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Rechtsprechung
   BSG, 18.11.1980 - 12 RK 47/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3695
BSG, 18.11.1980 - 12 RK 47/79 (https://dejure.org/1980,3695)
BSG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 12 RK 47/79 (https://dejure.org/1980,3695)
BSG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79 (https://dejure.org/1980,3695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 47/79
    Der Klägerin ist allerdings insoweit Recht zu geben, als Beiträge - von bestimmten, hier nicht zu erörternden Ausnahmen abgesehen - nur für Arbeitsentgelt erhoben werden können, das dem Arbeitnehmer "zufließt", so daß keine Beiträge zu entrichten sind, wenn das Arbeitsentgelt zwar geschuldet wird, der Arbeitgeber es aber nicht zahlt und der Arbeitnehmer es auch nicht fordert (vgl BSGE 22, 106 zu einem Fall untertariflicher Bezahlung).

    Daß grundsätzlich nur zugeflossenes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, ergab sich vor Erlaß des SGB IV ohne weiteres aus der Koppelung des Beitragsrechts an das Steuerrecht durch den gemeinsamen Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (AN II 281) und der Beschränkung der Lohnsteuerpflicht auf das dem Arbeitnehmer zugeflossene Arbeitsentgelt (vgl zB BSGE 22, 106).

  • SG Karlsruhe, 07.05.2014 - S 15 AL 4610/13

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches wegen Anspruch auf Entlassungsentschädigung …

    Es reicht beispielsweise auch aus, wenn er einen geldwerten Vorteil durch Befreiung von einer Verbindlichkeit erlangt hat (BSG…, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 7/99 R, juris, Rn. 23;… Siefert, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu [Hrsg.], SGB III, 5. Aufl. 2013, § 158 Rn. 84), etwa durch Aufrechnung (…Henke, in: Eicher/Schlegel [Hrsg.], SGB III, § 143a Rn. 227 [Mai 2008]; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79, juris, Rn. 30 f.).
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Es ist allgemein anerkannt, daß die Befugnis des Arbeitnehmers, über den Bestand des Arbeitsverhältnisses frei zu verfügen, nicht durch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt ist, daß die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche vielmehr an die arbeitsrechtlich wirksam zustandegekommenen Vereinbarungen und Regelungen anknüpfen, soweit nicht eine diesen Vereinbarungen entgegenstehende tatsächliche Handhabung vorliegt (Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79 -, SozR 2100 § 14 Nr. 7; BAG 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - ZIP 81, 76; LAG Berlin BB 77, 1762; LAG Frankfurt/Main ARST 79, 135; s zu ähnlichen Fragen BSGE 46, 20 und BAG 29. August 1968 - 5 AZR 456/67 - DBl C Nr. 1409 § 96 AVAVG).
  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …

    Der erkennende Senat hat dies bisher bejaht, jedoch mit der Einschränkung, daß der nicht gezahlte Lohnteil vom Arbeitnehmer nicht gefordert worden ist (Urteil vom 18. November 1980, 12 RK 47/79, SozR 2100 § 14 Nr. 7; vgl. hierzu Gagel, SGb 1981, 253, 255 unter 3;… zur Zulässigkeit eines Verzichts auf Lohnteile vgl. Brackmann a.a.O. S. 365).
  • LSG Hessen, 16.08.1989 - L 8 KR 1211/87

    Zur Beitragspflicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von Abfindungen (§ 14 …

    Dabei geht auch er - insoweit in Übereinstimmung mit dem Kläger - davon aus, daß die Sozialversicherung grundsätzlich an die Dispositionen der Arbeitsvertragsparteien, die sie im Rahmen der Abwicklung eines streitigen Arbeitsverhältnisses treffen, anzuknüpfen hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79 - SozR 2100 § 14 Nr. 7; BAG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB;… Gagel, AFG, 2. Auflage, § 117 Anm. 171).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 54/78
    Diese Grundsätze hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. September 1979 - 12 RK 47/79 - dargelegt.
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