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| BSG, 23.09.1980 - 12 RK 51/79 |
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- BSG, 09.07.1980 - 12 RK 44/79
Einmalige Zuwendungen - Jahresabschlußvergütung - Berücksichtigung im …
Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 51/79
Bei seiner neuen Sachentscheidung wird das LSG berücksichtigen müssen, daß wiederkehrende Sonderleistunqen, auf die zwar ein Rechtsanspruch besteht, die aber nicht jeden Wonat, sondern wie hier nur jährlich einmal aezahlt werden, im Gesetz keine besondere Regeluna aefunden haben; Fâ- r die heitragsrechtliche Behandluno solcher Fntlohnungsformen könnte hedeutsam sein, inwieweit eine nur einmal jdhrlich zu zahlende Gewinnbeteiliqung nach dem Vertragsinhalt als eine monatlich erdiente Leistung anzusehen ist, was sich meist daran ablesen läßt, ob sie auch bei vorzeitigem Ausscheiden im Laufe des Jahres zumindest anteilig gewährt wird (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 9.Juli 1980 - 12 RK 44/79 - aA Spitzenverhdnde der Sozialversicherungsträqer und Bundesanstalt für Arbeit, Besprechungsergebnis vom 21./22.August 1979, DDR 1979, 948 = ErsK 1979, 468) oder ob für jeden Lohnabrechnungszeitraum Vorschüsse gezahlt werden (BSGE 29, 105). - BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66
Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld - …
Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 51/79
Bei seiner neuen Sachentscheidung wird das LSG berücksichtigen müssen, daß wiederkehrende Sonderleistunqen, auf die zwar ein Rechtsanspruch besteht, die aber nicht jeden Wonat, sondern wie hier nur jährlich einmal aezahlt werden, im Gesetz keine besondere Regeluna aefunden haben; Fâ- r die heitragsrechtliche Behandluno solcher Fntlohnungsformen könnte hedeutsam sein, inwieweit eine nur einmal jdhrlich zu zahlende Gewinnbeteiliqung nach dem Vertragsinhalt als eine monatlich erdiente Leistung anzusehen ist, was sich meist daran ablesen läßt, ob sie auch bei vorzeitigem Ausscheiden im Laufe des Jahres zumindest anteilig gewährt wird (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 9.Juli 1980 - 12 RK 44/79 - aA Spitzenverhdnde der Sozialversicherungsträqer und Bundesanstalt für Arbeit, Besprechungsergebnis vom 21./22.August 1979, DDR 1979, 948 = ErsK 1979, 468) oder ob für jeden Lohnabrechnungszeitraum Vorschüsse gezahlt werden (BSGE 29, 105).
- BSG, 28.02.1984 - 12 RK 21/83
Versicherungsrechtliche Beurteilung von zu erwartenden Sonderzahlungen
Das Urteil des Senats vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - (USK 80225) betraf zwar die Versicherungspflicht, führte jedoch schon aus prozessualen Gründen zur Zurückverweisung, so daß dort trotz der abschließenden Ausführungen zu den Sonderzahlungen über deren Berücksichtigung in der Sache nicht entschieden worden ist. - BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …
Die Sonderzahlung ist dann vielmehr ihrem Wesen nach ein Bestandteil des laufenden Arbeitsentgelts und deshalb auf die Zeiträume zu verteilen, in denen sie erarbeitet ("verdient") worden ist (vgl. besonders die Urteile des Senats vom 23. September 1980, 12 RK 51/79, USK 80225, betr. - BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91
Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X
Nach seiner Rechtsprechung sind Sonderleistungen dann in jedem Monat anteilig zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer einen anteiligen Anspruch auf die Leistungen hat, der der Dauer seiner Beschäftigung entspricht, wenn er vor Ablauf des Bezugszeitraums ausscheidet (BSG Urteil vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - USK 80201; Urteil vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - USK 80225;… Urteil vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 23/80 -;…">14%20SGB%204%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2100, § 14 SGB 4 Nr. 9; Urteil vom 18. Februar 1982 - 7 RAr 76/81 USK 8254; Urteil vom 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244;… Urteil vom 2. Juni 1982 - 12 RK 4/82 - ;…">17%20SGB%204%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2100, § 17 SGB 4 Nr. 3, m. w. N. aus der Rechtsprechung).
- BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82
Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung
dessozialgerichts vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79.Jahres zu verteilen sind, für das sie gezahlt wurden, wenn der Arbeitnehmer im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Jahres einen Anspruch auf einen Teil der Leistung hat, der der Anzahl der Monate entspricht, in denen er im laufenden Jahr beschäftigt war (Urteile vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 - SozR 2200 @ 160 Nr. 9, vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - USK 80225, vom 28. Oktober 1981 23/80 - und - 12 RK.
- BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80
Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen
Mit Urteil vom 23. September 1980 - 12 RK 51/79 - hat der Senat diese Rechtsprechung fortgeführt und dabei auch auf eine Änderung des § 112 Abs. 2 AFG durch Art. 2 § 2 Nr. 10 Buchst a des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) hingewiesen; danach wird das wöchentliche Arbeitsentgelt i.S. des § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG um den auf eine Woche entfallenden Anteil mindestens jährlich wiederkehrender Zuwendungen erhöht, sofern diese Zuwendungen jeweils anteilig gezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Fälligkeitstermin aufgrund ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers endet (Abs. 2 Satz 3). - BSG, 09.12.1981 - 12 RK 39/81 vom 9. Juli 1980 - 12 RK 44/79 (…SozR 2200 @ 160 Nr. 9), vom 25. September 1980 -12 RK 51/79 - (USK80225) und vom 28.0ktober 1981 - 12 RK 25/80 - zur Frage der zeitlichen Zuordnung bzw Verteilung von wiederkehrenden Sonderzahlungen Stellung genommen hat.
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