Rechtsprechung
| BSG, 08.03.1979 - 12 RK 5/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78
Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen
In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 LSG Rheinland-.In Art. 2 5 512 ArVNG hat der Gesetzgeber unter Durchbrechung des 5 1418 RVO (= 5 140 Abs. 1 AVG) in beschränktem und zeitlich erschöpfend abgegrenztem Umfange die Nachentrichtung von Beiträgen zugelassen, hingegen das Doppelbelegungs- und Aufstockungsverbot des 5 140? RVO (= 5 129 AVG) unberührt gelassen (Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 -.
Wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 8. März 4979 - 12 RK 5/78 - ferner ausgeführt hat, kann auch der Umstand, daß es sich bei der Nachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) um einen Nachentrichtungszeitraum von bis zu 48 Jahren handeln kann, dessen Unterbelegung sich erheblich auf die spätere Rentenhöhe auswirkt, keine andere Beurteilung rechtfertigen.
- BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des …
Das BSG hat allerdings bisher in ständiger Rechtsprechung eine nachträgliche Aufstockung, Aufspaltung, Zusammenlegung oder Verschiebung bereits entrichteter Beiträge für unzulässig gehalten (Vgl zB DAngVers 1968, 67;… BSGE 35, 178 : SozR Nr M zu 9 1407 RVG;… BSGE "7, 207 : SozR 5750 Art. 2 % 51a Nr. 2"; Urteile vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - und vom 13. September 1979 - 12 RK 39/78 - sowie st Rspr). - LSG Bayern, 06.03.2002 - L 16 RJ 497/01
Zahlung von Kinderzuschuss seit Rentenbeginn; Vorläufigkeit einer …
Verbraucht ist ein Recht im Wortsinn nur, soweit der Einzelne von dem Recht und der Ausnutzung der verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat (so z.B. Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.03.1979, Az.: 12 RK 5/78).
- BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79 Verbraucht ist ein Recht im wortsinn nur, soweit der einzelne von dem Recht unter Ausnutzung der verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat (siehe zB Urteil des Senats vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 -).
- BSG, 02.06.1982 - 12 RK 64/81 SozR Nr. 10 zu Art. 2 9 52 ArVNG; Urteil vom 22. August - 11 RA 338/64 - DAngVers 1968, 57, Urteile vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78-md- 12 RK 32/78 - Urteil vom 4. April 1979 - 12 RK 3b/78 - BSG SozR 5750 Art. 2 EUR 51a Nr. 24 und Nr. 30; Urteil vom 6. Februar 1982 - 12 RK 5h/80 -).
- BSG, 17.03.1981 - 12 RK 79/79
Teilzeitbeschäftigung - Beitragsnachentrichtung - Aufstockung des …
- 12 RK Dementsprechend kann ein Versicherungsverhältnis, sobald es durch eine Beitragsentrichtung eine bestimmte Gestalt gefunden hat, nicht mehr durch Zahlung von Aufstockungsbeiträgen nachträglich geändert werden (…BSGE 35, 178, 180 = BSGSozRNr 4 zu 5 1407 RVG), Daran kann, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - ausgeführt hat, auch der Umstand nichts ändern, daß die Nachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) sich auf einen Zeitraum von bis zu 18 Jahren erstrecken kann, dessen Unterbelegung sich erheblich auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.
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