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Rechtsprechung
   BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14806
BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82 (https://dejure.org/1984,14806)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 12 RK 48/82 (https://dejure.org/1984,14806)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 12 RK 48/82 (https://dejure.org/1984,14806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung - Besondere Härte - Fehlverhalten des Versicherungsträgers - Gesetzliche Rentenversicherung - Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 266
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82
    daraus folgt, daß nach bürgerlichem Recht nur Ansprüche der Verjährung unterliegen (S 194 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB-)" das Recht zur Nachentrichtung von Beiträgen dagegen zu den Gestaltungsrechten gehört, für die in der Regel Ausschlußfristen gelten, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl zur Gestaltungswirkung des Nachentrichtungsantrags BSGE 50, 16, 18;… zu Ausschlußfristen für Gestaltungsrechte Heinrichs in Palandt, BGB, U3. Aufl, 1984, Überblick vor 5 19" Anm Ha).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …

    Eine solche gesetzliche Regelung, bei deren Anwendung auch ein Fehlverhalten der Behörde zu berücksichtigen ist, läßt keinen Raum für einen Herstellungsanspruch, der damit begründet wird, das Verhalten des Sozialleistungsträgers sei ursächlich oder mitursächlich dafür geworden, daß die Leistung nicht fristgerecht beantragt worden sei (im Anschluß an die Rspr. des BSG in BSGE 56, 266 (270) [BSG 15.05.1984 - 12 RK 48/82]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]).

    Eine solche gesetzliche Regelung läßt - wovon auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeht - von vornherein keinen Raum für einen Herstellungsanspruch, der damit begründet wird, das Verhalten des Sozialleistungsträgers sei ursächlich oder mitursächlich dafür geworden, daß die Leistung nicht fristgerecht beantragt worden sei (vgl. BSGE 56, 266 (270) [BSG 15.05.1984 - 12 RK 48/82]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]).

    Eine den richterrechtlichen Herstellungsanspruch ausschließende fachrechtliche Regelung, bei deren Anwendung auch ein Fehlverhalten der Behörde zu berücksichtigen ist (vgl. BSGE 56, 266 (270) [BSG 15.05.1984 - 12 RK 48/82]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]), hat der Gesetzgeber für das Wohngeldverfahren getroffen.

    Die Frage, ob ein behördlicher Beratungsfehler, der zur Versäumnis einer materiellen Ausschlußfrist mit der Folge eines Anspruchsverlusts geführt hat, einen Herstellungsanspruch des Betroffenen rechtfertigt, stellt sich erst und nur dann, wenn die Nachsichtgewährung - namentlich in Gestalt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BSGE 56, 266 (270) [BSG 15.05.1984 - 12 RK 48/82]; 73, 56 (58 f. [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92])).

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    In seiner Entscheidung über die Versicherungsfreiheit von selbständigen Ärzten ist das BSG ebenfalls von der Versicherungspflicht der Krankengymnasten ausgegangen (…BSG SozR 2400 § 2 Nr. 5), desgleichen auch in späteren Entscheidungen, in denen die Frage entscheidungserheblich war, ob selbständig tätige Krankengymnastinnen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 AVG versicherungspflichtig waren (BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22 und BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen …

    Letzteres folgt daraus, daß im Falle eines Fehlverhaltens des Versicherungsträgers eine hierfür getroffene Sonderregelung dem allgemeinen Herstellungsanspruch vorgeht (BSGE 56, 266, 270 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8 S. 18;… vgl. auch BSG SozR 1200 § 44 Nr. 11 S. 40).
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