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Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1988 - 12 RK 58/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5880
BSG, 25.10.1988 - 12 RK 58/87 (https://dejure.org/1988,5880)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 12 RK 58/87 (https://dejure.org/1988,5880)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 58/87 (https://dejure.org/1988,5880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes - Berufsständisches Versorgungswerk - Gesetzliche Rentenversicherung - Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1695
  • NZA 1989, 487
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Mitgliedschaft …

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90) zu § 7 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) die Gleichwertigkeit nur dann als gegeben angesehen habe, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige, im Versorgungswerk jedoch beitragsfreie Zeiten wenigstens leistungssteigernd berücksichtigt werden, habe dies einen Sachverhalt betroffen, bei dem mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk während mehrerer Monate die Beitragserhebung wegen fehlender Regelungen ungewiss gewesen sei.

    Eine exakte Übereinstimmung der konkurrierenden Versicherungseinrichtungen werde weder vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI noch in den Urteilen des BSG vom 22. April 1986 (12 RK 60/84) und vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) gefordert.

    Nur dann, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zeiten ebenfalls nicht leistungssteigernd anzurechnen seien, könne auch die Satzung des Versorgungswerks diese Zeit beitrags- und anrechnungsfrei lassen, ohne dass deswegen das Befreiungsrecht entfalle (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6, vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90, USK 9140, …und vom 7. November 1991, 12 RK 49/89, SozR 3-2940 § 7 Nr. 2).

    Auf den Grund für die fehlende Beitragspflicht hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90, USK 9140) nicht abgestellt.

  • BVerwG, 15.10.2025 - 8 C 7.24

    Statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergibt sich nichts anderes (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 58/87 - und vom 18. Oktober 2005 - B 4 RA 6.05 R -).
  • BVerwG, 15.10.2025 - 8 C 8.24

    Sächsischen Ärzteversorgung ./. Deutsche Bundesbank - Statistische …

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergibt sich nichts anderes (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 58/87 - und vom 18. Oktober 2005 - B 4 RA 6.05 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2020 - L 3 R 738/18

    Syndikusanwälte; rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht

    Auf der anderen Seite muss die Leistung der berufsständischen Versorgungswerke so ausgestaltet sein, dass sie mit einer Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist (…Dankelmannin: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., § 6 SGB VI Rn. 76, Stand: 18. Mai 2020, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1998, 12 RK 58/87, juris;… so im Ergebnis auch Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 08/13, § 6 SGB VI, juris Rn. 76, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 07. November 1991, 12 RK 49/89, juris).
  • BVerwG, 08.11.1991 - 1 B 46.91

    Zwangsweise Teilnahme an der beklagten Versorgungsanstalt - Recht der …

    Das Gesetz verlangt nicht, daß das Versorgungswerk mit seinen Leistungen "in allen Bereichen mit der Angestelltenversicherung gleichzieht", sondern ermöglicht es, die Leistungen "an den spezifischen Interessen und Bedürfnissen" der Berufsgruppe auszurichten (Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11), freilich unter der sich aus Sinn und Zweck des § 7 Abs. 2 AVG ergebenden Voraussetzung, daß der Versicherungsschutz, "im wesentlichen dem der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertig ist" (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 58/87 - NJW 1989, 1695 [BSG 25.10.1988 - 12 RK 58/87]).
  • LSG Hessen, 29.06.2006 - L 8 KR 205/05
    Dieses Ziel ist indessen, soweit für bestimmte Zeiten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausnahmsweise keine Beiträge zu entrichten sind (beitragslose Zeiten), in der Regel nur dann zu erreichen, wenn die betreffende Zeit leistungssteigernd berücksichtigt, d.h. bei Eintritt des Versicherungsfalls als Versicherungszeit angerechnet wird (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87 = SozR 2400 § 7 Nr. 6 m.w.N.; Urteil vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90).
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