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| BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.10.1971 - 7 RAr 61/69
Auszug aus BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
Heimarbeit iS der RVO ist nicht nur die gewerbliche Heimarbeit im engeren Sinne sondern jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts gerichtete Tätigkeit, die nach der Verkehrsanschauung als typische Heimarbeit anzusehen ist (Fortentwicklung von BSG 22.10.1971 7 RAr 61/69 = SozR Nr. 1 zu § 195 AVAVG).
- BSG, 25.09.1981 - 12 RK 5/80
Lehrbeauftragte - Universitätsmitarbeiter - Freier Wissenschaftler - Vergütung - …
Als eingegliedert gilt nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. die Urteile vom 31. August 1976 - 12/3/12 RK 20/74 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201 ff = USK 78 194, und - 12 RK 6/77 -, SozR 2200 § 162 Nr. 2 = USK 78 210 und vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 -, jeweils mwN), wer sich dienstbereit der Verfügungsbefugnis eines Arbeitgebers über seine Arbeitskraft unterwirft. - LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3323/12
Versicherungspflicht bei Erotik-Hotline
Erwerbsmäßig ist jede Tätigkeit, die auf eine gewisse Dauer angelegt und auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gerichtet ist (BSG 30.11.1978, 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2). - BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung das versicherungspflichtige abhängige Beschäftigungsverhältnis von der grundsätzlich versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit danach abgegrenzt, ob die Dienste in persönlicher Abhängigkeit - von einem in einen fremden Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer - geleistet werden oder ob persönliche Unabhängigkeit vorliegt (vgl. aus neuerer Zeit besonders die Urteile des Senats vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201, 204 und 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2 S. 6; zustimmend Krauskopf, Die Beiträge 1979, 289;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 9. Aufl. 51. Nachtrag, S. 306 h I ff.). - LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07
Sozialversicherungspflicht - Telefonistin - Heimarbeit - abhängige Beschäftigung
Erwerbsmäßig ist jede Tätigkeit, die auf eine gewisse Dauer angelegt und auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gerichtet ist (BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/77). - LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3322/12 Erwerbsmäßig ist jede Tätigkeit, die auf eine gewisse Dauer angelegt und auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gerichtet ist (BSG 30.11.1978, 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2).
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