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Weitere Entscheidung unten: BSG, 14.07.1986

Rechtsprechung
   BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12796
BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1988,12796)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1988,12796)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1988,12796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nachentrichtung von Arbeiterrentenversicherungsbeiträgen - Voraussetzungen für eine Aufstockung bereits entrichteter Beiträge - Anforderungen an die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist - …

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87
    Die Beklagte wird deshalb anhand der dazu vorliegenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (SozR 5070 § 10 Nr. 30 S. 66f und Nr. 31 S. 75f) prüfen müssen, welche Beiträge der Kläger bei ordnungsgemäßer Beratung voraussichtlich entrichtet hätte.
  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 13/79

    Einkommen - Unterhalt - Witwerrente

    Auszug aus BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87
    Mit der Revision macht die beklagte LVA zunächst geltend, daß die Übersendung des Merkblatts ausreichend gewesen sei und sie für offenen (evtl. Verlust auf dem Postwege nicht einzustehen habe. Außerdem ist sie der Auffassung, daß eine spezielle Beratung nur erforderlich sei, wenn Gestaltungsmöglichkeiten klar zu Tage lägen, was hier nicht der Fall sei. Die vom Kläger zunächst vorgenommene Nachentrichtung könne grundsätzlich nicht als offensichtlich unvernünftige Gestaltung angesehen werden. Eine Überprüfung welche Art der Beitragsentrichtung im Einzelfall die günstigste sei, erfordere einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand. Die bloße Möglichkeit einer günstigeren Verteilung des für die Beitragsnachentrichtung aufzuwendenden Betrages falle deshalb nicht unter die Gestaltungsmöglichkeiten, die klar zu Tage lagen (vgl. BSG 11. September 1980 - 1 RA 13/79 -).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der …

    Zur Frage, wann die Beratungspflicht mit der Übersendung von Merkblättern erfüllt werden kann (Fortführung von BSG vom 8.12.1988 - 12 RK 7/87).

    Der Senat hat dieses jedoch schon früher nicht als ausreichend angesehen, wenn der Versicherte in schwierigen Fragen um Beratung gebeten und seine Unsicherheit deutlich gemacht hatte (Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 RK 7/87).

  • LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 151/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur freiwilligen …

    Die Beklagte durfte sich zur Erfüllung ihrer Beratungspflicht grundsätzlich der Übersendung von Merkblättern bedienen (…BSG vom 07.11.1991 - 12 RK 22/91 in SozR 3-1200 § 14 Nr. 5); ausreichend war dies dann nicht, wenn der Versicherte in schwierigen Fragen um Beratung gebeten und seine Unsicherheit deutlich gemacht hatte (BSG vom 08.12.1988 - 12 RK 7/87), was aber im jetzigen Rechtsstreit nicht zutraf.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2002 - L 4 RA 3182/01

    Beratungspflicht des Trägers der Rentenversicherung

    Die Klägerin beruft sich auch auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Februar 1987 (12 RK 55/84), vom 08. Dezember 1988 (12 RK 7/87) und vom 07. November 1991 (12 RK 22/91).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03

    Anspruch nach auf Rücknahme eines die Versicherungspflicht feststellenden …

    Stellt ein Versicherter dagegen gezielte Fragen und macht seine Unsicherheit deutlich oder ergibt sich anderweitig ein besonderer Beratungsbedarf, muss eine individuelle (schriftliche oder mündliche) Beratung erfolgen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 12 RK 7/87 ; Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 , jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2023 - L 2 R 1238/23
    Das BSG hat dieses jedoch nicht als ausreichend angesehen, wenn der Versicherte in schwierigen Fragen um Beratung gebeten und seine Unsicherheit deutlich gemacht hatte (BSG Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 -, juris Rn. 18 mit Hinweis auf: Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 RK 7/87 - , juris Rn.19 ).
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Rechtsprechung
   BSG, 14.07.1986 - 12 RK 7/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18950
BSG, 14.07.1986 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1986,18950)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1986 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1986,18950)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1986 - 12 RK 7/87 (https://dejure.org/1986,18950)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 37/85

    Beitragsnachentrichtung - Beschäftigungszeit - Herstellungsanspruch - Nachfrist - …

    Auszug aus BSG, 14.07.1986 - 12 RK 7/87
    Die Beklagte wird deshalb anhand der dazu vorliegenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (SozR 5070 § 10 Nr. 30 S. 66f und Nr. 31 S. 75f) prüfen müssen, welche Beiträge der Kläger bei ordnungsgemäßer Beratung voraussichtlich entrichtet hätte.
  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 13/79

    Einkommen - Unterhalt - Witwerrente

    Auszug aus BSG, 14.07.1986 - 12 RK 7/87
    Mit der Revision macht die beklagte LVA zunächst geltend, daß die Übersendung des Merkblatts ausreichend gewesen sei und sie für offenen (evtl. Verlust auf dem Postwege nicht einzustehen habe. Außerdem ist sie der Auffassung, daß eine spezielle Beratung nur erforderlich sei, wenn Gestaltungsmöglichkeiten klar zu Tage lägen, was hier nicht der Fall sei. Die vom Kläger zunächst vorgenommene Nachentrichtung könne grundsätzlich nicht als offensichtlich unvernünftige Gestaltung angesehen werden. Eine Überprüfung welche Art der Beitragsentrichtung im Einzelfall die günstigste sei, erfordere einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand. Die bloße Möglichkeit einer günstigeren Verteilung des für die Beitragsnachentrichtung aufzuwendenden Betrages falle deshalb nicht unter die Gestaltungsmöglichkeiten, die klar zu Tage lagen (vgl. BSG 11. September 1980 1 RA 13/79 ...).
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