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| BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nettoarbeitsentgelt - Bruttoarbeitsentgelt - Arbeitnehmeranteil - Versicherungspflichtgrenze - Versicherungspflicht
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 27.04.1993 - S 2 KR 52/91
- BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
Papierfundstellen
- BSGE 77, 181
- NJW 1997, 822 (Ls.)
- MDR 1996, 505
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86
Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen - …
Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
Das nach § 14 Abs. 2 SGB IV maßgebende Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitsentgelt) wird durch Hochrechnung aus dem Nettoarbeitsentgelt ermittelt (sog Abtastverfahren, vgl BSGE 64, 110, 112 [BSG 22.09.1988 - 12 RK 36/86] = SozR 2100 § 14 Nr. 21). - BSG, 13.10.1993 - 2 RU 41/92
Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Arbeitsentgelt - Pauschalsteuer - …
Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
Das Urteil des 2. Senats vom 13. Oktober 1993 (BSGE 73, 170 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7) enthält ebenfalls Ausführungen dazu, daß bei der Hochrechnung nur die auf den Beschäftigten konkret entfallenden Arbeitnehmeranteile zu berücksichtigen sind.
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22
Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter
Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar beachtet, dass eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nur dann nicht besteht, wenn der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV hochgerechnete Bruttolohn diese Grenze nach Abzug des Arbeitnehmeranteils des Krankenversicherungs- und des Pflegeversicherungsbeitrages überschreitet; der Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungs- und des Pflegeversicherungsbeitrages ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 12 RK 39/94, BSGE 77, 181 Rn. 15 ff.; siehe auch Figge/Sieben, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, S. 171). - LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 KR 2845/21
Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - regelmäßiges …
Die laufenden und einmaligen (Brutto-)Einnahmen (vgl BSG 19.12.1995, 12 RK 39/94, BSGE 77, 181) aus einer Beschäftigung müssen regelmäßig sein. - LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 4153/11 Die Entscheidung des BSG (19.12.1995, 12 RK 39/94) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, denn dem entschiedenen Fall habe bereits ein vereinbartes Nettoentgelt zugrunde gelegen.
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