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| BSG, 27.02.1985 - 12 RK 5/84 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.04.1982 - 12 RK 12/80
Auszug aus BSG, 27.02.1985 - 12 RK 5/84
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. April 1982 - 12 RK 12/80 -.ihnen enthaltenen Daten ausgefertigten Originale sind, hat sich das LSG von seinem rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu äußern brauchen; insbesondere hat es nicht darauf einzugehen brauchen, daß diese Schriftstücke erst im Oktober 1982 vorgelegt wurden, kurz nachdem ein Bevollmächtigter des Klägers durch Einsicht in die Akte des SG Kenntnis von dem Urteil des Senats vom 28. April 1982 12 RK 12/80 (vgl Blätter 11 und 15 ff der - - erlangt hatte.
- BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 7/11 R
Sozialversicherung - Beitragspflicht von in der Freistellungsphase ausgezahltem …
Rn. 20 In die Vergleichsberechnung einzubeziehen ist auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, soweit dieses dem Zwölf-Monats-Zeitraum bzw der Freistellungsphase zuzuordnen ist, somit grundsätzlich auch die von der Klägerin bestimmten Mitarbeitern gezahlten Tantiemen (zu deren Arbeitsentgelt-Eigenschaft vgl BSG Urteil vom 27.2.1985 - 12 RK 5/84 - USK 8503; Urteil vom 28.4.1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244;… BSG SozR 2100 § 17 Nr. 3).
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