Rechtsprechung
| BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme eines Beitragsbescheides und eines auf Beitragsrückständen beruhenden Bescheides über den Ausschluß aus einer Ersatzkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beitragsbescheid - Rücknahme - Ausschluß - Ersatzkasse - Beitragshöhe
Verfahrensgang
- SG Mainz, 05.02.1988 - S 5 K 26/87
- BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85
Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung - …
Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90
Sie räumt ein, daß das LSG vom Urteil des BSG vom 19. Juni 1986 (BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31) abgewichen ist, indem es die gesamte Verletztenrente als beitragspflichtig angesehen hat.Die beklagte Ersatzkasse war zwar nicht gehindert, bei einem freiwillig versicherten Rentner wie dem Kläger die Verletztenrente der Beitragsbemessung zu unterwerfen, mußte davon jedoch einen für den Ausgleich des unfallbedingten Mehrbedarfs bestimmten Teil ausnehmen (Urteil vom 19. Juni 1986 in BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31).
Der Kläger schuldete, wenn man den zur Zeit des Ausschlusses geltend gemachten Beitragsrückstand (2.792 DM ohne Nebenforderungen) um die Zuvielforderung, die die Beklagte nunmehr im Anschluß an das erwähnte Urteil vom 19. Juni 1986 (BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31) mit 515 DM angibt, herabsetzt, immer noch 2.277 DM.
- BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85
Ersatzkasse
Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90
Das BSG habe sich in seinem Urteil vom 22. Januar 1986 (BSGE 59, 276 = SozR 2200 § 511 Nr. 1) zur Zulässigkeit eines Ausschlusses bei Beitragsrückständen geäußert.Eine solche Regelung war wirksam (vgl BSGE 59, 276 = SozR 2200 § 511 Nr. 1).
- BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89
Haftungsumfang einer Grundschuld zur Sicherung eines Kontokorrentkredits
Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90
(Vgl zur Unwirksamkeit einer Mahnung wegen Zuvielforderung im Zivilrecht zuletzt BGH NJW 1991, 1286, 1287). - BSG, 10.09.1987 - 12 RK 27/86
Rücknahme eines Bescheides - Beitragsnachentrichtung - Ermessen des …
Auszug aus BSG, 04.06.1991 - 12 RK 4/90
Denn es handelt sich um eine Rücknahme für die Vergangenheit, weil der Ausschlußbescheid das Versicherungsverhältnis früher (zum 30. September 1985) rechtsgestaltend beendet hat (§ 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X ); bei einem solchen Verwaltungsakt hat die Pflicht zur Rücknahme für die Zukunft (§ 44 Abs. 2 Satz 1 SGB X ) keine eigenständige Bedeutung (vgl ähnlich zur Rücknahme eines Bescheides, mit dem ein Antrag auf Nachentrichtung von Beiträgen rechtswidrig abgelehnt worden war, BSGE 62, 143 = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5).
- BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R
Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - …
Sie blieben bei freiwillig Versicherten in der Höhe beitragsfrei, die der Grundrente nach dem BVG für die vergleichbare MdE entsprach (BSGE 60, 128 = SozR 2200 § 180 Nr. 31 und SozR 3-2200 § 511 Nr. 1). - BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem …
Der Kläger verfolgt die Rücknahme dieser Beitragsbescheide der Beklagten nach Überprüfung gemäß § 44 SGB X. Dies kann er zulässig nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichen (vgl BSG Urteile vom 25.4.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, vom 4.6.1991 - 12 RK 4/90 - SozR 3-2200 § 511 Nr. 1 …und vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 9 mwN)..
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