Rechtsprechung
| BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstufung von Beitragsforderungen als Masseschulden - Anforderungen an die Anfechtung eines Beitragsbescheides - Beschränkung der Anfechtungsklage auf die konkursrechtliche Einstufung der streitigen Beitragsforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe - …
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Nach der Rechtsprechung des Senats (…BSG SozR 1300 § 33 Nr. 1 mwN) würde bereits dieser Umstand zur Rechtswidrigkeit und damit zum Erfolg der Klage führen - es sei denn, es lägen die Voraussetzungen für einen sogenannten "Lohnsummenbescheid" vor (dazu BSG USK 8616; BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1395 Nr. 16;… BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; nunmehr in § 28f Abs. 2 SGB IV auch gesetzlich geregelt) - oder eine genauere Bezeichnung der versicherten Arbeitnehmer wäre aus anderen Gründen entbehrlich. - BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte …
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Nach der Rechtsprechung des Senats (…BSG SozR 1300 § 33 Nr. 1 mwN) würde bereits dieser Umstand zur Rechtswidrigkeit und damit zum Erfolg der Klage führen - es sei denn, es lägen die Voraussetzungen für einen sogenannten "Lohnsummenbescheid" vor (dazu BSG USK 8616;… BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1395 Nr. 16; BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; nunmehr in § 28f Abs. 2 SGB IV auch gesetzlich geregelt) - oder eine genauere Bezeichnung der versicherten Arbeitnehmer wäre aus anderen Gründen entbehrlich. - BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87
Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines …
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Denn eine derartige Begrenzung eines Rechtsbehelfs - mit der Folge, daß der nicht angefochtene Teil des Bescheids bestandskräftig würde -kann nur angenommen werden, wenn am diesbezüglichen Willen des Rechtsuchenden kein Zweifel besteht; insofern ist die Situation der Rücknahme eines Rechtsbehelfs vergleichbar (…vgl dazu Meyer-Ladewig, 4. Aufl, 1991, § 102 Rz 7;… BSG SozR Nr. 8 zu § 102 SGG; BGH NJW 1989, 170).
- BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 288/89
Lohnforderung im Konkurs
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Sie halten - wie die anderen Beigeladenen auch - das angefochtene Urteil im Ergebnis für richtig, verweisen aber auf die abweichende Begründung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 4. April 1990 - 5 AZR 288/89 - BAGE 64, 303. - BSG, 23.10.1987 - 12 RK 11/86
Pflichtgemäße Ermessensausübung - Persönliche Verhältnisse des …
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Je nach dem Ergebnis der rechtlichen Beurteilung wird außerdem zu prüfen sein, auf welcher Rechtsgrundlage die Beklagte Mahngebühren und Vollstreckungskosten erhoben und ob sie bezüglich der Säumniszuschläge das ihr in § 24 SGB IV eingeräumte Ermessen (…BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSG ZIP 1988, 984) erkannt und ausgeübt hat. - BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Je nach dem Ergebnis der rechtlichen Beurteilung wird außerdem zu prüfen sein, auf welcher Rechtsgrundlage die Beklagte Mahngebühren und Vollstreckungskosten erhoben und ob sie bezüglich der Säumniszuschläge das ihr in § 24 SGB IV eingeräumte Ermessen (BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSG ZIP 1988, 984) erkannt und ausgeübt hat. - BSG, 16.02.1982 - 12 RK 62/80
Bescheid der Krankenkasse über die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Nach der Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 1300 § 33 Nr. 1 mwN) würde bereits dieser Umstand zur Rechtswidrigkeit und damit zum Erfolg der Klage führen - es sei denn, es lägen die Voraussetzungen für einen sogenannten "Lohnsummenbescheid" vor (dazu BSG USK 8616;… BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1395 Nr. 16;… BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; nunmehr in § 28f Abs. 2 SGB IV auch gesetzlich geregelt) - oder eine genauere Bezeichnung der versicherten Arbeitnehmer wäre aus anderen Gründen entbehrlich. - BSG, 26.10.1988 - 12 RK 36/88
Einzugsstelle - Beitragsbescheid - Personenbezug - Widerspruch - Personelle …
Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90
Nach der bisherigen Rechtsprechung muß ein Beitragsbescheid trotz fehlender Bestimmtheit nicht aufgehoben werden, wenn bereits ein personenbezogener Beitragsbescheid vorliegt (BSG USK 83137) oder wenn im Verwaltungsverfahren ausreichend geklärt ist, welche Arbeitnehmer für welchen Zeitraum von der Beitragspflicht betroffen sind (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 72).
- LSG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - L 5 BA 7/22
Betriebsprüfung - Korrektur von Beitragsnachweisen - keine notwendige Beiladung …
In diesem Fall bedarf es eines personenbezogenen Beitragsbescheids nicht (offengelassen von BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 38/90 - juris Rn. 14).Rn. 66 Zwar stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung im Beitragsrecht der Sozialversicherung qualifizierte Anforderungen an die Bestimmtheit von Verwaltungsakten dahingehend, dass jedenfalls eine Konkretisierung des Verwaltungsakts insoweit notwendig ist, als es sich um die von ihm betroffenen Personen handelt (BSG…, Urteil vom 16. Februar 1982 - 12 RK 62/80 - SozR 1300 § 33 Nr. 1, juris Rn. 13), was, wenn ein Beitragsbescheid keinen Bezug zu den von der Beitragspflicht betroffenen Arbeitnehmern erkennen lässt, im Regelfall bereits für sich genommen zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führt, sofern nicht die Voraussetzungen für einen Lohnsummenbescheid vorliegen (BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 38/90 - juris Rn. 12).
So muss ein Beitragsbescheid u.a. nicht wegen fehlender Bestimmtheit aufgehoben werden, wenn bereits ein personenbezogener Beitragsbescheid vorliegt oder wenn im Verwaltungsverfahren ausreichend geklärt ist, welche Arbeitnehmer für welchen Zeitraum von der Beitragspflicht betroffen sind (BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 38/90 - juris Rn. 13).
Erwogen aber offengelassen - weil in den konkret entschiedenen Fällen jeweils nicht entscheidungserheblich - hat das BSG darüber hinaus die Frage, ob ein ausdrücklich personenbezogener Beitragsbescheid auch dann zu verlangen ist, wenn die Beitragsforderung auf Beitragsnachweisungen, Lohnlisten oder Beitragsberechnungen (vgl. dazu § 28f Abs. 3 Satz 3 SGB IV) beruht, welche der Arbeitgeber selbst eingereicht hat (BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 38/90 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf BSG…, Urteil vom 26. Oktober 1988 - 12 RK 36/88 - SozR 1500 § 75 Nr. 72, juris Rn. 17).
- BSG, 08.04.2020 - B 13 R 3/19 BH
Verrechnung einer Beitragsforderung gegen eine Altersrente
Zur abstrakt-generellen Frage nach der Bestimmtheit von Beitragsbescheiden sind bereits eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen ergangen (…vgl etwa BSG Urteil vom 16.2.1982 - 12 RK 62/80 - SozR 1300 § 33 Nr. 1 S 1 f; BSG Urteil vom 27.9.1983 - 12 RK 84/80 - juris RdNr 10; BSG Urteil vom 11.12.1986 - 12 RK 2/85 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 23.11.1992 - 12 RK 38/90 - juris RdNr 12;… BSG Urteil vom 8.12.1999 - B 12 KR 18/99 R - BSGE 85, 200, 202 = SozR 3-2400 § 28e Nr. 2 S 13 = juris RdNr 16;… BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 31).
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