversicherung - Ehezeit - …
Außerdem ist die BfA zu dem Rechtsstreit notwendig beizuladen (vgl BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 2). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - L 21 R 875/19
Anforderungen an Beiladungen Dritter im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendige …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muss zu einem solchen Rechtsstreit der Arbeitgeber nach § 75 Abs. 2, 1. Fall SGG beigeladen werden, weil über die Bejahung oder Verneinung der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nur einheitlich entschieden werden kann (BSG, Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 38/89). - BSG, 17.07.1997 - 12 RK 2/97
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner …
- BSG, 18.08.1992 - 12 RK 35/92
Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse - Beendigung …
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